Ministerin fordert Aufklärung - Soko ermittelt
Jugendamt nach Tod Alessios in der Kritik
Eine
Woche nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Alessio in Lenzkirch im
Schwarzwald hat sich der Verdacht gegen den Stiefvater erhärtet.
KARL-HEINZ ZURBONSEN
Freiburg
Der Tod des dreijährigen Alessio aus Lenzkirch, der von seinem
Stiefvater am Freitag vergangener Woche auf einem Schwarzwälder
Bauernhof totgeprügelt worden sein soll, wird jetzt von der 15-köpfigen
"Soko Schwarzwald", der Staatsanwaltschaft und dem Regierungspräsidium
Freiburg als Aufsichtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald
genau aufarbeitet. Der Stiefvater bleibt unterdessen bei seiner
Darstellung, er habe das Kind zwar geschlagen, es sei aber durch einen
Sturz auf einer Treppe zu Tode gekommen. Das Jugendamt verteidigte seine
Arbeit.
Wie das Polizeipräsidium und die Staatsanwaltschaft in Freiburg
gestern gemeinsam mitteilten, werden der Tatort, die medizinische
Vorgeschichte des misshandelten Kindes, das Verhalten des Jugendamtes
und die Familiensituation genau untersucht. Die Kripo sicherte
umfangreiche, den Fall betreffende schriftliche Unterlagen beim
Jugendamt. Bisher wurden schon mehr als 40 Personen befragt und
vernommen, von denen sich die Ermittlungsbehörden genauere Erkenntnisse
zur Familiensituation und zu einzelnen Familienangehörigen erwarten.
Unmittelbare Tatzeugen zum Geschehen am 16. Januar gebe es nicht,
berichtete die Kripo. Die Ermittler versicherten, nach wie vor sprächen
bisherige Erkenntnisse gegen einen Unfall. Für ein Unglück gebe es am
Tatort keine eindeutigen Anhaltspunkte. Unklar bleibe das Motiv. Der
Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Er hat ein Teilgeständnis
abgelegt.
Zunehmend unter Druck geraten gut eine Woche nach dem Tod des Jungen
das Jugendamt und seine Chefin, Eva-Maria Münzer. Familienministerin
Katrin Altpeter sagte, sie könne bisher nicht nachvollziehen, warum das
Kreisjugendamt angesichts eindeutiger Hinweise aus der Uni-Kinderklinik
den Buben bei dem Stiefvater belassen habe. Die Universitätskinderklinik
in Freiburg hatte Mitte der Woche veröffentlicht, dass es das Jugendamt
im Sommer 2014 wegen akuter Gefährdung des Jungen dringend vor der
Rückkehr in die häusliche Gemeinschaft gewarnt und Strafanzeige gestellt
hatte. "Nach dem Tod des Jungen fragen wir uns natürlich, was haben wir
übersehen, wo ist der Knackpunkt?" Alle Modalitäten müssten, wenn Ruhe
eingekehrt sei, auf den Prüfstand.
- nicht mit Facebook verbunden
- nicht mit Google+ verbunden
-
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen