Kurzmitteilung
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Die Frage, warum Jugendämter Kinder einerseits aus
halbwegs intakten Familien herausnehmen und andererseits in Familien
belassen, wo ein Handeln erforderlich gewesen wäre, wurde schon
beantwortet. Eine andere Frage ist, warum Jugendämter so selten Kinder
in die Familie zurückführen. Angesichts der Tatsache, dass viele
Kinderherausnahmen Falschentscheidungen sind, oder doch zumindest
überzogen erscheinen und nicht selten die Herausnahme dem Kind mehr
Schaden zufügt als eine sicher nicht immer optimale Familiensituation,
wäre dieser Weg der Korrekturmöglichkeit sehr wichtig. Umso
bedauerlicher ist es, dass der Weg so selten beschritten wird. Dafür
gibt es sehr viele Gründe. Erstens vertrauen Jugendämter sehr der von
ihnen selbst geschaffenen „Aktenlage“ und weniger der tatsächlichen
Familiensituation, die sie bedauerlicher Weise im Positiven wie im
Negativen nur sehr unzureichend objektiv und situationsgerecht
beurteilen können. Zweitens gibt es keine unabhängige Fachinstanz, die
eine Rückführung des Kindes in die Familie initiieren könnte.
Drittens
stehen massive finanzielle Interesse der HelferInnenindustrie einer
Kindesrückführung entgegen. Heimleitungen fürchten um die Auslastung
und Rendite des Kindesheimes, Pflegeeltern möchten nicht gerne auf das
recht üppige Pflegegeld verzichten, was die Rückzahlung des
Hausbaukredits gefährden könnte, Therapeuten, Umgangspflegern,
Verfahrenspflegern und vielen anderen mehr ginge mit dem Kind ein
„Kunde“, also eine Einnahmequelle verloren. Viertens befürchten
Jugendamtsmitarbeiter Vorwürfe der Eltern, denen man das Kind
weggenommen hat. Solange man den Eltern das Kind vorenthält, kann man
diese ruhigstellen und kontrollieren. Man lässt die Eltern lieber sich
auf dem Prozesswege verausgaben, bis diese entweder klein beigeben und
aufgeben oder ihnen schlicht das Geld ausgeht. Fünftens ist irgendwann
der Zeitpunkt gekommen, an dem das Eltern-Kind-Verhältnis irreparabel
geschädigt ist. Die ganze Situation ist bald auch insgesamt so
hoffnungslos, dass selbst bei wohlwollenden Bemühen die verfahrene
Situation beim besten Willen nicht mehr entwirrt werden kann. Das
Eltern-Jugendamt-Verhältnis ist sowieso zerstört, wodurch der derzeit
einzige Weg für eine Rückkehr des Kindes in die Familie verstellt ist.
Andererseits könnte manche Fremdunterbringung
überflüssig werden, wenn Jugendamtsmitarbeiter die für jeden Fall
notwendige Zeit zur Verfügung hätten. Allein mit den für ein fremd
untergebrachtes Kind benötigten Finanzmitteln könnte man einen
Jugendamtsmitarbeiter einstellen. Doch leider entledigen sich zu
viele Jugendämter ihrer Verantwortung, indem sie Kinder rein vorsorglich
aus den Familien genommen.
Das alles zusammengenommen führt dazu, dass Jugendämter
von betroffenen Eltern als „Kinderklaubehörde“ wahrgenommen werden.
Sicherlich kann man bei Jugendämtern „Korruption durch Macht“
feststellen. Bei der den Jugendämtern zur Verfügung stehende Machtfülle
und fehlender Kontrolle ist das aber auch nicht anders zu erwarten.
Dieser Machtfülle steht aber auch eine Ohnmacht gegenüber, denn laut
Gesetz haben Jugendamtsmitarbeiter durch das Grundgesetz verpflichtet
die Aufgabe, die Bindungen zwischen dem Kind und seiner Ursprungsfamilie
auch nach der Trennung der Eltern zu schützen. Doch wie soll das
praktisch gehen? Einerseits schwören unzählige betroffene Mütter und
Väter, dass weder das Jugendamt noch der Familienrichter ihnen geholfen
haben, die familiären Bindungen mit ihren Kindern aufrecht zu erhalten
und zu pflegen. Im Gegenteil: In den meisten Fällen haben beide
tatkräftig und nicht selten ziemlich skrupellos daran mitgewirkt,
Kindern den Elternteil ohne Sorgerecht zu entfremden. Andererseits, was
können Jugendämter bezüglich des Kindeswohles ausrichten, wenn Eltern im
Ehekrieg verstrickt sind und selbst für das Kindeswohl keinen Blick
haben. Einerseits gibt es Frauen, die mit Umgangsboykott den Vater
ausgrenzen. Andererseits gibt es keine Garantie dafür, dass der Vater
nicht auch das Jugendamt instrumentalisiert, wenn er das Sorgerecht
übertragen bekommt.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass Jugendämter
nicht die „Familientherapeuten“ der Nation sind. Ein Jugendamt ist und
bleibt eine bürokratische Behörde und die Jugendamtsmitarbeiter sind
schlicht damit überfordert, dem Kindeswohl zu entsprechen. Zum einen ist
das Kindeswohl kaum objektivierbar und zum anderen ist Kindeswohl ein
dynamischer Prozess, der sich ständig ändert. Trotzdem sind sie
gehalten, den Familiengerichten Empfehlungen zu liefern, welche Regelung
dem so genannten „Kindeswohl“ am besten entspricht. Der Richter
wiederum hat ebenfalls nicht die Aufgabe, schwierige Familienstrukturen
zu klären, sondern durch einen Beschluss den so genannten Rechtsfrieden
wieder herzustellen. Väter und Mütter, die auf die Rückführung ihrer
Kinder dringen, werden von diesem System letztlich nicht anders
behandelt, wie ein rechtskräftig verurteilter Straftäter, der immer
wieder seine Unschuld beteuert und dem die Revision verweigert wird. Sie
werden als Bedrohung des Rechtsfriedens und der Staatsräson
wahrgenommen.
