03.11.14

Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt - Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 2882/13 – Im Namen des Volkes

 

 

 

‘Wir glauben ja, dass Sie Ihre Kinder lieben …’ = Menschenverachtende Farce !, meint Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker

 

“Noch einmal hat das Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt (1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. 

Erstreitet Urteile für Eltern. Fachanwalt für Psychiatrierecht und Streiter gegen kid - eke - pas. Thomas Saschenbrecker.
Erstreitet Urteile für Kinder und deren leibliche Eltern. Fachanwalt für Psychiatrierecht und Vorkämpfer gegen kid – eke – pas. Thomas Saschenbrecker.

Eine Hoffnung auch vieler Kollegen/Kolleginnen von mir ist, dass den Eltern jetzt überhebliche und perfide Belehrungen durch die Familiengerichte wie „Wir glauben, dass Sie Ihre Kinder lieben, wir glauben auch, dass Ihre Kinder Sie lieben, aber gerade deshalb ist es das Beste, wenn Sie´loslassen´ können und freiwillig auf Ihre Kinder verzichten“ erspart bleiben und ein Umdenken stattfindet. 


Ämter, Gutachter und Gerichte müssen wieder lernen, dass es für Kinder das Wichtigste ist, dass Sie bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen dürfen. Denn so etwas wie wirkliche Liebe der Eltern, DER Grundstein für die spätere positive Entwicklung, erfahren sie nicht in Heimen und meist auch nicht bei sozialen Eltern.

Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 2882/13 –  Im Namen des Volkes

 

http://www.archeviva.com/%EF%BB%BFinobhutnahme-und-neubeelterung-durch-jugendamt-und-familiengerichte-fuer-grundgesetzwidrig-erklaert/ 

4 Kommentare:

  1. Anonym08:04

    Das Jugendamt hat am 18. Juli 2014 erneut ein Mädchen gewaltsam in Obhut genommen.
    Dies auf Basis eines per Wuppertaler Familiengericht hierzu beauftragten Gutachtens zum Kind Sophia. Erstellt wurde das Gutachtens durch Frau Ute S., die als Mitarbeiterin der Stadt Wuppertal beschäftigt ist, welche zusätzlich einen nicht beauftragten Sozialpädagogen, Herrn Ch. S. für Erstellung wesentlicher Bestandteile des Gutachtens hinzuzog. Beide halten gemeinsam an der VHS Referate.
    Das Gutachten enthielt einen wesentlichen Passus, nämlich, dass man einen "erweiterten Suizid der Mutter nicht ausschließen könne".
    Erschreckend nur, dass beide Sozialpädagogen die Mutter nie persönlich kennengelernt und nie untersucht haben. Auf Basis dieses Gutachtens wurde Sophia sodann in Obhut genommen per Ordnungsamt und Jugendamt Wuppertal, dies auf Anweisung einer Jugendamtmitarbeiterin in Wuppertal, Frau Sabine D.-B.
    Frau Sabine D.-B. wurde vom Jugendamt als Ergänzungspflegerin eingesetzt.
    Nach Überprüfungsantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf äusserte derer Kollegin Agnes S. schriftlich, man habe die Inobhutnahme auf Wunsch der Ergänzungspflegerin Frau D.-B. durchgeführt, auf Basis dieses Gutachtens.
    Zeitgleich versuchte das Jugendamt im Juli 2014 eine Zwangseinweisung der Kindsmutter, ein weiteres Mal wurde dies sogar bei der Inobhutnahme versucht. Der eigens hierzu aufgeforderte Soziale Dienst der Stadt Wuppertal sah hier "Gott sei Dank" nicht die Erfordernisse tätig zu werden ebenso wie die bei Inobhut gerufenen Sanitäter, welche aufgefordert wurden die Kindsmutter mitzunehmen. Auch diese konnten nicht erkennen, auf welcher Basis eine Zwangseinweisung durchgeführt werden sollte.

