Das Bundesjustizministerium will schärfere fachliche Anforderungen
für Experten-Gutachten in Familienstreitigkeiten formulieren. Der
Parlamentarische Staatssekretär des Ministeriums, Christian Lange, sagte
dem ARD-Magazin FAKT auf Anfrage, das Ministerium wolle "so schnell wie
möglich" auf eine gesetzliche Regelung für Qualitätsstandards von
Gutachten hinarbeiten, die von Familiengerichten in Auftrag gegeben
werden. Zwar könne man derzeit nicht sagen, wann solche Standards
vorliegen werden. "Aber ich kann Ihnen sagen, wir tun alles, damit es so
schnell wie möglich geht", sagte Lange.
Pro Jahr werden in Deutschland im Zusammenhang mit Verhandlungen vor
Familiengerichten rund 7.500 Gutachten angefertigt, in denen es
beispielsweise um die Beurteilung von Eltern-Kind-Beziehungen oder die
Fähigkeit von Eltern geht, ihre Kinder zu erziehen. Diese Gutachten sind
häufig Grundlagen für Entscheidungen von Gerichten. In einer aktuellen
Studie haben Wissenschaftler der Fernuniversität Hagen allerdings
festgestellt, dass mehr als die Hälfte der Gutachten für
Familiengerichte Mängel aufweisen. Nur eine Minderheit erfülle die
fachlich geforderten Qualitätsstandards.
Der Deutsche Richterbund zeigte sich diesbezüglich auf Anfrage von
FAKT selbstkritisch. Man überlege derzeit, wie man in Zukunft verhindern
könne, dass Urteile auf Grundlage mangelhafter Gutachten gefällt
würden, sagte Präsidiumsmitglied Joachim Lüblinghoff.
http://www.mdr.de/fakt/fakt_familiengerichte_gutachten100-comment.html#cf
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