05.03.13

Tochter in Kinderheim missbraucht - Innviertler wollen Sorgerecht zurück

 

 

OSTERMIETHING / SALZBURG. Seit vier Jahren darf ein Ehepaar aus dem Bezirk Braunau seine Kinder, die Tochter ist heute 13, der Sohn neun Jahre alt, nur an Wochenenden und in den Schulferien sehen.



Das Familiendrama begann 2008, als die Familie wegen der Arbeitslosigkeit des Vaters ihre Miete nicht mehr zahlen konnte und aus ihrer Wohnung ausziehen musste. Die Familie lebte u.a. in einem Pfarrheim und dann in einer Ferienpension. „Wir waren also nie obdachlos, so wie das Jugendamt behauptet“, sagt die 52-jährige Mutter. Doch auch die Miete für die letzte Pension in Höhe von 730 Euro konnte nicht beglichen werden. Insgesamt ging es um 2978 Euro Mietschulden.


Der Vermieter zeigte die Familie wegen Einmietbetrugs an, und das Ehepaar wurde im Jänner 2009 durch Verfügung des Landesgerichts Salzburg für 48 Stunden in U-Haft genommen. Das Jugendamt Salzburg-Umgebung wies die Kinder daraufhin wegen „Gefahr im Verzug“ in ein Heim ein, obwohl die Familie der Mutter die Kinder aufgenommen hätte. Daraufhin schlug das Schicksal hart zu: Der Sohn erkrankte während des Heimaufenthaltes an Leukämie. Und die Tochter wurde, was die Eltern erst ein halbes Jahr später vom Jugendamt erfuhren, in der WG von einem Mitbewohner sexuell missbraucht. Die 13-Jährige macht seither eine Therapie, der mutmaßliche jugendliche Sex-Täter wurde des Heimes verwiesen. Angezeigt wurde der sexuelle Übergriff aber nicht. Das Jugendamt stellte den Eltern zwar in Aussicht, die Kinder zurückzubekommen, wenn es gelänge, das Budget zu sanieren, doch nach wie vor hat das Amt die Obsorge. Hoffnung schöpfen die Innviertler nun aufgrund eines neuen familienpsychologischen Gutachtens. Der Experte Alexander Gappmaier empfiehlt dem Gericht die Rückführung der Kinder zu den Eltern, weil die finanziellen Verhältnisse derzeit stabil erscheinen.


Doch nun gibt es neue Geldsorgen: Das Jugendamt stellte kürzlich den Selbstbehalt für die Heimunterbringung in Rechnung und ließ 12.000 Euro exekutieren. Nun werden der Mutter, die als Schichtarbeiterin tätig ist, pro Monat 376 Euro von ihrem Lohn (rund 1300 Euro netto) gepfändet. Am Montag findet der Obsorge-Prozess in Salzburg statt.


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