27.02.15

Wie Familiengerichte versagen - Das System der Streitbewirtschafter

Kampf ums Kind Wie Familiengerichte versagen 

 

Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Das verlieren Paare nach einer Trennung oft aus den Augen, wenn sie sich vor Gericht ums Kind streiten. Familienrichter sind mit solchen Kämpfen häufig überfordert. Zumal es Menschen gibt, die ein Interesse daran haben, dass die Prozesse lang und teuer werden.
Von: Christiane Hawranek und Pia Dangelmayer
Stand: 13.02.2015
Ein Einfamilienhaus ohne Familie; ein Kinderzimmer ohne Kind. Hier sitzt Tanja Krüger oft auf einem kleinen Korbstuhl und blättert in den Bilderbüchern ihres Sohnes Jonathan. Sie ist eine Akademikerin Mitte 40; langes dunkles Haar; sie geht einer geregelten Arbeit nach, nimmt keine Drogen und ist nicht psychisch krank. Dennoch: Seit dem 8. März 2012 ist das Zimmer von Jonathan verwaist.
"Es gibt so bestimmte Rituale, ich dekorier auch ab und zu sein Zimmer anders. Ich zünde immer vor seinem Foto die Kerze an, einfach so, und ich les oft seine Kinderbücher, die seine Lieblingsbücher waren."
Tanja Krüger, sie hat ihren Sohn seit drei Jahren nicht mehr gesehen
Es ist eine sehr persönliche Geschichte, die Tanja Krüger erzählt. Um sie und ihren Sohn zu schützen, haben wir ihre Namen verändert. Nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten war die Zeit mit Jonathan eigentlich genau aufgeteilt: Bis zu jenem Tag im März vor fast drei Jahren, an dem der Vater sich weigert, das Kind zur Mutter zurück zu bringen. Es beginnt ein Kampf ums Kind, der mit teils fragwürdigen Mitteln geführt wird.
Sorgerechtsstreit: Vater gegen Mutter
Beim Jugendamt gehen anonyme Briefe aus der Nachbarschaft ein, die die Mutter belasten. Der viereinhalbjährige Sohn soll sich beim Rasenmähen am Fuß verletzt haben. Die Mutter soll lieblos zu dem Kind gewesen sein, es angeschrieen haben. Beweise dafür gibt es keine. Auch das Jugendamt kommt später zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Aber da ist es schon zu spät, denn die Vorwürfe hatten ihren Weg in den Sorgerechtsstreit vor Gericht gefunden.

Falsche Ratgeber im Kampf ums Kind

Der Mutter werden zunächst Teile des Sorgerechts entzogen, schließlich verliert sie es ganz.
"Also, bis vor wenigen Tagen ist der mir jeden Tag im Kindergarten auf die Arme gesprungen wie kaum ein anderes Kind. Die Verhandlung ging ganz schnell. Das waren gerade einmal 40 Minuten, danach war mein Kind weg."
Tanja Krüger, Mutter
Grundlage für die Entscheidung des Familiengerichts sind unter anderem die Einschätzungen einer Frau, die sich als Diplompsychologin ausgegeben haben soll und Jonathan für therapiebedürftig hält. Tatsächlich aber hat sie nur eine Ausbildung zur Heilpraktikerin. Sie muss sich mittlerweile vor Gericht verantworten: wegen Titelmissbrauchs.

Die Rolle der Familienrichter

Überforderte Richter?
Wieso prüfen die Gerichte nicht genauer? Eine mögliche Erklärung: Familienrichter entscheiden mit über das Schicksal von Kindern, aber sie werden darauf nicht ausreichend vorbereitet, sagt der pensionierte Familienrichter Jürgen Rudolph dem Funkstreifzug. An deutschen Familiengerichten herrsche "eine katastrophale Desinformation". Jürgen Rudolph erzählt, auch er selbst sei bei seiner Berufung zum Familienrichter komplett ohne Vorbereitung in die neue Aufgabe „hineingeworfen worden“. Er fordert eine bessere Qualifikation der Familienrichter.
"Die Juristen sind über die Grundlagen eines Familienkonfliktes, insbesondere über die Umstände, was dort mit den Kinder eigentlich passiert, überhaupt nicht informiert, weil das nicht Gegenstand der Ausbildung ist."
Jürgen Rudolph, pensionierter Familienrichter
Das Bundesjustizministerium hält die derzeitige Regelung dagegen für ausreichend, schreibt auf Anfrage, dass der Fortbildungserfolg gerade von der „freiwilligen Motivation der Teilnehmer“ abhängt. Das bayerische Justizministerium erklärt, Familienrichter in Bayern müssen immerhin „verpflichtende Einführungstagungen“ absolvieren.

Das System der Streitbewirtschafter

Kampf ums Kind
Zurück zum Fall Jonathan: Der Kontakt zwischen Mutter und Kind bricht ab. Auch Freunde, Großeltern und andere Familienmitglieder werden ausgegrenzt und sogar angezeigt, wenn sie wie Jonathans Halbbruder versuchen, Kontakt mit Jonathan aufzunehmen. Tanja Krüger soll auf Antrag der Anwältin des Vaters 500 Meter Abstand zu ihrem Sohn halten. Das Gericht lehnt das zwar wegen Unverhältnismßigkeit ab, der Umgang zwischen Mutter und Kind scheitert trotzdem. Die Gründe dafür sind vielfältig, haben aber auch mit einem System zu tun, das sich um das Kindeswohl nicht viel schert.
Da sind einmal die Eltern. Ihre Beziehung wird in einem der Gerichtsbeschlüsse als "hochkonflikthaft" bezeichnet. Dann sind da Anwälte, die unter Umständen ein Interesse daran haben, dass die Verfahren lang und teuer werden. Die Nürnberger Rechtsprofessorin Hildegund Sünderhauf-Kravets hat Fälle von ausgegrenzten Eltern untersucht.
"Das hat auch etwas mit der Streitbewirtschaftungsindustrie zu tun: Denn es gibt einfach sehr viele Männer und Frauen, die  ihr Geld damit verdienen, dass Sorgerechtsstreitigkeiten möglichst lange, möglichst hoch eskalieren."
Hildegund Sünderhauf-Kravets, Rechtsprofessorin aus Nürnberg
Lügen, Halbwahrheiten, Winkelzüge - im Kampf ums Kind wird offenbar häufig nochmal Öl ins Feuer gegossen. Auch die Ergebnisse einer Studie der medizinischen Fakultät der Universität Tübingen sind erschreckend. Befragt wurden fast 1500 Elternteile, die weniger Kontakt zu ihrem Kind haben als sie sich das wünschen. Zusätzlich hat Hans-Peter Dürr viele Akten ausgewertet. Er beziffert die Rate der Falsch-Vorwürfe am Familiengericht auf geschätzte 30 bis 50 Prozent der Fälle. Das Ergebnis der Studie: systematische Probleme am Familiengericht. Täuschung von Gerichten, Falschbeschuldigungen und Beeinflussung von Verfahren und Verfahrensbeteiligten werden in fast jedem zweiten Fall genannt.

Anleitung zum Ausgrenzen?

Dem Funkstreifzug wird ein Mitschnitt zugespielt: ein Seminar für Mütter zum Thema Umgangs- und Sorgerecht – abgehalten von der Rechtsanwältin, die auch Jonathans Vater vertritt. Eine Art Anleitung, um ein Elternteil auszugrenzen?
"Wenn Sie sagen, ich kann mit dem gar nicht kommunizieren. Ist ein Totschlagargument, hab ich auch schon benutzt."
Mitschnitt aus einem Seminar zu Sorgerechtsstreitigkeiten
Die Anwältin des Vaters ist nicht zu einem Interview bereit. Am Telefon teilt sie mit, sie fühle sie falsch verstanden, die Zitate aus ihrem Vortrag seien aus dem Zusammenhang gerissen. Über Tanja Krüger sagt sie: Sie habe kein Interesse am Kind, nur daran, sich als Opfer zu stilisieren. Tanja Krüger bestreitet das. Sonst würde sie ja nicht weiterhin vor Gericht gehen, sagt sie.
Vor einem Monat hat ein Oberlandesgericht entschieden: Es muss ein Umgang mit der Mutter hergestellt werden. Ein Sozialpädagoge wird hinzugezogen. Doch der sagt den ersten Termin ab, schreibt er sei nicht zuständig. Tanja Krüger hat ihren Sohn bis zum heutigen Tag nicht gesehen. 

