Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Michael Langhans, Donauwörth
Donauwörth, den 06.06.2014
Mit Beschluss vom 05.06.2014 hat das Amtsgericht Nördlingen die am 02.06. beantragte religös motivierte Teilnahmemöglichkeit der Kinder der Familie H., Mitglieder der Gemeinschaft in Klosterzimmern, an Shavout („Pfingsten, ein Tag im Kreis der Familie unter freiem Himmel, ein Familienfest) abgelehnt.
Zur Begründung führt das Amtsgericht unter anderem aus, dass die Eltern bei der Gutachtenserstellung im Hauptsacheverfahren nicht mitwirken.
Das Amtsgericht Nördlingen meint also das prozessuale Recht der Eltern, mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht abschließend geklärt, in ein Gutachten nicht einzuwilligen, zu deren Lasten ausnutzen zu können (vgl. u.a. BVerfG 1 BvR 2222/01 und 1 BvR 683/09)
Ob dieses Verhalten strafrechtlich relevant ist, kann vorerst dahingestellt bleiben: Es offenbart jedenfalls, diesmal deutlich von Seiten des Gerichts zu Papier gebracht, dass Verfassungs-, Verfahrens- und materielle Rechte von Eltern aus der Gemeinschaft in Klosterzimmern ignoriert werden und insoweit die Kinder als Faustpfand zur Erreichung rechtswidriger Ziele ausgenützt werden. Vorher hatte bereits Herr S. für das Landratsamt deutlich gemacht, dass man, um die Kinder zurückzuerhalten, „sich von alledem“ (gemeint war die Gemeinschaft) „lossagen müsse“. §1666 BGB setzt aber nur am Kindswohl und nicht am Glauben der Eltern an.
Dieses Kindswohl drückt sich auch in dem aus, was die Kinder in Briefen an die Richterin schrieben: Sie wollen für das Shavuout Fest nach Hause. Wieso wird dies ignoriert?
Nach 9 Monaten der Entfremdung und ohne üblichen Umgang mit den Eltern zu haben wollen die Kinder immer noch nach Hause.
Nach dem 5. September 2013 wurde überall publik gemacht, dass die “Sekten”kinder endlich befreit wurden. Heißt “befreit sein” nicht, endlich frei zu sein? Warum lieben es diese befreiten Kinder nicht in den den Heimen und Pflegefamilien zu bleiben?
Eines haben die Richter jedenfalls klar und richtig erkannt: Die Eltern lieben ihre Kinder.
Michael Langhans vertritt Familien der Gemeinschaften in Klosterzimmern und in Wörnitz vor den Amtsgerichten Ansbach und Nördlingen.
Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Langhans unter ra@rechtsanwalt-langhans.com zur Verfügung, Journalisten können aus Transparenzgründen jederzeit entsprechende anonymisierte Abschriften Antrags- und Beschlussschriften sowie der maßgeblichen Entscheidungen des BVerfG erhalten.
http://www.rechtsanwalt-langhans.com/amtsgericht-noerdlingen-verwendet-kinder-der-zwoelf-staemme-um-rechtswidrig-verhalten-der-eltern-zu-erzwingen/
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