    Sophia wurde am 18.07.2014 in eine Notunterbringung am Jagdhaus verbracht.
    Am 06.08.2014 wurde sie sodann in die Jugendhilfe Werne umgezogen.
    Seitdem wird an Sophia eine Diagnostik durchgeführt.
    Dass bereits Ende 2012 eine durchgeführt wurde ist dabei unrelevant.
    Auch das Statement der Diakonie Wuppertal, welche am 06.08.2014 sogar dem Familiengericht und denm Jugendamt mitteilte, dass Sophia ein sehr gut entwickeltes Kind sei, im Umfeld der Mutter, wird dabei ignoriert.

    Schriftliche Nachfragen nach den Gründen wurden weder von der Ergänzungspflegerin noch von der beim Jugendamt zuständigen Sachbearbeiterin Frau Melani S. beantwortet.
    Ausschließlich der Weiterleitung des Schreibens vom Verwaltungsgericht mit der Stellungnahme der Frau Agnes S. aus September 2014 ist es zu schulden, dass man schriftlich hat, dass diese Inobhutnahme auf diesem Gutachten beruht.
    Die Ergänzugspflgerin Frau D.-B. nahm einige Zeit später der Mutter gegenüber Stellung, die kurzum das grobe Statement enthält, dass sie es darf, weil sie die Ergänzungspflegerin ist.

    Nach nun zwei persönlichen Gesprächen mit dem Jugendamt wurde mündlich mitgeteilt, das Gutachten sei mehr als fragwürdig, die Inobhutnahme sei nicht rechtens gewesen.

    Wer nun denkt, dann ist ja alles in Odnung irrt sich.
    Normalerweise müsste man sodann sagen, das Kind darf zur Mutter zurück und das Jugendamt würde sich kooperativ zeigen und die Mutter darf ihr Kind nun bis Abschluss der Diagnostik regelmässig sehen.
    Statt dessen wird immer wieder beteuert, das Kind kommt nach Abschluss der Diagnostik (Ende November 2014) in keine Pflegefamilie aber ob es zurück zur Mutter kommt steht ebenfalls noch in Frage. Zu den Gesprächen zwischen Jugendamt und Mutter werden keine Protokolle geschrieben, es gibt keine schriftlichen Zusagen oder Zugeständnisse, dass man falsch gehandelt hat.

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  2. Anonym08:05

    Teil 2:
    Als die Kindsmutter sodann am 04.11.2014 die Sachbearbeiterin Melanie S. aufsuchte, wann nun endlich das Abschlussgespräch zur Diagnostik stattfinden würde, wurde diese mit den Worten "sie müsse einen Termin machen" abgefertigt. Als diese einen Termin machen wollte wurde ihr geantwortet "man habe jetzt keine Zeit für Terminvereinbarungen".

    Am 05.11.2014 wurde auf gleicher Etage die Grossmutter der Kleinen aus dem Gebäude verwiesen, als diese Prospekte von der Junior-Uni holen wollte, mit den Worten, die o.g. Sachbearbeiterin fühle sich belästigt.

    Viele Dinge, die hier pasieren und weder mit Menschlichkeit boch mit dem Wohl des KIndes was zutun haben.

    Man gewinnt sogar den Eindruck, dass hier verborgen werden soll, dass zuvor verschiedenste Fälle von "Missbrauch" in dem Kindergarten der Kleinen unter den Tisch gekehrt werden sollen, Vorfälle, die von der Kindsmutter bemängelt und angeprangert wurden.


    Missbrauch:
    Im Beisein von Erzieher(innen) wurden zwischen 2013/2014 in einem Wuppertaler Kindergarten "Doktorspiele" vorgenommen.

    Im Rahmen dieser Doktorspiele sollten sich die Kinder komplett entkleiden und gegenseitig untersuchen.

    Von Seiten der des KIndergartens Frau H. wird dies als pädagogische Massnahme beschrieben.