Fall Alessio: Kippte ein Mitarbeiter das Schutzkonzept im Alleingang?

Protokoll der Behörde

Fall Alessio: Kippte ein Mitarbeiter das Schutzkonzept im Alleingang?

Warum gab das Jugendamt im Fall Alessio den Dreijährigen in die Obhut des Stiefvaters zurück? Laut einem Protokoll, das der BZ vorliegt, war bei dem maßgeblichen Treffen mit der Mutter, dem Stiefvater und einer Anwältin nur ein Mitarbeiter des Jugendamts anwesend. Die Geschichte eines verhängnisvollen Fehlers.
  1. Sozialdezernentin Eva-Maria Münzer Foto: dpa
  2. Zeichen der Trauer: Kerzen für Alessio vor dem Landratsamt. Foto: Tanja Bury
  3. Sozialdezernentin Eva-Maria Münzer Foto: dpa
  4. Zeichen der Trauer: Kerzen für Alessio vor dem Landratsamt. Foto: Tanja Bury


Am 14. Oktober 2014 hat nicht nur Alessio einen rabenschwarzen Tag erwischt. Auch Herr X., so hat man im Nachhinein den Eindruck, scheint zumindest mit dem falschen Fuß aufgestanden zu sein. Sonst hätte er an diesem Morgen hoffentlich anders reagiert. In seinem Büro, so ist dem Protokoll zu entnehmen, das das Landratsamt dem Freiburger Regierungspräsidium überlassen hat, haben sich an diesem Dienstag nicht nur ein kleiner dreijähriger Junge mit einer schrecklichen Vorgeschichte und seine beiden Eltern versammelt. Herr R. und Frau S., wie wir sie in der Folge nennen wollen, haben sich diesmal Verstärkung mitgebracht – eine Anwältin. Eine ungemütliche Situation für einen Sozialarbeiter, der begründen muss, warum die Familie immer noch nicht zusammenleben darf.

Seine Großmutter habe einen Kreislaufzusammenbruch erlitten, bedrängen der Stiefvater und die Anwältin den Sachbearbeiter. Die aktuelle Situation werde ihr zu viel. Denn dort ist der Kleine untergebracht. Nachdem der Dreijährige aus Lenzkirch mit schweren Misshandlungen in die Uniklinik eingeliefert worden war, war er mit seiner Mutter und Schwester bei R.s Oma eingezogen – um vor dem Stiefvater in Sicherheit zu sein, so die Vereinbarung mit dem Jugendamt.

Ohne bei der Großmutter den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte nachzuprüfen, knickt Sachbearbeiter X. ein. "Vor diesem Hintergrund", schreibt er in seinem Protokoll, "kann eine Rückführung von Frau S. und ihren beiden Kindern in den Haushalt von Herrn R. schon heute... erfolgen." "Die Umgangskontakte können ab sofort ohne weitere Aufsicht gestaltet werden."

Das Schutzkonzept, so der fachmännische Ausdruck, das den kleinen Alessio bis dato vor dem wahrscheinlich gewalttätigen Stiefvater retten sollte, war damit über den Haufen geworfen. Und was nicht unwichtig ist: X. fällt diese Entscheidung, so ist im Protokoll zu lesen, allein. Das Amt rechtfertigte sich am Dienstag auf Anfrage, dem nötigen Mehraugenprinzip sei durch Vor- und Nachbereitung des Treffens im Team Genüge getan worden.

Wenn es um den Schutz eines bedrohten Kindes geht, lässt das Sozialgesetzbuch wenig Spielraum. "Das Gefährdungsrisiko für ein Kind kann immer nur im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt werden. Ebenso kann ein Schutzkonzept immer nur von mehreren qualifizierten Fachkräften zusammen erstellt werden und es kann auch nur von mehreren geändert werden", sagt Ludwig Salgo, Seniorprofessor mit Schwerpunkt Familien- und Jugendrecht an der Universität Frankfurt sowie Gutachter in Kinderschutzfragen, unter anderem für das Bundesverfassungsgericht. Etwas so Gewichtiges wie die Frage, ob ein Kind aus der Obhut seiner gewalttätigen, alkoholabhängigen, vernachlässigenden Eltern genommen oder in sie zurückgegeben wird, darf niemals eine Person im Jugendamt alleine entscheiden.

Für eine solche gemeinsame und zu protokollierende Entscheidung findet sich allerdings kein Beleg in dem Bericht, mit dem das Landratsamt sein Verhalten im Fall Alessio vor den Prüfern des Regierungspräsidiums (RP) rechtfertigen musste – einen Verfahrensfehler entdeckte die Behörde trotzdem nicht. Auch im Landratsamt bestreitet man den Alleingang des eigenen Mitarbeiters. Schließlich habe man bereits zuvor im Team über das weitere Vorgehen im Fall Alessio beraten – das von Herrn X. neu entworfene Schutzkonzept wurde in dieser Form jedoch nie beschlossen, geschweige denn protokolliert. Erst einen Tag später wurde die Zusammenführung von Vater und Familie von einem Sozialarbeiter-Team abgesegnet – zu spät, sagt Salgo. Nicht mehr als ein Formfehler, könnte man sagen, aber die Geschichte des toten Alessio lehrt: Auch im Kinderschutz sind es die vielen kleinen Fehler, die in die großen Katastrophen münden.

Besonders irritierend wird der verhängnisvolle Beschluss vor dem Hintergrund seines Zeitpunkts: Sechs Tage zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren gegen Herrn R., Alessios Stiefvater, eingestellt – mangels hinreichenden Tatverdachts. "Maßnahmen des zuständigen Jugendamtes zum Schutz des Dreijährigen" erschienen den Juristen in ihrem Schreiben aber, wie berichtet, dennoch "dringend geboten". Und fünf Tage nach Erhalt des Briefes schickt der Sachbearbeiter Herr X. das Kind wieder in die Obhut jenes mutmaßlichen Täters zurück. Geschützt allein durch ein Maßnahmenpaket, das Alessio in ähnlicher Version bereits ein Jahr zuvor nicht vor der brutalen Gewalt hatte schützen können.

"Wir haben alles umgesetzt, was nach bestem Wissen und Gewissen machbar war." Dorothea Störr-Ritter, 19. Januar
Immerhin: Der Stiefvater schien sich laut dem Rechtfertigungsschreiben des Landratsamts innerhalb von zwei Monaten zu einem völlig neuen Menschen gemausert zu haben. Als jemand, "der keine geeignete Problemeinsicht oder Bereitschaft zeigt, geeignete Hilfe in Anspruch zu nehmen", hatte die Uniklinik in ihrem Arztbrief noch im August Herrn R. beschrieben. Das Jugendamt kam Mitte Oktober zu einer ganz anderen Einschätzung: "Reflektiert, ehrlich und bereit, sein Handeln mit professioneller Hilfe zu ändern" – ein erstaunlicher Charakterwandel, vor allem wenn man bedenkt, dass der angeblich so kooperative Klient laut den internen Protokollen am 14. Oktober die Hälfte der unterbreiteten Hilfsangebote ablehnt und gleichzeitig die weitere Zusammenarbeit mit der Familienhelferin und den bisherigen Kinderärzten verweigert.

Auch im Fall Kevin – der Zweijährige, der 2006 in Bremen tot und misshandelt im Kühlschrank seines Stiefvaters aufgefunden wurde – hätten die Eltern stets ihre Kooperationsbereitschaft demonstriert, darauf weist Christine Köckeritz hin. "Trotzdem ging die Gewalt weiter", so die frühere Jugendamtsleiterin, die heute an der Hochschule Esslingen für Entwicklungspsychologie und Jugendhilfe zuständig ist. "Die zugrunde liegenden Probleme werden nicht aus der Welt geschafft, indem die Eltern sagen, wir kooperieren." Warum, fragt man sich, hat sich das eigentlich nicht bis in den Kreis Breisgau-Hochschwarzwald herumgesprochen?

Einblutungen ins Gehirn wie nach Schlägen vor den Kopf, das Kinn ein einziger Bluterguss, Oberkörper, Arme, Beine und Po übersät mit blauen und gelben Flecken, auf den Schultern Hämatome in Form von Fingern, als hätte jemand zu hart zugegriffen, der Hodensack ein kleiner gequetschter dunkelblauer Bluterguss – trotz dieser ärztlichen Diagnosen bei Alessio vier Monate zuvor entschied sich das Jugendamt Mitte Dezember, diesmal allerdings im vorgesehenen Fachgremium, das Kind dem mutmaßlichen Gewalttäter alleine anzuvertrauen, die Mutter war in eine Klinik gebracht worden.

