11.06.15
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht erklärt Handlungen des Jugendamtes für verfassungswidrig
Über die Intensivierung der Jugendämter, wurde schon mehrfach berichtet. Hier nochmal eine Ausführung dazu :
http://www.nachrichtenspiegel.de/2013/07/31/jugendamt-fuhrt-stasimethoden-ein-im-jugendamt-in-breiter-front-unterwegs/
Nun ist zu erkennen, das man viele Wege sucht, um Kinder unrechtmäßig aus ihren Familien zu entreißen und unsere kommerziellen Einrichtungen weiter bestens zu versorgen. Der Ideenreichtum dieser Willkürbehörde (wobei Behörde nicht zutreffend ist) , nimmt immer weiter zu. Täglich wird gegen das Grundgesetz verstoßen.
Schon wenn Eltern die staatlich installierten Früherkennungsuntersuchungen nicht wahrnehmen, werden Meldungen an das Jugendamt übersand, was alleine schon gegen die Grundrechte und den Datenschutz verstößt.
Diese wird auch klar und deutlich in einem Schreiben des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht vom 16.02.2012 erläutert. Es weist auch darauf hin, das viele Handlungen gegen das Grundgesetz verstossen und verfassungswidrig sind (wobei wir hier mal nicht aus die Verfassung eingehen wollen, die nicht existent ist ).
Es wird sogar gerügt, man kann nicht davon ausgehen, dass wenn eine Früherkennungsuntersuchung nicht eingehalten wurde eine Kindeswohlgefährung vorliegt bzw. das diese Kinder ein größeres Risiko tragen würden, als Kinder die regelmäßig an diesen Untersuchungen teilnehmen.
Ebenso ist in diesem Schreiben auf viele Rechtsgutachten hingewiesen worden,
Interessant ist folgende Ausführung, in diesem Schreiben:
“Eine Befugnis, zum Zweck der Klärung, ob einen Kinderswohlgefährdung vorliegt, ggf. auch in Rechte von Kindern, Eltern oder anderen Familienmitgliedern einzugreifen, besteht daher ausschließlich an der Schwelle bekannt gewordener gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswolhgefährdung iSd § 8a Abs. 1 SGB VIII oder einer akuten Notsituation iSD § 42 SGB VIII ( vgl. zur Datenerhebung und -übermittlung § 62 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c und d § 64 a Abs. 2 a, § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 SGB VIII ).”
Ebenso sollte man sich diese Ausführung verinnerlichen:
“Die staatliche Gemeinschaft hat keine Befugniss zu eine generellen vorbeugenden Überwachung im Sinne eines Generalverdachts gegenüber Eltern der unterstellt, sie können wohlmöglich ihre Kinder vernachlässigen, misshandeln oder sexuell missbrauchen, um ausgehend hiervon zu überprüfen, ob bei der Familie und dem Kind alles beim Rechten ist. Grundrechtseingriffe in Gestalt von gefahrenverdachtsunabhängigen Gefahrforschungseingriffen sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen (hierzu ständige Fachkonferenz 1 des DIJuF (SFK1) JAmt 2010 117; Jestedt JAmt / ZKJ-Sonderheft 2010, 32f ).
Ausgehend vom Grundrechtschutz des Art. 6 GG Abs. 2 , brauchen daher Eltern unterhalb der Gefährdungsschwelle staatliche Eingriffe in die elterliche Erziehungsverantwortung nicht zu dulden bzw. sind diesen gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen unzulässig (Jestadt JAmt /ZKF Sonderheft ” 20 Jahre KJHG ” 06/2010, 32,33 mit Hinw.auf BVerfGE 24, 119,143 ).”