    Hierbei wird komplett übergangen, dass u.a. auch das in Obhut genommene Kind Verletzungen im Analbereich hatte und rd. 3 Wochen ärztlich behandelt werden musste.
    Der Kindsmutter wurde unmissverständlich klargemacht, dass sie von Seiten des Jugendamtes unter Beobachtung steht.
    HIerbei handelt es sich aber nicht um einen Einzelfall, diverse Kinder nahmen daran teil und es wurden den Kindern PLastikthermometer und Kochlöffel in den Po eingeführt. Geklärt wurde nicht, ob dies nur die Kinder untereinander gemacht haben oder gar die Erziher(innen) beteiligt waren.
    Bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft sind hierzu Anzeigen eingegangen, u.a. eine im Juli/ August 2014, hierzu wurden Beteiligte bis heuute nicht gehört.

    Es wurde sogar von Seiten der TKF-Leitung wurde sogar geäussert, vielleicht habe es dem Kind Spaß bereitet.
    Zuvor wurde sogar versucht, diesen Vorfall dem Kindsvater anzulasten um es unter den Tisch zu kehren.

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  3. Anonym08:05

    Teil 3:
    Selbst Gruppenleitung Frau H. und Kindergartenleitung Frau P. bemühten sich nicht um Aufklärung. Der Sozialdezernent der Stadt Wuppertal wurde über den Vorfall informiert, eine Reaktion liegt bisher nicht vor.

    O.g. Sachbearbeiterin Frau S. war bei einem Termin zur Klärung dieser Vorfälle involviert. Keiner der Beteiligten dieses Termins Beginn Sommer 2014, ausser der Kindsmutter sah hierzu die NOtwendiggkeit eine Strafanzeige zu erstatten noch in irgendeiner Form diesee Vorfälle aufzuklären. Auch Hinweise einer weiteren alleinerziehenden Kindsmutter wurden von er Gruppenleitung Frau H. abgetan, diese Mutter hatte beobachtet, wie ein Junge G. einem Mädchen J. etwas in den Po einführte. Die Kindsmutter sagte, Frau H. habe ihr erklärt, sie solle sich da raushalten, sie sei alleinerziehend und mal sich und ihr Kind denken. Was man darunter verstehen kann bleibt wohl offen.

    Auch wurdeen bisher keine INformatuonen dazu bekannt, ob das Pflegekind A. nun besondere Hilfe bekommt, um den Kind zu helfen zu verstehen, dass man niemandem Gegenstände in die Körperöffnungen einführt. Von der TKF und der Kindergartenleitung wird dieser Missbrauch als Grenzverletzende Erfahrungen im Rahmen der pädagogischen Erziehung dargestellt.

    Nun kann man suchen, was tatsächlich das Jugendamt dazu getrieben hat, ein Kind von 5 Jahren in brutalster Weise in Obhut zu nehmen.
    Die Kindsmutter hatte diverse Verletzunge durch die Beamten der Stadt Wuppertal (Ordnungsamt) .
    Auf Anfrage zur Einsicht der Akte dieses Vorfalls wurde der Kindsmutter nur ein Ausdruck aber nicht die Handakte zur Verfügung gestellt.
    HIerbei wird nicht erwähnt, dass man die Mutter körperlich verletzt hat, versucht hat zwangseinzuweisen, ebenso wie fehlt, dass die GRossmutter des Kindes aus der Wohnung der Kinsmutter geworfe wurde auf Anweisung der Sachbearbeiterin Frau M. S. und sogar das Grundstück verlassen musste. Es wurde nicht erwähnt, dass Frau S. die Schränke der Kindsmutter durchwühlt hat und dabei Gegenstände/ Eigentum der Mutter mitgenommen hat.
    Somit zu folgenden Dingen angestiftet bzw. selbst vorgenommen hat, Hausfriedensbruch, zur Körperverletzung, Verletzung der Grundrechte, Diebstahl, Hausfriedensbruch u.s.w.

    Frau S. hat auch nicht die Anwendung mittlerer Mittel versucht, das Kind wurde am 18.07.2014 in Obhut genommen, bis 06.08.2014 kannte diese Frau S. nicht einmal die Namen der Kindsverwandten. HIer wäre an 7 Stellen eine kindgerechte Unterbringung bei dem KInd vertraute Personen innerhalb der Familie möglich gewesen.

    Einem Hinweis zur Körperverletzung an das Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde nicht nachgegangen. Auch nicht eine Prüfung zum Amtsmissbrauch wurde wohl bisher eingeleitet.


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  4. Anonym08:20

    Teil 4:
    Zum 05.12.2014 erfolgt nun ein neuer Verhandlungstermin, ob man per Wuppertaler Familiengericht sieht, dass der Altzustand wieder hergestellt werden kann und das Kind Sophia wieder zurück zu seiner Mutter kann, da diese den Antrag hierzu gestellt hat. Aber wie es so schön heisst, vor Gericht ud auf hoher See ist man in Gottes Hand.
    Diverse Anwälte haben die Übernahme deises Falls abgelehnt, da man entweder von der mittlerweile auf Kosten getrieben Mutter horrende Summe zu einer Vertretung forderte oder aber gar mit dem Kommentar kam, man wollte die Vertretung nicht übernehmen, denn man habe den Eindruck, da stimme was nicht!?!, denn das Kind hätte doch unter den Umständen zurück zur Mutter gemusst. Daher bleibt nur noch zu hoffen, dass die Gerechtigkeit siegt und eine kleine FAmilie wieder zusammenkommt.
    Bisher werden dem Kind Sophia seit Inobhutnahme nicht die ärztliche Versogrung zeitgerecht zuteil, erforderliche gesundheitliche Hilfsmittel wurden verwehrt, sie war diverse Male erkrankt, der KIndsmuuter wurden seit Beginn mehrfach Besuchttermine abgesagt mit den Worten "jetzt bekommen Sie nichts mehr".
    Am 14.12.2014 hat Sophia Geburtstag und man kann hoffen, dass der größte Wunsch den sie hat an den Weihnachtsmann, dass sie zur Mama und zur Oma zurück darf und wieder zu ihren Freundinnen in die Ballettschule darf, ihr erfüllt wird. Im übrigen wurde die Kindsmutter nach den Missbrauchfällen in dem Wuppertaler Kindergarten von der Ergänzungspflegerin Frau A. D.-B. dazu genötigt ihr Kind dort zu belassen, bis sodann die INobhutnahme erfolgte.

    Vor GEricht wurde in einem Termin sogar gelogen und behauptet, die Inobhutnahme sei das letzte MIttel gewesen, man habe der Kindsmutter am 17.07.2014 einen Flaks bzw. eine Diagnostik angeboten.
    Diese erneute Terrorisierung einer Diagnostik wurde von der Kindsmutter hingenommen, sie fragte selbst bei der AOK an, ob diese Kosten bzgl. der Wünsche des Jugendamtes getragen würden, dies Kostenübernahme wurde schon 2012 abgelehnt, es sei unbegründet und daher nicht von der AOK zu tragen. Veständlich. Trotzdem stellte sich die Kindsmutter mit gepackten Koffern und KInd vor eine Klinik, um endlich der Willkür ein Ende zusetzen, man lehnte die Aufnahme ab, die KIndsmutter müsste dann die Kosten selbst tragen. Somit ging diese unverrichteter Dinge. Das Jugendamt hat es als notwendig erachtet die Mutter zu terrorisieren, Auflagen zu machen aber nicht eingesehen, auf die Nachfrage, wenn sie den Wünschen nachkäme, wer die Kosten tragen würde, auch nur einmal eine Antwort zu geben oder sich zu bemühen, für diese Auflagen udn Wünsche einen Kostenträger zu finden.

    Aktuell finden zwar Gespräche mit dem Jugendamt statt, es dürfen allerdings keine schriftlichen Protokolle erstellt werden. Ein Schelm, der böses dabei denkt....

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