Ein Paket an Therapie- und Unterstützungsmaßnahmen sollte gleichzeitig den Eltern Frust und Stress nehmen und ihre Bindung zu den Kindern stärken. Eine verhängnisvolle Fehleinschätzung, wie man heute weiß. Und ein gefährliches Spiel mit dem Feuer, wie nicht nur der Psychologe Holger Reinisch meint: "Ein Mensch, der ein kleines dreijähriges Kind so zusammenschlägt, hat ein massives Problem mit seiner Impulskontrolle. Der hat sich nicht im Griff und hat nie gelernt, seinen Frust und seine Gewaltimpulse zu zügeln", sagt der erfahrene Kinderschutzexperte und Gerichtsgutachter. Diese Warnung hätten die Sachbearbeiter auch dem Arztbrief der Uniklinik entnehmen können. "Solange man an dieser Impulskontrolle nicht erfolgreich gearbeitet hat", so die Esslinger Professorin Köckeritz, "muss man damit rechnen, dass es der Betreffende trotz aller Beteuerungen nicht schafft." Die Zeitbombe in der Familie, weiß man heute, tickte weiter. "Das Jugendamt hat nur versucht dafür zu sorgen, dass sie zumindest keiner versehentlich auslöst", so Reinisch.

Natürlich sind die dunklen Ecken im Gehirn eines potenziellen Gewalttäters nur bedingt auszuleuchten, sind die komplexen Strukturen einer Familie nur schwer zu erfassen. Und genau wie jedem anderen Menschen können auch Jugendamtsmitarbeitern Fehler passieren. Aber erfahrene Kinderschutzexperten wissen auch: Man kann erfolgreich versuchen, seine Fehlerquote zu senken. Und je mehr man über den Fall erfährt, desto mehr festigt sich der Eindruck: Gerade an solchen Versuchen hat es im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gemangelt.

So wird auch das beste Schutzkonzept schnell Makulatur, wenn man nicht überprüft, ob es auch umgesetzt wird. Im Jugendamt wurde zwar bereits Mitte August beschlossen, Alessios Eltern zu 14-tägigen Kontrollbesuchen beim Arzt zu verpflichten. Aber anscheinend überwachte niemand, ob sie dieser Auflage auch nachkamen. Als Mutter und Kind nach fast einem Monat tatsächlich das erste Mal bei ihren Pädiatern in Bonndorf auftauchten, hatte sich vonseiten des Amtes noch niemand bei diesen nach dem Stand der Dinge erkundigt. "So etwas muss kontrolliert werden, sonst hat es keinen Zweck", sagt Köckeritz. In der Zwischenzeit hätten "zwei externe Termine bei anderen Fachstellen" stattgefunden, rechtfertigt sich das Amt. In den Akten an das Regierungspräsidium findet sich dafür allerdings kein Beleg.

Kinderärztin Monika Spitz-Valkoun, eine elegant gekleidete grauhaarige Dame, die selbst in ihrer Aufregung noch gepflegt und analytisch wirkt, und ihr Mann, der mit Wollpullover, Hemdkragen und dem grauen Seitenscheitel auch nicht unbedingt das typische Bild eines Obrigkeitsrebellen abgibt, nehmen kein Blatt vor den Mund: Man habe die Sachbearbeiter des Jugendamtes vor der Lebensgefahr für den Jungen gewarnt, habe Briefe geschrieben, den zuständigen Sozialarbeitern hinterhertelefoniert, ohne Erfolg. "Unsere Bedenken wurden zur Kenntnis genommen, hatten aber keinerlei Konsequenzen. Die haben sich eher angegriffen gefühlt und wollten sich nicht reinreden lassen", erzählen die Kinderärzte.

"Es war uns bekannt, dass der Vater das Kind damals geohrfeigt hat. Aber wenn wir alle Kinder, die jemals
geohrfeigt worden sind, wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung gleich aus den Familien nehmen sollten, dann wäre der Auftrag der Kinder und Jugendhilfe nicht erfüllt." Eva-Maria Münzer, Sozialdezernentin, 21. Januar
Dabei hätte man viel voneinander lernen können: Monika Spitz-Valkoun hätte zum Beispiel die Möglichkeit gehabt, von ihrem Erlebnis mit Stiefvater und Sohn zu berichten. Bei der Erinnerung scheint es sie heute noch zu schaudern: "Jedes Kind hat Angst vor einer Spritze", erläutert sie, Alessio aber hatte mehr Angst vor dem Stiefvater, der gerade noch die Ärztin zusammengestaucht hatte. Das Brüllen reichte, um den Stiefsohn zur Salzsäule erstarren zu lassen. "Es war unheimlich. Der Junge hat während der Blutabnahme starr dagesessen, keine Miene verzogen und keinen Piep gesagt." Im Jugendamt hat man das Verhältnis zwischen Stiefvater und Stiefsohn ganz anders in Erinnerung: "Positiv, innig, vertrauensvoll", zitieren die Sozialarbeiter gegenüber dem Regierungspräsidium die Dorfhelferin, die auf dem Hof aushalf und welche das Jugendamt mit ausgesucht hat. Die Frau, die so gute Noten für Herrn R. vergab, war seine Cousine (!).

Regelmäßiger Austausch, Helferkonferenzen, enge Kooperation, darin sind sich fast alle Fachleute einig, sind unverzichtbar in einem Kinderschutzverfahren. Im Fall Alessio nimmt das Landratsamt stattdessen nach der Entlassung des Jungen von der Station wochenlang keinen Kontakt zu Uniklinik und Kinderärzten auf. Bei den Bonndorfer Ärzten, so berichten sie selbst, rief Ende September dann ein Jugendamtsmitarbeiter an, um sich über deren Einmischung zu beschweren. Was man seitens des Landratsamts wiederum bestreitet.

Und selbst wenn es kein gemeinsames Auskommen gibt: "Wenn die Einschätzungen der Fachleute so stark voneinander abweichen", sagt der Jurist und einstige Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Ludwig Salgo, "dann hätte man zumindest einen unabhängigen Gutachter hinzurufen oder die Sachen beim Familiengericht klären lassen müssen." Aber weder das eine noch das andere wurde getan.

Die ungenügende Zusammenarbeit ist kein Einzelfall: Im Vergleich der südbadischen Jugendämter, darin sind sich das Freiburger Kinderschutzzentrum und die Bonndorfer Kinderärzte einig, ist die Zusammenarbeit mit dem des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald besonders unerfreulich – nicht nur im Fall Alessio.

Für schlechte Kooperationskultur und antiquierte Vorgehensweisen gibt es auch andere Indizien. Weil Kinder- und Jugendarbeit Kommunalsache ist, gibt das Sozialgesetz zwar bundesweit die Richtung vor, die genauen Schritte, die der Meldung einer akuten Kindeswohlgefahr zu folgen haben, regeln die jeweiligen Städte und Landkreise aber mit eigenen Verfahrensstandards.

In einer Untersuchung für den Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg prüfte die Esslingerin Christine Köckeritz, wie gute Standards auszusehen haben: Einschätzungshilfen in Form von Checklisten müssten vorhanden sein, hält sie fest, Definitionen der wichtigsten Gefährdungskonstellationen seien zu fordern, um Operationalisierungen – Diagramme, die genau festlegen, wer wann was zu tun hat und zu welchem Zeitpunkt Hilfe hinzugerufen werden muss – solle man sich bemühen. Im Verfahrensstandard Breisgau-Hochschwarzwald sucht man all das vergeblich.

Andere Jugendämter machen das Zusammensetzen mit anderen beteiligten Fachleuten in Helferkonferenzen zur Pflicht – im Landratsamt hält man schon die Kontaktaufnahme nur "gegebenenfalls" für nötig. Auch was Arbeitskreise mit Kindergärten, Ärzten, Schulen, Therapeuten angeht, lässt die Arbeit des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald, so ist zu hören, noch Wünsche offen, was aber auch für sehr viele andere Jugendämter gilt.

