30.09.13
Jugendämter unter Kontrolle stellen!!! Die Zahl der sogenannten Inobhutnahmen ist 2012 in Deutschland erstmals mit mehr als 40000 Kindern und Jugendlichen auf einen neuen Höchststand gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden im August 2013 mitteilte, stieg die Zahl innerhalb eines Jahrs um fünf Prozent (1746) von 38481 auf 40227. Noch vor wenigen Jahren lag die Zahl unter 30000. Gegenüber 2007 (28192) ist sie damit um 43 Prozent gestiegen. Während 2007 aber noch wesentlich mehr Mädchen (15442) als Jungen (12750) in Obhut genommen wurden, waren es im vergangenen Jahr nahezu gleich viele Mädchen (20062) und Jungen (20165). Jedes vierte Kind hatte keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Bundesregierung akzeptiert Jugendamtskritik der UNO
http://webtv.un.org/watch/germany-review-16th-session-of-universal-periodic-review/2326268262001/
Jugendamtsproblematik wird in den Redebeiträgen Nr. 20, 43, 72, 73 und 96 angesprochen. Rechts unter der Videowiedergabe kann man zwischen Originalsprache (Herr Löning spricht deutsch) und Englisch gewählt werden.
Bemerkenswert ist, dass Türkei, Italien und Polen die Jugendamtsproblematik angesprochen haben. Immerhin bilden Staatsbürger dieser drei Länder die grössten Ausländergruppen in Deutschland und ihre Regierungen sind durch Beschwerden ihrer Staatsbürger über die Situation sehr gut informiert.
Bundesregierung akzeptiert Jugendamtskritik der UNO - Pressemitteilung Trennungsväter e.V.
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/09/bundesregierung-akzeptiert.html29.09.13
KÖLN - Stiller Protest auf Steig 5 - Ehepaar will Kind zurück
Stiller Protest auf Steig 5
Erstellt 27.09.2013
Seit zehn Wochen sitzt das Ehepaar auf Steig 5. Foto: Arton Krasniqi
Ihr Leben sei nicht schön im Moment, sagt Mputu. Aber sie wollten das so. Sie protestieren. „Wir leben im Freien, bis wir unseren Sohn wiederhaben.“ Sie wüssten ja nicht einmal, wo er sich aufhalte, sagen sie. Vor drei Jahren hat das Jugendamt ihren Sohn in Obhut genommen. Aus Datenschutzgründen möchte sich die Stadt Köln zu dem Einzelfall nicht äußern, generell aber sei jede Inobhutnahme, die das Jugendamt „leider gegen den Willen der Eltern durchführen“ müsse, zuvor vom Familiengericht zu prüfen, sagt Klaus Röttgen vom Jugendamt. Und: „Wir versuchen in jedem Einzelfall, den Kontakt zwischen Eltern und Kindern zu halten.“
„Wir sind nicht krank“
Wanda Mputu macht keinen Hehl daraus, dass sie in psychiatrischer Behandlung war – allerdings gegen ihren Willen, sagt sie. Viermal am Tag habe man ihr Medikamente gegeben. Nach fünf Wochen habe sie die Klinik verlassen dürfen. „Meine Frau ist nicht krank“, sagt ihr Mann, „wir sind beide nicht krank.“ Bei der Polizei haben sie Anzeige erstattet wegen Entziehung Minderjähriger.
Bis vor wenigen Monaten wohnten die Kongolesen in Porz. Aber sie mussten ausziehen, konnten sich die Miete für die Wohnung nicht mehr leisten. Die 43-Jährige lebt seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Ihr Mann war Schifffahrtsoffizier im Kongo, hat in Belgien Maritimwesen studiert und zog 2004 zu seiner Frau nach Köln. Sie besitzt ein befristetes Aufenthaltsrecht, er muss seine Duldung alle paar Monate verlängern.
Rund um den Breslauer Platz kennt fast jeder die beiden Afrikaner. Taxifahrer versorgen sie mit heißem Kaffee und Lebensmitteln. Pendler stecken ihnen Kleingeld zu und hören sich ihre Geschichte an. Eine Frau hat ihnen eine Bibel geschenkt. „Wir sind gläubige Christen“, sagt René Mputu.
Wie soll es weitergehen?
Vor ihnen stehen ein Rollkoffer mit Decken, zwei Taschen, zwei Rucksäcke mit ein paar Habseligkeiten und eine schwarze Aktentasche mit Dokumenten und Fotos von ihrem Sohn. An Kleidung besäßen sie nur das, was sie am Leib trügen. Schlafen würden sie im Sitzen.
