Ein
Urteil des EGMR soll Klägern in Deutschland künftig Möglichkeiten
einräumen, um Verfahren in Umgangsangelegenheiten zu beschleunigen.
Einem Vater wurden 15.000 Euro Entschädigung zugesprochen.
Straßburg
Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Fall von Kontaktrecht
zwischen Vater und Kind die Überlänge von Justizverfahren in
Deutschland gerügt. Der 52 Jahre alte Mann aus Heidelberg habe keine
rechtliche Möglichkeit gehabt, die Verfahren zu beschleunigen, um den
Umgang mit seinem nichtehelichen Sohn zu ermöglichen, hieß es in dem
Urteil von Donnerstag in Straßburg.
Dies
werteten die Richter als Verstoß gegen das Recht auf Achtung des
Privat- und Familienlebens. Sie sprachen dem Vater des heute
zwölfjährigen Kindes 15.000 Euro Entschädigung zu.
Als Folge
dieses Urteils sollte Deutschland Klägern Möglichkeiten einräumen, um
Verfahren in Umgangsangelegenheiten zu beschleunigen. Allerdings kann
gegen diese Entscheidung Berufung beantragt werden. Diese kann der EGMR
annehmen, aber auch zurückweisen.
Die Gerichte in Deutschland
brauchten über zehn Monate, bis sie im Juni 2011 der Mutter des Kindes
eine Geldstrafe auferlegten. Sie hatte sich den vereinbarten Kontakten
des Vaters zu seinem Sohn widersetzt.
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/15-000-euro-an-vater-entschaedigung-wegen-saeumiger-gerichtsentscheidung/11233790.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen