05.12.14

Mutter kämpft um 7-jährigen Sohn: Der bleibt bei Pflegefamilie






Das Spiel ist aus: Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt die Entscheidung des Jugendamtes bestätigt, einen Siebenjährigen bei einer Pflegefamilie unterzubringen.

Enzkreis. 

Die Frau ist verzweifelt und wütend, sie weint. Gerade hat die 34-Jährige aus einer Enzkreis-Gemeinde den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe erhalten, der all ihre Hoffnungen zunichte macht. Ihr siebenjähriger Sohn wird nicht zurück zu ihr nach Hause kommen.
Er bleibt bei einer Pflegefamilie, wo er nach einem Beschluss des Pforzheimer Familiengerichts seit einem guten halben Jahr untergebracht ist. Mehr noch: Die elterliche Sorge wird ihr entzogen und auf den Vater übertragen, von dem sie getrennt lebt. „Was machen die mit mir? Das ist nicht rechtlich!“, empört sich die Frau, die aus einem osteuropäischen Land stammt. Es ist ein Fall der viele Fragen aufwirft.
Wann eigentlich darf der Staat in die elterliche Sorge eingreifen? Wann ist die Grenze erreicht, ein Kind aus seiner Familie, aus seinem gewohnten Umfeld zu nehmen? Es gibt eindeutige Fälle, bei denen die Antwort auf der Hand liegt. Wenn Kinder misshandelt oder extrem vernachlässigt werden, muss der Staat sie schützen. Sofort. Und die Empörung schlägt hohe Wellen, sollte das Jugendamt einmal zu spät eingreifen. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Antwort schon schwieriger wird. Ist die Grenze tatsächlich schon erreicht oder gibt es noch Spielraum? Die PZ hat sich mit den Beteiligten im Fall der 34-Jährigen unterhalten.
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Autor: Sabine Mayer-Reichard

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