Wir haben ein geordnetes, allgemein anerkanntes Verfahren zum Kinderschutz, und wir haben es angewandt – versichert Landrätin Dorothea Störr-Ritter. Über beides kann man streiten. Und selbst wenn es so war, steht die Frage im Raum: Warum ist am Ende ein Kind tot, und wer trägt dafür die Verantwortung?
Chronologie der Ereignisse

2011 als der Junge geboren wird, kümmert sich bereits im Auftrag des Jugendamtes eine sozialpädagogische Familienhilfe um die Familie.
Ende Juli 2013 wird der nun Zweijährige erstmals im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Freiburger Universitätsklinik behandelt. Die Ärzte sowie ein Rechtsmediziner haben den Verdacht, dass er körperlich misshandelt worden ist, und melden dies dem Kinderschutzzentrum als "groben Umgang". Das Jugendamt leitet daraufhin ein Kinderschutzverfahren ein; zur Familienhilfe, die fünf Stunden pro Woche vorbeischaut, stößt für acht Stunden am Tag eine Dorfhelferin hinzu.
Ende Juli 2014: Wieder wird der nun Dreijährige in die Freiburger Kinderklinik eingeliefert. Die Klinik erstattet am 31. Juli Anzeige gegen unbekannt. An das Jugendamt des Landkreises geht ein Schreiben hinaus, indem umstandslos erklärt wird: Eine Rückkehr des Kindes in seine Familie sei nicht zu verantworten. Das Landratsamt reagiert nach Standard: Ein erneutes Kinderschutzverfahren kommt in Gang, und am runden Tisch erklären sich Mutter und Stiefvater einverstanden, dass Mutter und Kinder (der Dreijährige und seine jüngere Schwester) vom Stiefvater räumlich getrennt werden.
8. Oktober: An diesem Tag stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Stiefvater ein – die Beweislage reicht nicht aus, um ihn zu überführen, auch wenn bekannt ist, dass er den Buben hin und wieder schlägt. Zumal ihn die Mutter – sie habe ihn als "liebevollen Vater erlebt" – und zwei weitere Zeuginnen entlasten: Mit seinen Erziehungsmethoden seien sie nicht immer einverstanden, aber gewalttätig hätten sie ihn nicht erlebt.

Die Staatsanwaltschaft weist das Jugendamt ausdrücklich darauf hin, dass sie Handlungsbedarf sieht, um das Kind zu schützen.
Mitte Oktober stimmt das Jugendamt der Rückkehr von Mutter mit den Kindern zum Stiefvater zu, macht aber Auflagen, die Mutter und Stiefvater akzeptieren: Familientherapie, Mutter-Kind-Kur, zu alle 14 Tage stattfindenden Kontrollen durch einen Kinderarzt.
29. Oktober 2014: Die Mutter tritt mit den Kindern eine Kur an.
10. Dezember: Die Mutter meldet sich aus der Kur zurück; sie möchten die für die Familie vereinbarten Hilfen des Jugendamtes fortführen. Die Familie lebt nun wieder unter einem Dach.
Mitte Dezember: Die Mutter muss stationär in einer Klinik aufgenommen werden, ihr Lebensgefährte ist mit der leiblichen, zehn Monate alten Tochter und dem Dreijährigen allein auf seinem Bauernhof. Das Jugendamt ist informiert. Eine Dorfhelferin wird eingesetzt, die für 25 Stunden in der Woche die Familie versorgt.
29. Dezember: Kontrollbesuch des Kinderarztes.
14. Januar: Die Familientherapie beginnt, der Stiefvater nimmt teil.
16. Januar: Der Stiefvater erscheint beim Kinderarzt, das leblose Kind auf dem Arm. Es sei die Treppe hinuntergefallen. Eine Stunde später wird der Dreijährige für tot erklärt.

Mehr zum Thema:
http://www.badische-zeitung.de/fall-alessio-kippte-ein-mitarbeiter-im-alleingang-das-schutzkonzept

Kinderhandel und Verschleppung in Deutschland - § 236 Kinderhandel



Veröffentlicht am 24.02.2015
Kinderhandel und Verschleppung in Deutschland
Von Menschenhändlern (Jugendämter) und ihre Kunden (Pflegeindustrie)
Eine menschenverachtende Repotage vom WDR







 

§ 236
Kinderhandel

(1) Wer sein noch nicht achtzehn Jahre altes Kind oder seinen noch nicht achtzehn Jahre alten Mündel oder Pflegling unter grober Vernachlässigung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht einem anderen auf Dauer überlässt und dabei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des Satzes 1 das Kind, den Mündel oder Pflegling auf Dauer bei sich aufnimmt und dafür ein Entgelt gewährt.
(2) Wer unbefugt

1. die Adoption einer Person unter achtzehn Jahren vermittelt oder

2. eine Vermittlungstätigkeit ausübt, die zum Ziel hat, daß ein Dritter eine Person unter achtzehn Jahren auf Dauer bei sich aufnimmt,
und dabei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Vermittler der Adoption einer Person unter achtzehn Jahren einer Person für die Erteilung der erforderlichen Zustimmung zur Adoption ein Entgelt gewährt. Bewirkt der Täter in den Fällen des Satzes 1, daß die vermittelte Person in das Inland oder in das Ausland verbracht wird, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. aus Gewinnsucht, gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung eines Kinderhandels verbunden hat, oder

2. das Kind oder die vermittelte Person durch die Tat in die Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
(5) In den Fällen der Absätze 1 und 3 kann das Gericht bei Beteiligten und in den Fällen der Absätze 2 und 3 bei Teilnehmern, deren Schuld unter Berücksichtigung des körperlichen oder seelischen Wohls des Kindes oder der vermittelten Person gering ist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach den Absätzen 1 bis 3 absehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31.10.2008 (BGBl. I S. 2149) m.W.v. 05.11.2008.

Vorherige Gesetzesfassungen



 

Jugendamt - Acht Gladbecker Kinder werden in der Fremde betreut - "Mit Kindern Kasse machen" Das große Geschäft mit der Not von Kindern

25.02.2015 | 19:24 Uhr
Acht Gladbecker Kinder werden in der Fremde betreut
Eine komplett neue Kultur, wie sie beispielsweise ein rumänisches Dorf bietet, soll den Kindern helfen, sich im Leben zurecht zu finden.Foto: Kai Kitschenberg
 
Gladbeck.  Ungewöhnliche Hilfe zur Erziehung, wenn nichts anderes mehr hilft. Das Leben in Rumänien, Polen oder Russland als letzte Chance für die Kinder.
Acht Gladbecker Kinder, die vom Jugendamt betreut werden, leben aktuell in Rumänien, Polen oder Russland. Sie wohnen bei Familien in ländlichen Regionen, auf jeden Fall immer fernab von großen Städten und so weit weg wie möglich vom gewohnten Umfeld. Unter den rund 900 Gladbecker Fällen von „Hilfen zur Erziehung“ - ambulante bis stationäre Maßnahmen - zählen die „Auslandsfälle“ wohl zu den ungewöhnlichsten.
 
Und auch die Kinder, die in der Ferne leben müssen, zählen zu den besonderen Fällen. Sie wurden oft früh vom Jugendamt aus ihren Familien heraus geholt, weil sie dort Misshandlung, Gewalt, Ablehnung und Verwahrlosung erfahren haben und dann selbst aus dem Lot geraten sind. Bei ihnen haben die üblichen pädagogischen Mittel, von der Unterbringung in einer Pflegefamilie bis zum Heimaufenthalt, versagt.
Warum so weit weg? „Wir setzen die Kinder zurück auf Anfang“, umschreibt Hartmut Bogdan, Abteilungsleiter im Jugendamt für alle Hilfen zur Erziehung, den pädagogischen Ansatz. Zurück auf Anfang heißt: Die Kinder kommen in eine völlig andere Kultur, die nichts mit der zu tun hat, die sie kennen und zu der sie keinen Kontakt haben sollen. Zwölfjährige, die sich hier ins Koma saufen, als 13-Jährige Drogen nehmen oder sich als 14-Jährige prostituieren und aus jeder Heimunterbringung ausbüchsen, sollen das Leben neu erlernen.

