Bisher Schweigen
Die
Haasenburg-Heime sind seit mehr als einem Jahr geschlossen. Wegen des
Vorwurfs der Körperverletzung kommt nun einer der Erzieher vor Gericht.
LÜBBEN dpa | Mehr als ein Jahr nach
Schließung der Brandenburger Haasenburg-Heime versucht die Justiz noch
immer Misshandlungsvorwürfe zu klären. An diesem Dienstag (24.
März) muss sich ein ehemaliger Erzieher wegen Körperverletzung in
Lübben vor Gericht verantworten. Der Angeklagte soll im Dezember 2012
einen damals 16-Jährigen dreimal ins Gesicht und auf den Kopf
geschlagen haben.
Bislang habe sich der Erzieher, der damals
24 Jahre alt war, nicht zu den Vorwürfen geäußert, sagte der Sprecher
des Amtsgerichts Lübben, Holger Staudler. Zunächst sei nur ein Tag für
den Prozess eingeplant. Neben dem betroffenen Jugendlichen sollen drei
weitere Zeugen gehört werden, alles ehemalige Mitarbeiter des Heimes.
Die damalige Jugendministerin Martina Münch
(SPD) hatte der Haasenburg GmbH im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis
entziehen lassen. In ihren drei Brandenburger Heimen hatten Jugendämter
aus ganz Deutschland schwer erziehbare Kinder und Jugendliche
untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in mehr als 50
Verfahren Vorwürfe, wonach Erzieher und Betreiber Schutzbefohlene
misshandelt haben sollen. Zudem untersucht die Staatsanwaltschaft, ob
die Betreiber falsch abgerechnet haben.
Inzwischen seien fast alle Unterlagen
gesichtet worden, sagte Behördensprecherin Petra Hertwig. „Nun müssen
wir schauen, wie die Sache rechtlich zu bewerten ist.“ Die Ermittlungen
seien kompliziert, die Befragungen von Zeugen aufwendig. Teils seien
sie nicht mehr für die Ermittler greifbar, weil sie sich inzwischen
beispielsweise in medizinischen Einrichtungen befänden. Andere hätten
ihre Aussagen geändert.
Der Heimbetreiber wehrt sich
Insgesamt
drei Anklagen hat die Behörde bislang erhoben. Mehr als ein Dutzend
Verfahren wurden bislang eingestellt. Im Januar hatte das Amtsgericht
Lübben ein erstes Urteil gesprochen. Ein ehemaliger Erzieher erhielt
eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen sexuellen Missbrauchs
einer damals 15-Jährigen.
Der Heimbetreiber weist die
Misshandlungsvorwürfe zurück und wehrt sich juristisch dagegen – im
Eilverfahren ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
(OVG) hatte im Mai 2014 den Entzug der Betriebsgenehmigung als
rechtens bewertet. Dagegen hatte die Haasenburg jedoch Widerspruch
eingelegt. Inzwischen liegt der Widerspruchsbescheid des Ministeriums
vor, so dass das Cottbuser Verwaltungsgericht die Klage prüfen kann.
Einen Termin dafür gebe es jedoch noch nicht, sagte Sprecher Gregor
Nocon.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen