- 10.02.14
Erding
- „Ich komme mir vor wie eine Verbrecherin!“ So kommentiert die
Erdingerin Christina G. (35) das Urteil des Erdinger Familiengerichts im
am 31. Januar unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelten Prozess
um das Besuchsrecht, den sie angestrengt hatte.
Wie
berichtet, hatte das Familiengericht der jungen Frau das Sorgerecht
über ihre zehnjährige Tochter entzogen, weil sie sich geweigert hatte,
dem am ADHS-Syndrom leidenden Kind das ihm ärztlich verordnete
Medikament Ritalin zu geben. Die Behörde sieht deswegen das Kind in
Gefahr.
Laut dem am vergangenen Donnerstag
zugestellten Urteil wird die Besuchserlaubnis eingeschränkt erteilt. Die
Mutter darf nun ihre Tochter alle 14 Tage für zwei Stunden sehen -
allerdings unter Aufsicht. Beantragt war ein unbegleitetes Besuchsrecht
an jedem Wochenende von Freitag- bis Sonntagabend. Das Sorgerecht ist
dann erst Gegenstand der Hauptverhandlung. Es verbleibt bis zu einem
entsprechenden Urteil beim Jugendamt Erding.
Der
Jugendpsychotherapheut Jürgen Karres, den die Erdingerin als Gutachter
bestellt hatte, kommentiert das so: „Die Frau war fertig - was ja nicht
verwundert, denn für den Sorgerechtsentzug gibt es in Deutschland
normalerweise drei Gründe: Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung,
Kindesmissbrauch. Hier also wurde Frau G. jetzt subsumiert. Zum
Kindeswohl - natürlich. Ein Skandal.“
Für Karres
ist das „ein perfekter Zirkelschluss: Das Jugendamt beruft sich aufs
Gericht, denn das entzieht ja das Sorgerecht. Das Familiengericht beruft
sich auf die Beratung durch das Jugendamt“. Karres hatte weder Auftrag
noch Gelegenheit, das Kind zu untersuchen, konnte sich aber auf 28
Fachberichte über das Kind und seine Situation stützen. Er hat das Kind
also nie persönlich untersucht.
Bis auf weiteres
verbleibt die Zehnjährige beim Vater, der laut Florian Schäfer, Anwalt
von Christina G., mit der Ritalin-Medikation einverstanden ist.
M. Luxenburger
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