Kinder werden einfach zugeteilt, entweder nur der
Mutter, manchmal auch allein dem Vater oder eben einer Pflegefamilie
oder Kinderheim. Die damit befassten Sozialpädagogen sind mit dieser
Aufgabe zwangsläufig überfordert, wie es wohl alle wären. Sie wissen um
die Tragweite ihrer „Empfehlung“, sie wissen, dass sie es sind, die die
Kinder „zuteilen“. Dieses Wissen um ihre Macht hat viele
Jugendamtsmitarbeiter moralisch und charakterlich korrumpiert, ähnlich
wie die Familienrichter. Ein betroffener Vater berichtet:
„Die Dame vom Jugendamt interessierte sich mehr für die Größe des Kinderzimmers und meine Arbeitszeiten, als für die seelische Belastung des Kindes. Meine Tochter war jahrelangem Psychoterror durch meine Exfrau und ihren neuen Lebensgefährten ausgesetzt. Das alleinige Sorgerecht war ihr zugesprochen worden. Sie zog daraufhin einige Male um. Ich stellte bei Gericht den Antrag, das Umgangsrecht festzusetzen. Der Richter aber verbot mir den Umgang mit meinem Kind, ohne jegliche Anhörung. Jugendamt, Richter und der sogenannte Gutachter waren sich alle einig, dass es für das Kind besser sei, den Vater nicht mehr zu sehen.“
Natürlich sollte die seelische Belastung für das Kind im
Vordergrund stehen. Aber die lässt sich nur schwer und kaum objektiv
bewerten, im Gegensatz zur Größe des Kinderzimmers und den
Arbeitszeiten. Daran zeigen sich auch die Grenzen und die Hilflosigkeit
jugendamtlicher Maßnahmen. Für Eltern führt also kein Weg daran vorbei,
für sich und ihre Kinder die Verantwortung gemeinsam zu übernehmen. Für
den Staat bedeutet es, dass die Familie durch bürokratische Strukturen
nicht ersetzbar ist.
Hier zeigt sich ein weiteres mal, wie staatliche
Behörden Spitzeldienste schönreden, wie es früher die Stasi tat. Auch
die Stasi hat von ihren Zuträgern „soziale Aufmerksamkeit“ verlangt. Ob
nun ein Kind beim Toben gegen einen Türpfosten rennt oder sich im Spiel
mit dem Geschwisterchen ein blaues Auge holt, beim Rennen oder Radfahren
das Knie aufschlägt, die Eltern stehen unter ständiger Beobachtung von
informellen Mitarbeitern des Jugendamtes (Nachbarn, KinderärztInnen,
LehrerInnen, KindererzieherInnen) und damit in Gefahr, Opfer von
präventiven Maßnahmen des Jugendamtes zu werden. „Geld spielt keine
Rolle“, wie die Sozialdezernentin klar macht, und „potenzielle
Gefahren“ kann man überall sehen, wenn man nur paranoid genug ist oder
ideologisch geschult, die Familie per se als einen Hort der Gewalt und
der Kindesmisshandlung zu sehen.
Die Stasi in der verflossenen DDR hat auch überall
den Klassenfeind vermutet. Der Kampf gegen den äußeren Feind wird, wenn
man sich nur genug hinein steigert, zu einem Problem der inneren
Paranoia. Und so wächst auch irgendwann der Kampf gegen „Häusliche
Gewalt“ und „Kindesmisshandlung“ zu einer ausgewachsenen Paranoia aus.
Krankhafte Paranoia verbunden mit bürokratischer Staatsmacht ist eine
gefährliche Mischung, weil die bürokratische Staatsmacht es nicht
zugibt, dass es sich um eine krankhafte Paranoia handelt.
Sanja Welsch
Reporter kämpfen für Bürger
https://medienredaktion.wordpress.com/2015/01/10/jugendamt-wendet-nazimethoden-an-freischein-zum-kinderklau/
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