13,5 Mio Euro insgesamt
 
Hilfen zur Erziehung zählen zu den Pflichtaufgaben der Stadt, deren Kostenentwicklung kaum zu beeinflussen ist. Wenn Kinder Hilfe brauchen, muss sie geleistet werden. 13,5 Mio Euro betrug der Etatposten 2014.
Eine Möglichkeit, Spezialunterbringungen vorzubeugen, sind präventive Hilfen für Familien. „Je früher, desto besser“, sagt Hartmut Bogdan, denn die Folgekosten seien meist teurer.
Das funktioniere in weit entfernten Ländern besser als im näheren europäischen Ausland. Archaische Strukturen, etwa auf dem Land in Rumänien, sind eben komplett anders. Bogdan: „Der Jugendliche muss sich einfügen, eine neue soziale Rolle finden und lernen, Menschen zu vertrauen.“ Wer solche Probleme meistern muss, bei dem spielt Schule eher eine Nebenrolle. Sie findet im Fernunterricht statt.


Zusammenarbeit mit Jugendhilfe-Träger

Wie andere Städte arbeitet auch Gladbeck bei den Auslandsfällen mit einem Jugendhilfeträger zusammen. Der sucht je nach Profil des Kindes die Orte und Familien aus, das Jugendamt selbst bleibt aber nah dran an seinen Schützlingen. Es gibt regelmäßige Berichte, zweimal im Jahr fahren die betreuenden Mitarbeiter zu den Kindern und überprüfen die Entwicklung.
Jugendhilfe im Ausland - ein Luxus? Wohl kaum, denn teurer als eine Heimunterbringung ist das nicht. 101 Gladbecker Kinder leben zurzeit im Heim. Das kostet pro Kind 140 Euro bis, im Extremfall bei schwer traumatisierten Kindern, 300 Euro am Tag. Der Preis für einen Auslandsaufenthalt liegt bei 130 bis 180 Euro täglich.
Aber eine Erfolgsgarantie bieten auch die besonderen Maßnahmen nicht. „Manche scheitern“, sagt Bogdan. Wenn es klappt, kommen die Jugendlichen nach einigen Jahren zurück – und werden weiter betreut. So lange, bis sie ein selbstständiges Leben führen können.
Maria Lüning






"Mit Kindern Kasse machen"  
 - Das große Geschäft mit der Not von Kindern

Willkür an deutschen Familiengerichten - Norbert Blüm im Interview

Norbert Blüm im Interview

Willkür an deutschen Familiengerichten

Um „Wahrheit“ oder „Gerechtigkeit“ scheint es beim Familiengericht nicht zu gehen. Richter beugen willkürlich das Recht, Gutachter sind nicht qualifiziert und auch Anwälten geht es nur ums Geld.
Es herrscht eine familienfeindliche Atmosphäre, in der jeder nur an sich denkt. Hauptleidtragende sind Kinder; Frauen sind die Verlierer des modernen Scheidungsrechts  – so Norbert Blüm. Er wettert in seinem Buch „Einspruch“ gegen die deutsche Justiz. Die Kinderpassage hat mit ihm darüber gesprochen.

Kinderpassage: An den deutschen Familiengerichten  erleidet man oft Unrecht, statt Recht zu bekommen, sagen Sie. Es herrsche Willkür. Das sind keine Ausnahmen?
Blüm: Es sind nicht Einzelfälle, die eine Ausnahme bilden, sondern eine Vielzahl, die dem Trend zustimmt.
Im Trend spielt das Kindeswohl eine immer geringere Rolle und die Verantwortung, die über die Ehezeit hinausgeht, ist eine schwindende.

Können Sie Beispiele aus dem Familiengericht nennen?
Blüm: Der Bundesgerichtshof verlangt von der geschiedenen Mutter, dass sie ihr dreijähriges Kind in die „Fremdbetreuung“ gibt und selbst voll erwerbstätig wird.
Die geschiedene Mutter mit Kind soll also genauso erwerbstätig werden wie der geschiedene Vater ohne Kind, weil offenbar im Kopf der Hohen Richter Familienarbeit keine Arbeit ist und Kindererziehung „Freizeit“ für die Mutter.

Mütter haben im Scheidungsrecht das Nachsehen?
Blüm: Eine Mutter, die sich in einer Ehe auf die Arbeitsteilung eingelassen hat, hat den Hauptteil der Familienarbeit zu leisten, und wenn sie die Karriere des Mannes unterstützt hat, ist sie die Dumme des Scheidungsgerichts. Sie fängt wieder von vorne an. Es zählt offenbar nur die Erwerbsarbeit. Sie ist die heilige Kraft von Kapitalismus und Sozialismus. Beide sind materialistische Weltanschauungen.

Wo liegen hier die Hauptprobleme?
Blüm:
Es geht hauptsächlich um Geld. Das Scheidungsrecht nähert sich dem Insolvenzrecht an. Die Ehe verliert jede Verantwortung für den anderen. Nachhaltigkeit ist im Umweltschutz stärker entwickelt  als im Ehe- und Familienschutz.

In diesem Jahr wird der Selbsterhalt für Unterhaltszahlende erhöht – das heißt, es kommt weniger Geld bei Kindern und Müttern (die in der Regel die Alleinerziehenden sind) an. Noch ein weiterer Schritt in die falsche Richtung?
Blüm:
Das passt zum Zeitgeist. „Jeder sorgt für sich selbst. Damit ist auch für alle gesorgt.“ Diese Gesinnung  ist der Untergang der Solidarität, auf die wir als Menschen angewiesen sind. Kein Mensch ist immer und in jeder Hinsicht stark.

Sie schreiben „nie war der Feminismus männlicher“ – können Sie das genauer erläutern?
Blüm:
Die feministische Bewegung hat zu wenig Sinn für die Emanzipation, die in der Familie liegt. Sie hat vor allem Erwerbsarbeit im Kopf. Die Frau ist erst Frau, wenn sie erwerbstätig ist. Das halte ich für eine Verwirtschaftung des Menschen.
Die Familie ist der letzte Hort der Gemeinschaft, in der nicht das Mein und Dein, sondern das Wir gilt.
Die Familie ist eine Bastion der intimen Privatsphäre in einer Welt, die alles veröffentlichen will. Der „Fortschritt“, den die Familie bringt, ist nicht auf Wirtschaft beschränkt.

Ist das moderne Scheidungsrecht  eher „männerfreundlich“?
Blüm
: Es ist zu kinderfeindlich und zu missmutig für die Mütter.
Kinderpassage: Sie sprechen in Ihrem Buch auch vom Zerfall der Familie, die gar in der Verstaatlichung der Kinder mündet. Ist da ein Zusammenhang?
Blüm: Alle großen Unterdrückungsideologien vom Stalinismus bis zum Nationalsozialismus wollten vor allem die Familien zerstören. Die Familie ist ein Widerstand gegen alle totalitären Versuche, die Menschen nicht nur zu regieren, sondern auch ihr Innenleben zu erobern, sie gefügig zu machen.

Sie berichten von einem Fall, bei dem der Mutter – die sich und das Kind vor dem Vater schützen wollte – letztlich das Kind entzogen wurde und zum Vater kam.  Das ist haarsträubend! Und keine Ausnahme?
Blüm:
Der Fall ist deshalb skandalös, weil eine Jugendamtsmitarbeiterin ihre Aufgabe nicht erfüllt hat. Mich ärgert, dass darüber zur Tagesordnung übergegangen wird.
Viele Gutachter sind Stümper.
Beim TÜV ist mehr Sachverstand als bei manchem Gutachter im Familiengericht. Dabei geht es beim TÜV nur um Blech und Rost, beim Familiengericht oft um Lebensschicksale. Ob ein Kind beim Vater oder der Mutter besser aufgehoben ist, ist eine Existenzfrage von lebensgeschichtlicher Bedeutung.
Kinderpassage: Und Gutachter können diese Fragen nicht zuverlässig klären?
Blüm: Die großen Justizopfer von Mollath bis Gille sind auch Gutachteropfer. Es fehlt an strenger qualitativer Zugangsvoraussetzung für den Gutachterberuf. Beim Familiengericht fehlt jede Qualifikationsvoraussetzung. Gutachter kann jeder werden, den der Richter beruft.

Stimmt etwas mit den Gesetzen nicht, wenn Richter sie beliebig auslegen können?
Blüm:
Es schwindet die ethische Verantwortung von Richtern und Anwälten, ohne die kein Rechtsstaat funktionsfähig ist. So verliert der Rechtsstaat Vertrauen.
Kinderpassage: Sogar dem eigenen Anwalt ist nicht zu trauen?
Blüm: Der Vizepräsident der Bundesanwaltskammer, Dr. Krenzler, verkündet: „Erlaubt ist, was nicht verboten ist!“
Wie soll man einem solchen Anwalt vertrauen? Anstand, Fairness gelten offensichtlich nicht mehr.

