Die elfjährige Chantal, die an einer Überdosis Methadon
starb, wollte ihre drogensüchtigen Pflegeeltern unbedingt verlassen. Das
geht aus einem Brief an ihren leiblichen Vater hervor. Doch das
Jugendamt maß dem offenbar keine Bedeutung zu.
Die
elfjährige Chantal aus Hamburg-Wilhelmsburg hat noch Wochen vor ihrem
Methadon-Tod versucht, ihre drogensüchtige Pflegefamilie zu verlassen.
„Bitte geh zum Jugendamt und hole mich aus dieser schrecklichen
Familie“, zitierte Staatsanwalt Florian Kirstein am Montag vor dem
Hamburger Landgericht aus einem Brief von Chantal an ihren leiblichen
Vater.
Eine Frau, die im Auftrag des
Jugendamts Chantals Pflegeeltern beraten hatte, sagte als Zeugin aus.
Eine Mitarbeiterin der Behörde habe mit dem Kind über das Schreiben
gesprochen. Chantal soll gesagt haben, dass sie bei ihrem ebenfalls
drogenabhängigen Vater leben wolle. Den Darstellungen der Zeugin zufolge
wurden die Aussagen im Brief nicht weiter untersucht. Die Frau sah das
Wohl des Kindes in der Pflegefamilie grundsätzlich nicht als gefährdet
an. Chantal starb am 16. Januar 2012 an der Heroin-Ersatzdroge Methadon,
die sie in der Wohnung entdeckt haben soll.Wohnung in „grenzwertigem“ Zustand
Der Zustand der Wohnung sei „grenzwertig“ gewesen, erklärte ein weiterer Mitarbeiter des Jugendamtes. Die Räume hätten stark nach Tieren gerochen und seien sehr unordentlich gewesen. „Es herrschte ein Tohuwabohu.“ Das Mädchen sei aber gut in der Familie aufgenommen, der Gesamteindruck stimmig, aber verbesserungswürdig gewesen.
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Eine weitere Mitarbeiterin des Jugendamtes, die ebenfalls am Montag als ehemaliger Vormund Chantals befragt werden sollte, verweigerte ihre Aussage. Die Pflegeeltern sind wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht angeklagt.
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" Kranz drüber!!"
Ingried Heidenthal 3 (EyeCue) - 09.12.2014 09:02
Ingried Heidenthal 3 (EyeCue) - 09.12.2014 09:02
.... mal wieder das JUGENDAMT .... ein Name mit Gruselcharakter!
Was tun die da eigentlich ??
Mikado spielen???
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(7)
Jugendamt
Manuel Seibel (manuel) - 09.12.2014 07:40
Manuel Seibel (manuel) - 09.12.2014 07:40
Leider ist das kein Einzelfall, übrigens auch, wenn der
Drogenkonsum nicht bei Eltern sondern bei den Kindern auftritt. Immer
wieder gibt es bei Betreuungen von äußerst komplizierten
Eltern-Kinder-Beziehungen (z.B. durch psychische Belastungen und
Erkrankungen, auch bei Drogenkonsum) die Notwendigkeit, das Jugendamt
einzuschalten. Selbst wenn Gefahr für (Geschwister-)Kinder besteht,
lehnen Jugendamt oder andere "zuständige" Stellen es ab, die
Verantwortung zu übernehmen und eine Betreuung ("Unterbringung") in
einer Jugendpsychiatrie (verpflichtend) in die Wege zu leiten
(beispielsweise, wenn das Kind noch keine 18 Jahre alt ist). Meistens
geht es ja ohne Todesfall aus ... Erst, wenn eine Todesfolge eintritt,
bekommt das die Öffentlichkeit mit.
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(18)
Das geht nicht zusammen
Antworten (1) Yael Schlichting (YaelSchlichting) - 08.12.2014 22:48
Antworten (1) Yael Schlichting (YaelSchlichting) - 08.12.2014 22:48
Wie kann das Jugendamt ein Kind seinem drogensüchtigen Vater
wegnehmen und es dann zu ebenfalls drogensüchtigen Pflegeeltern geben?
Da geht's mir weniger um die Frage welche Schuld diese Pflegeeltern
haben, sondern wie in diesen Jugendämtern gearbeitet wird. Ich sehe die
Schuld eher beim Jugendamt!
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(14)
Dienst nach Vorschrift
Patrick Ruffo (Patrick.Robin) - 08.12.2014 22:25
Patrick Ruffo (Patrick.Robin) - 08.12.2014 22:25
Sehr, sehr trauriger Fall. Mich entsetzt immer wieder, wie
Jugendamt-Mitarbeiter anscheinend "Dienst nach Vorschrift" machen:
Wohnung zwar verdreckt, aber im Großen und Ganzen ein ausreichender
Gesamteindruck. Reicht das aus in Deutschland, um für ein Kind
verantwortlich zu sein?
Die Mitarbeiterin wird damit zitiert, dass ihr niemand etwas von der
Drogensucht erzählt habe. Ja, entschuldigt. Meine Nachbarin erzählt mir
auch nicht, dass sie ohne Alkohol nicht mehr einschlafen kann. Es gibt
immer Indizien und diese muss man nur richtig deuten.
Aber solange "Dienst nach Vorschrift" gemacht wird, fallen solche
Indizien häufig unter den Tisch. Ausbaden müssen es dann die Kinder.
Der Fall ist hier besonders schlimm, denn das Kind schrie um Hilfe und
eine Behörde, die eigentlich für Kinder da sein sollte, hat diesen
Hilferuf falsch interpretiert und so das kleine Mädchen ihrem Schicksal
überlassen.
Ich hoffe, dass die Mitarbeiterin sich schnellstens einen neuen Job
sucht!
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(11)
Wer gehört angeklagt?
Antworten (1) Karin Liedtke (kalied) - 08.12.2014 21:36
Antworten (1) Karin Liedtke (kalied) - 08.12.2014 21:36
Es stellt sich hier die Frage wer verurteilt gehört und auf der
Anklagebank sitzen sollte.
Nach den Informationen die an die Öffentlichkeit gelangten,sind meiner
Meinung nach nicht nur die Pflegeeltern verantwortlich für den Tod des
Kindes.
Allein die Aussagen:Zustand der Wohnung grenzwertig,aber Gesammteindruck
stimmig...
lassen starke Zweifel an der Kompetenz der Mitarbeiter aufkommen.
Hier weiss eine Hand nicht was die andere tut-grauenvoll!
Ich kann es einfach nicht fassen,was hier durch angebliches Nicht-Wissen
und Unterlassen für eine
Tragödie stattfand.
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