Sieben Monate hat ein Kind in einer Pflegefamilie gelebt. Dann kam sie
auf richterlichen Beschluss zurück zur Mutter. Deren Anwälte erheben nun
Vorwürfe gegen das Jugendamt.
Eine Woche vor Weihnachten hat das Stuttgarter Familiengericht entschieden, dass Sophie zurück zu ihrer Mutter kommt. Es folgte der Empfehlung des Gutachters. Die ehemalige Drogenabhängige und der getrennt von ihr lebende Vater von Sophie werden in dem Protokoll des richterlichen Beschlusses als erziehungsfähig eingestuft. Die Mutter sei ausreichend stabil. Das Protokoll liegt der StZ vor.
Eine weitere Fremdunterbringung lasse sich nicht mehr rechtfertigen. In der Vergangenheit sei es nicht zu konkreten Gefährdungssituationen gekommen. „Diese können daher auch für die Zukunft nicht unterstellt werden“, steht in dem Protokoll.
106 Kinder hat das Jugendamt 2014 in Obhut genommen
Sophie ist eines von 106 Kindern, die das Jugendamt Stuttgart im Jahr 2014 in Obhut genommen hat. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, als es 84 Kinder waren. Das Jugendamt weist darauf hin, dass 2014 eine Familie mit sechs Kindern betroffen war, was die Statistik hochgetrieben habe. 2012 seien es auch 100 Kinder gewesen.
Dass das Familiengericht entgegen der Empfehlung des Jugendamts eine Rückführung veranlasst, scheint selten zu sein, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Elternrechte gestärkt hat: Beim Familiengericht Bad Cannstatt hat es in jüngster Vergangenheit keinen Fall gegeben, wo dies passiert ist. Das Stuttgarter Familiengericht hat hierzu keine konkreten Zahlen, er sehe aber keinen Trend nach oben, so der Familienrichter Jörg Dimmler.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.jugendamt-stuttgart-mutter-erkaempft-sorgerecht-gegen-amt.8e060db1-02e8-416c-9f06-b2b3c228d059.html
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