Sind  Richter nicht kontrollierbar?
Blüm:
Richter sind unabhängig, aber nicht fehlerfrei. Sie müssen bereit sein, über den Fehler – wie jeder Mensch – nachzudenken.
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.
Der Rechtsstand bedarf einer Fehlerkultur. Wie geht er mit Fehlern um?
Die guten Richter und Anwälte dürfen sich nicht vor den Karren jener spannen lassen, die alles in Ordnung finden und die Neubesinnung der Rechtspflege verhindern.

Was muss nach Ihrer Meinung konkret getan werden, um der Willkür zu begegnen?
Blüm:
Moral muss Recht stützen.
Die moralische Verankerung hat in der Familie ihre Geburtsstätte.
Also Stärkung der Familie – nicht nur mit Geld.

Gibt es etwas, das man den „Opfern“ der Gerichte raten kann?
Blüm:
Wehrt Euch! Entfacht eine Diskussion über Richter und Rechtsanwälte.



Interview: Christine Böttger

Nidderau Nur noch Tränen und ein Foto

 Von Jochen Dietz

 

 
Jessica und Sascha Krohe aus Ostheim wissen immer noch nicht, wohin das Jugendamt ihre drei Monate alte Tochter Leonie verbracht hat, nachdem es sie dem Ehepaar am 21. Januar mit Polizeibegleitung weggenommen hatte. Begründung: Akute Gefährdung des Kindeswohls.
Die Eltern sind verzweifelt. „Es gibt doch ganz andere, neue Lebensumstände. Wir sind weder alkohol-, noch drogenabhängig“, versichert der 37 Jahre alte Vater, Kfz-Meister und Rettungsassistent. Er kämpft mit den Tränen, Leonie ist sein erstes Kind. 

Das Amt berufe sich auf Probleme, die Jessica Krohe vor Jahren mit ihrem damaligen, drogenabhängigen und gewalttätigen Lebensgefährten und Vater ihrer älteren, heute fünfjährigen Tochter hatte. Schon dieses Kind war ihr damals, wie sie meint, unrechtmäßig entzogen worden. Es lebe bei einer Pflegemutter in Birstein. Dort vermuten die beiden nun auch die kleine Leonie. „Das Amt beruft sich immer nur stur auf diesen alten Fall“, berichtet der Vater verzweifelt.
Für völlig absurd und „übergriffig“ hält auch der evangelische, Ostheimer Pfarrer Lukas Ohly das Vorgehen des Jugendamts. Er hatte sich dem Amt gegenüber als Vermittler angeboten, um alle an einen Tisch zu bekommen. Doch bislang habe es keinerlei Reaktion darauf gegeben. Er habe kein Verständnis für ein derart auf Eskalation ausgerichtetes Vorgehen.
„Das Jugendhilfegesetz ist doch vom Geist getragen, dass Familie und Staat als Partner für das gemeinsame Ziel des Kindeswohls im familiennahen Kontext wirken. Hierzu hat das Jugendamt die Verpflichtung zur Aufklärung und zur Beratung, etwa zur möglichen Familienhilfe.“ Während im Strafrecht eine Unschuldsvermutung bestehe, sei in diesem Fall ein Verdacht ausreichend, um ein Kind seinen Eltern wegzunehmen.
„Wir brauchen eine öffentliche Diskussion nicht nur darüber, wie Jugendämter effektiver das Kindeswohl schützen, sondern auch darüber, wie Familien vor dem umgekehrten Reflex eines übergriffigen Aktionismus geschützt werden“, sagt Ohly. Auch eine von ihm vorgeschlagene erfahrene Familienhelferin sei von Amtswegen ignoriert worden. Begründung hier: Sie arbeite für keinen Träger. 


Fall soll erneut geprüft werden

 

Sozialdezernent und Kreisbeigeordnete Matthias Zach (Grüne): „Wir können dazu wegen des Datenschutzes keine Stellung nehmen. Eine Inobhutnahme wird sofort nachdem sie erfolgt ist, gerichtlich bewertet.“ Widerspreche das Familiengericht der Entscheidung des Jugendamts, komme das Kind zurück in die Familie. Ansonsten bleibe es vorerst bei Pflegeeltern, so Zach.
Das Gericht habe aber in diesem Fall das Jugendamt bestätigt, wogegen die Krohes Widerspruch eingelegt hätten. Daher werde der Fall erneut geprüft und richterlich entschieden. Das hätte schon vergangene Woche passieren sollen, doch der Termin sei geplatzt – das Jugendamt war erschienen, die Vertreter der Familie aber nicht.
Dem widerspricht Krohe-Anwältin Marion Schöfer: „Die beiden sind aufgrund ihrer psychischen Situation nicht verhandlungsfähig“. Der Termin sei zunächst vom Gericht verschoben worden, dann doch nicht. Mit dem Ergebnis, dass er auch für sie als Rechtsbeistand des Ehepaars Krohe geplatzt war. Sie spricht von einem „Missverständnis“ zwischen ihr und dem Gericht.
Schöfer bereite nun einen Eilantrag ans Familiengericht auf Herausgabe des Kindes sowie an das Bundesverfassungsgericht wegen „komplett rechtswidriger Inobhutnahme eines Kindes“ vor, erklärte sie gestern gegenüber der Frankfurter Rundschau.
Sie verfüge zudem Erklärungen beider Großeltern des Kindes, der betreuenden Hebamme sowie des Kinderarztes, dass es der kleinen Leonie bei ihren Eltern gut gegangen sei. Doch von ihr bleiben Jessica und Sascha Krohe derzeit nur ein Foto und Hoffnung. 


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Großeltern-Demo gegen das Jugendamt - Die Sorge ums Kind

Die Sorge ums Kind

Aufgrund abenteuerlicher Verdächtigungen und mit unkonkreter Begründung verhindert das Jugendamt den Kontakt zwischen Vater und Sohn.
Demonstrieren am Amt für Soziale Dienste: Die Orlowskis und Unterstützer.  Bild: Benno Schirrmeister

BREMEN taz | Irgendetwas ist hier gründlich schief gelaufen und völlig entgleist. Und das hat die Großeltern, also Rüdiger und Sabine Orlowski, beide pensioniert, beide Lehrer mit „zusammen 60 Jahren im Schuldienst“, wie er sagt, getrieben, aufzubrechen aus dem gemütlichen Einfamilienhaus in Cuxhaven, und sich am Montagnachmittag an die zugige und verdieselte Ecke zu stellen, Rembertiring, vor’s Amt für Soziale Dienste. 

Das ist ihre erste Demo, ihre allererste. Sein Sohn, betont Rüdiger Orlowski, ist nicht dabei, damit dem daraus nicht am Ende der Sachbearbeiter einen Strick dreht. 

Eine ganze Reihe NachbarInnen sind mit angereist. Ein Hund springt durch die Handvoll Menschen, die Schilder hochhalten: „Wo ist Christian?“, steht drauf und „In Bremen kein Vater-Recht?“. Auf manchen ist einfach nur das Foto von einem Säugling, schwarzer Balken über den Augen: Das ist der Enkel der Orlowskis, vergangenen Juni in Bremen geboren, den das Amt in eine Pflegefamilie gesteckt hat. Ihnen und ihrem Sohn weggenommen, sagen die Großeltern.
Und weiß auf rot erhebt das große Transparent direkt neben dem Amtseingang den Vorwurf „Kinderklau Jugendamt und Familiengericht Bremen“, steht da, weiße Schrift auf rotem Grund. Sie protestieren, weil das Baby in eine Pflegefamilie gegeben worden ist – ohne konkreten Grund.
„Es gibt hier keinen Kinderklau“, sagt Bernd Schneider, Sprecher der Sozialsenatorin, „natürlich nicht.“ Er beteuert, dass „die MitarbeiterInnen des Jugendamts nur das Kindeswohl im Auge“ hätten. Und – das ist so ein Problem bei solchen Fällen – über Einzelheiten könne und dürfe er sich natürlich nicht äußern. 

Eine neutrale Instanz, die den verfahrenen Konflikt entschärfen, vermitteln könnte? – „Das macht doch das Gericht“, sagt Schneider. Da müsse man doch nicht demonstrieren. „Wenn man aber partout nicht kooperieren will, dann wird manches schwerer.“
Seit August hat das Kind den Vater nicht gesehen, geschweige denn die Großeltern. „Unsere Familie ist voller Emotionen!“, schreit Orlowski in das Megaphon. Was das Amt von ihm, seiner Frau und seinem Sohn verlangt, nämlich, dass sie sich familienpsychologisch begutachten lassen, ob sie denn erziehungsfähig wären, das sei schon ein starkes Stück.
Und das Misstrauen ist nachvollziehbar: Das Gutachten wird bei einem Kind, das mit drei Monaten aus der Familie genommen worden ist, keine intensive Bindung feststellen können. Und mit der Jugendamt-Hermeneutik haben die Orlowskis auch Erfahrungen gesammelt. Schon die Mutter hatte das Sorgerecht nicht zurück bekommen, weil sie „durch die moralisierende und diskreditierende Massivität“ der Orlowskis ohnehin daran gehindert würde, es adäquat auszuüben.
Der Fall hat viele Einzelheiten. Aber im Grunde ist er so kompliziert nicht: Der Sohn der Orlowskis ist der leibliche Vater von Christian, nur war die Mutter bei der Geburt noch anderweitig verheiratet. Sie ist mittlerweile geschieden, aber auch nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen.
Sie hatte die Schwangerschaft psychisch schlecht verkraftet. Die Geburt war schwer. Und dann kam’s halt nicht nur zu den paar Heultagen, sondern zu ’ner therapiebedürftigen postpartalen Erkrankung. Also kommt das Kind zunächst im Einvernehmen zu den Großeltern.
Dann gibt’s Stimmungsumschwünge, die Mutter verliert das Sorgerecht, erst vorläufig, dann dauerhaft, den ganzen Sommer über mahlen die Mühlen, und am Ende – holt sich das Jugendamt das Kind. 

Und gibt's nicht wieder her. Verweigert Orlowski Junior den Zugang, obwohl doch seit der Scheidung der biologische Vater auch rechtlich anerkannt sein müsste, und „ohnehin“, sagt Thomas Saschenbrecker, „wäre das die reinste Förmelei: Auch der leibliche Vater hat schließlich ein Recht auf Umgang mit seinem Kind.“ 

Saschenbrecker ist Anwalt, ein ausgewiesener Sorgerechtsexperte, und er vertritt den Sohn der Orlowskis. „Das ist ein besonders skandalöser Fall“, findet er, „weil hier das Jugendamt und das Familiengericht dem Vater einfach hartnäckig den Kontakt zu seinem Kind verweigern.“
Genau genommen würde ihm ein Umgang gestattet, aber nur unter fremder Aufsicht und eine Stunde pro Woche, geteilt mit der Mutter. Darauf kann er sich nicht einlassen: Die Auflagen werden unter dem Vorwand gemacht, er hätte geplant, das Kind zu entführen, und mit ihm zu fliehen, und sie akzeptieren hieße, den Vorwurf einräumen.  Dabei ist der absurd. Der junge Mann hat einen guten Job in Bremen, hat hier auch studiert, ist verankert, „es ist die reine Verleumdung“, sagt Sabine Orlowski, und sie hat Tränen in den Augen.
Strafanzeige haben sie deshalb erstattet. „Klar“, sagt Rüdiger Orlowski, „jeder denkt, wenn das Jugendamt eingreift, dann muss da auch was gewesen sein“, er schüttelt den Kopf. „Hätte ich genauso gesagt. Vor neun Monaten hätte ich das noch genauso gesagt.“

http://www.taz.de/Grosseltern-Demo-gegen-das-Jugendamt-/!155237/ 

23.02.15

Monitor-TV-Tipp. Heute 23.02.2015 um 22:45 Uhr: "Die Story im Ersten: Mit Kindern Kasse machen" - Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa








Jeden Tag werden im Durchschnitt 100 Kinder und Jugendliche aus ihren Familien genommen und in Einrichtungen untergebracht. Die Jugendämter wollen sie vor ihren Eltern schützen und verhindern, dass sie vernachlässigt oder gar misshandelt werden. Diese "Inobhutnahmen“ sind seit 2005 um 64 Prozent gestiegen. Sie sind traumatisierend für die Seelen der Kinder. Aber nötig und sinnvoll, wenn sie zuhause wirklich in Not sind und in Heimen besser betreut werden und sich entfalten können.

Die Jugendämter, die diese "Inobhutnahmen“ beschließen, sind unter Druck: Fehlentscheidungen können das Leben der Kinder und ihrer Familien zerstören. Doch sie sind allerorts überlastet. Nicht selten betreuen Mitarbeiter bis zu 90 Familien. Sie beauftragen freie Träger, sich um die Unterbringung der Kinder zu kümmern. Eine der sensibelsten Aufgaben des Staates, die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Not, ist nahezu komplett privatisiert.

Der Markt der stationären Einrichtungen wächst und ist lukrativ. Ein einziger Platz in einem Heim kostet die Kommunen im Jahr rund 50.000 Euro. Doch ob dieses Geld wirklich zum Wohl der Kinder und Jugendlichen verwendet wird, wird kaum überprüft: Den Jugendämtern fehlt die Zeit und ihre Eltern sind dazu nicht in der Lage.

Wenn junge Menschen über Missstände in ihren Einrichtungen klagen, dann wird ihnen wenig Gehör geschenkt. So gerät das Heer der freien Jugendhilfeträger – darunter Privatunternehmer, Verbände, gemeinnützige Vereine – selten ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Doch nicht allen geht es allein um das Wohl der ihnen anvertrauten 140.000 Kinder und Jugendlichen. Längst ist die Jugendhilfe auch ein großes Geschäft geworden.

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/wdr/wenn-jugendhilfe-zum-geschaeft-wird-100.html

#ard #daserste #jugendamt #kinder #wdr #diestory



 

Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa http://jugendamt-watch.blogspot.de/2015/01/das-jugendamt-kinderhandel-mitten-in.html

21.02.15

Podiumsdiskussion mit Norbert Blüm 24. Februar 2015 - Wider die Willkühr an Deutschen Gerichten - Kindesentzug - Gutachterunwesen

Karlsruhe: Veranstaltungskalender


Podiumsdiskussion mit Norbert Blüm

Bild
Diskussionsrunde zu Norbert Blüms Buch: "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten"
24. Februar 2015, 19.30 Uhr
Ort: Stephanssaal Karlsruhe

mit:
Norbert Blüm, ehem. Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und stellv. Bundesvorsitzender der CDU
Christoph Frank, Oberstaatsanwalt und Vorsitzender des Deutschen Richterbundes
Dr. Michael Krenzler, Fachanwalt für Familienrecht, Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Moderation: Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent

Zum Buch:
Hinter dem Deckmantel der Unabhängigkeit der Rechtsprechung verbirgt sich allzu oft eine Arroganz eigener Art, die Unabhängigkeit mit Intransparenz verwechselt. So glauben manche Richter und Anwälte, sie seien im Niemandsland der öffentlichen Kritik angesiedelt und niemand Rechenschaft schuldig. Gegen diese Zustände erhebt Norbert Blüm Einspruch! Seine erste Vermutung, es handele sich bei den bekannten Fällen um Einzelfälle, bestätigte sich mit seiner genaueren Recherche nicht. Vielmehr ist von einem System auszugehen, denn die Vielzahl der Fälle zeigt: Die Wahrheit interessiert weder Richter, die allzu oft auf hohem Ross sitzen, noch Anwälte, die mit viel Geld das Recht nach Belieben drehen. Und die Mittel der Politik reichen offenbar nicht aus, dass vor allem die sogenannten "kleinen Leute" den Funken einer Chance besitzen, ihr Recht zu bekommen.

Veranstaltungsort

18.02.15

Mit Kindern Kasse machen - Wenn Jugendhilfe zum Geschäft wird - Child Welfare Agency Echoes Nazi Germany?