Sollte bei ihnen mal das Jugendamt über die Schwelle ihrer Tür treten wollen, so kann man sich an dieser Ausführung orientieren :
“Hausbesuche hingegen im Sinne einer Elternkontrolle, wie sie in dem in der Arbeitshilfe vorgeschlagenem Arbeitsverfahren vorgesehen sind – nämlich zum Zweck der Überpfrüfung der elterlichen Erziehungsverantwortung in Form der Inaugenscheinnahme der Wohnung und des Kindes und dies ohne bzw. mit nicht freiwillig erteiltem Einverständnis der Eltern – sind verfassungwidrig und auch mit dem SGB VIII nicht zu vereinbaren.” (weite Erläuterungen sind im Text zu erlesen)
Lesen sie selbst, die komplette Stellungnahme des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht an das LWL- Landesjugendamt Westfalen und LVR- Landesjugendamt Rheinland auf deren Anfragen vom 30.November 2011 :
http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendmter/allgemeinersozialerdienst/dokumente_75/DIJuF-Rechtsgutachten_zur_rechtmaessigen_Reaktion_des_Jugendamtes_auf_Meldungen_nach_der_UTeilnahmeDatVO.pdf
Schnell bekannt wurde auch, das in den Krankenhäusern Fragebögen für werdende Mütter eingeführt wurden, die bei jeder Geburt ausgefüllt werden müssen und diese werden den Jugendämtern zur Verfügung gestellt.
Wo bleibt da der Datenschutz ?
Wo bleibt überhaupt die Verantwortung des Verfassungschutzes ?
https://mariasonnenschein.wordpress.com/2014/02/13/deutschen-institut-fur-jugendhilfe-und-familienrecht-erklart-handlungen-des-jugendamtes-fur-verfassungswidrig/
Das, wogegen Sie kämpfen, ist ein strukturelles Gesellschaftsproblem. Es gibt nur einen einzigen Weg den Konflikt zu lösen: Wir müssen eine vollkommen neue Gesellschaft erschaffen. Basis dieser Gesellschaft, das Fundament also, heißt:
AntwortenLöschenVÖLLIGE FREIHEIT FÜR ALLE KINDER!
(dann wird wirklich nur, und ausschließlich das Kind entscheiden, wann es wen unter welchen Bedingungen sehen, oder mit wem es, wie, leben will)
Alles ist ausgearbeitet, alles ist fertig, es muss nur noch in den Köpfen der einzelnen Menschen Realität werden!
Alle Infos finden Sie unter www.aaa-mitdir.de
Aus unserer völlig intakten Familie haben die Behörden alle drei Mädchen herausgerissen und in getrennte Heime deportiert, weil sie sich dem Schulzwang widersetzt haben!
Liebe Grüße aus Dresden
Ist ja schön, dass die das für VERFASSUNGSWIDRIG halten. Dann sollen die sich auch mal darum kümmern, dass sich das endlich ändert.
AntwortenLöschenDAS sind die RUDIMENTE aus dem DRITTEN REICH. Hitler hatte sogenannte LEBENSBORNE.
AntwortenLöschenDas Schulzwang dient dazu, den Bürger von Anfang an zu KONTROLLIEREN. Wir sind nicht frei, wir sind SKLAVEN für die PROTIF-Unternehmen.
AntwortenLöschenWIR SIND ALLE NICHT FREI. DIE GESETZE SIND SO GESTALTET; DASS DIE NACH BELIEBEN AUSGELEGT WERDEN KÖNNEN - VON DEN RICHTERN ALLERDING.
Der Schulzwang - sorry!
AntwortenLöschen"VÖLLIGE FREIHEIT FÜR ALLE KINDER" ist auch schädlich. Stell dir mal vor, ein schädlicher Elternteil droht dem Kind, alle Spielsachen wegzuwerfen, wenn es mit der Mutter bei Gericht spricht oder sagt es will bei der Mutter leben. Dann kann ein kleines Kind gar nicht mehr "frei entscheiden"- so geschehen bei mir. Kinder sind leider zu klein, um selber zu entscheiden. Genau das nutzen die Behörden und Gerichte vollumfänglich aus.
AntwortenLöschen