07.03.15

15.000 Euro an Vater Entschädigung wegen säumiger Gerichtsentscheidung

Ein Urteil des EGMR soll Klägern in Deutschland künftig Möglichkeiten einräumen, um Verfahren in Umgangsangelegenheiten zu beschleunigen. Einem Vater wurden 15.000 Euro Entschädigung zugesprochen. 
 
 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügte die Überlänge von Justizverfahren in Deutschland. Quelle: picture alliance / dpadpa/ picture allianceStraßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Fall von Kontaktrecht zwischen Vater und Kind die Überlänge von Justizverfahren in Deutschland gerügt. Der 52 Jahre alte Mann aus Heidelberg habe keine rechtliche Möglichkeit gehabt, die Verfahren zu beschleunigen, um den Umgang mit seinem nichtehelichen Sohn zu ermöglichen, hieß es in dem Urteil von Donnerstag in Straßburg.

Dies werteten die Richter als Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Sie sprachen dem Vater des heute zwölfjährigen Kindes 15.000 Euro Entschädigung zu.
Als Folge dieses Urteils sollte Deutschland Klägern Möglichkeiten einräumen, um Verfahren in Umgangsangelegenheiten zu beschleunigen. Allerdings kann gegen diese Entscheidung Berufung beantragt werden. Diese kann der EGMR annehmen, aber auch zurückweisen.
Die Gerichte in Deutschland brauchten über zehn Monate, bis sie im Juni 2011 der Mutter des Kindes eine Geldstrafe auferlegten. Sie hatte sich den vereinbarten Kontakten des Vaters zu seinem Sohn widersetzt.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/15-000-euro-an-vater-entschaedigung-wegen-saeumiger-gerichtsentscheidung/11233790.html 

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