23.02.2015
22:45 Uhr
Die Story im Ersten: Mit Kindern Kasse machen Wenn Jugendhilfe zum Geschäft wird | Das Erste
Tipp




Jeden Tag werden im Durchschnitt 100 Kinder und Jugendliche aus ihren Familien genommen und in Einrichtungen untergebracht. Die Jugendämter wollen sie vor ihren Eltern schützen und verhindern, dass sie vernachlässigt oder gar misshandelt werden. Diese "Inobhutnahmen“ sind seit 2005 um 64 Prozent gestiegen. Doch nicht allen geht es allein um das Wohl der ihnen anvertrauten 140.000 Kinder und Jugendlichen. Längst ist die Jugendhilfe auch ein großes Geschäft geworden.

http://programm.ard.de/?sendung=2810613932810271&first=1# 




Child Welfare Agency Echoes Nazi Germany?

http://www.cbn.com/cbnnews/world/2010/March/Child-Welfare-Agency-Echoes-Nazi-Germany/ 



12.02.15

Das Jugendamt in der FAZ - Die gefährlichste Behörde in Europa gerät allmählich auch ins Visier der deutschen Öffentlichkeit







Veröffentlicht am 11.02.2015
Die
gefährlichste Behörde in Europa gerät allmählich auch ins Visier der
deutschen Öffentlichkeit. Für unsere mittelmäßigen Politiker dürfte es
damit zunehmend ungemütlich werden. Wer wird die Menschenrechte in
Deutschland verteidigen? http://www.faz.net/aktuell/gesellscha...

10.02.15

Gutachterin muss für Fehler zahlen



Das kommt auch nicht alle Tage vor: Eine Gerichtsgutachterin muss einem Mann 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie den Betroffenen rund zwei Jahre unschuldig hinter Gitter gebracht hat und er deswegen auch seine Beamtenstellung verlor. Dem Mann war sexueller Missbrauch seines Pflegekindes vorgeworfen worden.

Die Sachverständige habe ihr Gutachten grob fahrlässig erstellt, befand nun das Landgericht Saarbrücken. Das ursprüngliche Strafurteil gegen den 71-Jährigen war revidiert worden, nachdem sich einem nachfolgenden Zivilprozess extreme Mängel des psychologischen Gutachtens herausstellten.

Die damaligen Richter haben dagegen wohl nichts zu befürchten. Sie haften nur, wenn sie vorsätzlich das Recht beugen. Ein falsches Gutachten nicht als solches zu erkennen, gehört nicht dazu.
Bericht auf Spiegel Online


Kommentare:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/01/30/gutachterin-muss-fuer-fehler-zahlen/

Endlich! Es gibt noch Richter in ... Straßburg! Freispruch ist Freispruch" Nachtreten verboten! Europäischer Gerichtshof macht Schluß mit (deutscher) richterlicher Unsitte und richterlichem Unsinn!



"Im Fall Cleve gegen BR Deutschland hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Reichweite der Unschuldsvermutung auseinandergesetzt. Das Urteil ist auch deshalb interessant, weil das Bundesverfassungsgericht den Fall erst gar nicht zur Entscheidung angenommen hatte. Im Wesentlichen ging es in dem Urteil um die Frage, ob ein Gericht gegen die Unschuldsvermutung verstösst, wenn es einen Angeklagten zwar freispricht, aber in der Begründung des Urteils zu erkennen gibt, dass der Angeklagte wahrscheinlich eine Straftat begangen habe."
Gott/Allah/Jahweh und/oder dem fliegenden Spaghettimonster sei Dank, gibt es noch Männer/Väter, die genügend Kraft und Nerven, psychische und physische Stärke, Zeit und Geld aufbringen können, um einerseits andere Väter/Männer vor der existenziellen Vernichtung und/oder Suizid zu bewahren und 70 Jahre nach der Befreiung durch Einnordung Einzunordernden eine Resthoffnung lassen, dass trotz Fällen wie Mollath, Witte, Norbert Kuß, Arnold oder Kachelmann es jemals auf deutschem Boden einen Rechtsstaat geben wird, der seinen Namen verdient. Offensichtlich gibt es nicht nur in Mannheim Nachschulungsbedarf für die, die den Rechtsstaat nicht verstanden haben, aber auch noch meinen andere belehren zu müssen. Herzlichen Dank an http://emrk-online.com/hinweis-auf-schuld-in-den-urteilsgruenden-trotz-freispruchs-cleve-g-br-deutschland/ für die Kurz- bzw. Zusammenfassung. Hinweis auf Schuld in den Urteilsgründen trotz Freispruchs – Cleve g ...Zum vollständigen Artikel
 

05.02.15

Mangelhafte Gutachten MDR-Exakt - Erziehungsfähigkeit - Pseudowissenschaft in familiengerichtlichen Gutachten - Informationen zu Gutachten im Familienrecht







Eltern zahlen für mangelhafte Gutachten

Trauriges Kind sitzt auf dem Bett
Nach der Trennung ihrer Eltern wollte Elisa unbedingt bei ihrem Vater
Thomas Otto in Cottbus leben. Doch die vom Familiengericht beauftragte
Gutachterin interessierte das nicht. Sie empfahl Elisa und ihre
Schwester sollen bei der Mutter leben. Das Amtsgericht folgte den
Empfehlungen offenbar ohne das Gutachten ausreichend zu überprüfen. Für
die damals 12-jährige Elisa war das eine Katastrophe.



"Ich habe das Gefühl, dass ich durch ihr
Gutachten, sie hat ja nicht mal mit uns richtig gesprochen, dass sie
dadurch alles kaputt gemacht hat, mein komplettes Leben, dadurch kaputt
gemacht hat und bei dem Urteil ging es eigentlich nur um ihr Gutachten
und nicht darum, was mit uns war."
Elisa Otto


Zum Glück – nahm das Oberlandesgericht, die nächste Instanz, das
Urteil zurück und übertrug dem Vater das alleinige
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Gutachten hielten die Richter dort für
nicht verwertbar. Trotzdem soll Thomas Otto dafür zahlen – mehrere
Tausend Euro. Das will er nicht hinnehmen und klagt dagegen.





"Das kann doch nicht möglich sein, dass die
Gutachterin 4.419 Euro und 82 Cent bekommt, dafür dass sie so viel Leid
über die Kinder gebracht hat."


Thomas Otto
Mangelhafte Gutachten im Familienrecht sind keine Ausnahme. Eine
aktuelle Studie der Fernuniversität Hagen hat festgestellt, dass jedes
zweite Gutachten fehlerhaft ist. Wer sich gegen diese Gutachten und die
hohen Kosten wehren will, hat dennoch schlechte Karten, weiß Eva Becker,
Lehrbeauftragte für Familienrecht an der Berliner Humboldt-Universität.





"Die Gesetzeslage ist schwammig. Das Problem
besteht darin, dass das Gesetz nicht eindeutig erklärt, wie ein
Gutachten zu verfassen ist, wie es fachlich auszugestalten ist und
deswegen ist derjenige, der ein Gutachten angreifen möchte in einer
schwierigen Situation. Er muss die Kriterien, warum ein Gutachten nicht
zutreffend erstellt worden ist, sich selbst ausdenken und dem Gericht
nahe bringen, also sprich wir haben nichts im Gesetz, was das eindeutig
vorgibt, wie das denn zu tun wäre."

Eva Becker, Lehrbeauftragte Humboldt Universität Berlin
Das Bundesjustizministerium hat das Problem jahrelang ignoriert.
Jetzt will es endlich verbindlich festlegen, wer Gutachten schreiben
darf und wie diese aufgebaut sein müssen. Eva Becker gehört zu den
Expertinnen, die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz nach
Lösungen suchen. Sie hofft, dass man bis Jahresende zu konkreten
Schlüssen kommt.


So lange kann Thomas Otto nicht warten. Seine Klage gegen die Kosten
des Gutachtens wurde vom Landgericht Cottbus abgewiesen. Er will in
Berufung gehen. Um das mangelhafte Gutachten zu bezahlen, musste Thomas
Otto einen Kredit aufnehmen. Fast vier Jahr lang zahlt er Monat für
Monat 100 Euro ab. Aber immerhin Elisa darf endlich bei ihrem Vater
leben.



Mädchen


Exakt

Dramatische Folgen durch fehlerhafte Gutachten an Familiengerichten

Bei welchem Elternteil Kinder nach einer Trennung
leben, ist eine schwierige Entscheidung für Familiengerichte. Gutachten
sollen helfen. Doch jedes zweite ist mangelhaft.
04.02.2015, 20:15 Uhr
|

06:49 min
Zuletzt aktualisiert:
05. Februar 2015, 02:22
Uhr 

Kommentare:  http://www.mdr.de/exakt/mangelhafte_gutachten100.html






Erziehungsfähigkeit - Pseudowissenschaft in familiengerichtlichen Gutachten - Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Und die schon vom Ansatz her idiotische Fragestellung nach der "Erziehungs(un)fähigkeit"

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2014/10/erziehungsfahigkeit-pseudowissenschaft.html