Die Stadt hat den beiden ein Zimmer in einer Unterkunft an der Brühler Straße in Raderthal angeboten. Da waren sie auch, möchten aber nicht zurück. Ein Fenster lasse sich nicht schließen, außerdem liefen Ameisen herum, aber das Schlimmste sei: „Wenn wir weiter da wohnen möchten, müssen wir ein Gespräch mit einem Sozialbetreuer führen, das machen wir nicht, wir sind nicht krank“, wiederholt René Mputu wütend.
Wie es weitergehen soll? Der Winter naht, seiner Frau schmerzen die Füße, sie sind stark angeschwollen, passen kaum mehr in die Schuhe. Mputu zieht die Schultern hoch. Schließlich sagt er: „Wir bleiben hier. Gott wird uns den Weg zeigen. Er beschützt uns.“
27.09.13
Familie flieht vor Jugendamt nach Polen - Antonias Pressekonferenz - Konferencja Prasowa rodziny Schandorff
http://wpolityce.pl/wydarzenia/63234-niemcy-coraz-bardziej-opresyjne-antonya-schandorff-z-rodzicami-uciekla-do-polski-przed-niemieckim-jugendamtem
Veröffentlicht am 26.09.2013
Die Jugendamt - Kriminalität führt
dazu, daß immer mehr deutsche Familien Schutz im Ausland suchen. Diese
Pressekonferenz war nötig. Schön, daß vor internationalem Publikum die
Namen der Verantwortlichen genannt wurden. Zeugenaussagen von
betroffenen Kindern, die nicht mehr von Jugendamtmitarbeitern
eingeschüchtert werden können sind das, was unsere Justiz fürchten muss,
wie der Teufel das Weihwasser. 21 Milliarden Euro symbolisieren
womöglich eine Entwicklung, die darauf hinaus läuft, daß der
Machtapparat in Deutschland zu einer Clique von Profiteuren degeneriert,
die Teile der eigenen Bevölkerung drangsaliert, mit dem Ziel, sich
ungeniert an Steuergeldern zu bereichern.
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Alle Kommentare (3)
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*klatschen* super zusammen gefasst. Es bewegt sich was. Danke an euch für eure Arbeit.·
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Ihr beide seit so super....ihr gebt den Vätern und Müttern wieder Kraft und Mut :)·
Konferencja Prasowa rodziny Schandorff
http://www.sueddeutsche.de/panorama/sorgerechtsstreit-in-niedersachsen-familie-flieht-vor-jugendamt-nach-polen-1.1780389
Bis zum Unwohlsein behütet?
Eine Mutter hat ihr Kind entführt. Weil sie ihren Sohn zu sehr behütete, entzogen Amt und Gericht Claudia Renneberg das Sorgerecht für Sohn Timon. Jetzt sind beide spurlos verschwunden.
Reichenbach. Die Komplizin im Entführungsfall Timon wischt eine Träne weg. Sylvia Renneberg sitzt am Schreibtisch ihres Büros, wo sie sonst Leuten mit der Lohnsteuer hilft. Auf der am Computer aufgerufenen Webseite geht es nicht um Steuern, sondern um eine Petition gegen Amtswillkür. Sylvia Rennebergs Blick wandert vom Schirm zum Foto neben dem Computer. Ein Junge mit Baseballkappe grinst aus dem Rahmen, kratzt sich am Kinn. "Da war Timon noch keine vier", überlegt dessen Oma.Inzwischen ist ihr Enkel sechs. Während der letzten anderthalb Jahre konnte Sylvia Renneberg die Treffen mit ihm zählen. Ihre Tochter Claudia, Timons Mutter, sah ihren Sohn noch seltener. Ihr Umgangsrecht legten die Behörden zwischenzeitlich auf Eis - gegen ihren Widerspruch und zum Wohle des Kindes, wie es hieß. Man hatte der Mutter das Sorgerecht entzogen, den Sohn in einer Pflegefamilie untergebracht - nicht, weil Timon vernachlässigt worden wäre. Timons Mutter warf man das Gegenteil vor: ihr Kind zu sehr zu behüten.
Reine Verzweiflung sei es gewesen, die ihre Tochter beim letzten Besuchstermin Mitte August dazu trieb, samt dem kleinen Sohn die Flucht zu ergreifen, sagt Sylvia Renneberg. Sie und ihr Mann wurden zu Mittätern. Während Tochter Claudia, Timon an der Hand, das Haus der Arbeiterwohlfahrt im vogtländischen Adorf verließ, laut Polizei wohl in ein Auto stieg und wegfuhr, hielt Sylvia Renneberg die als Aufsicht im Raum sitzende Umgangspflegerin fest. Timons Opa versperrte die Tür, damit keiner Tochter und Enkel folgte. Seither sind Mutter und Sohn verschwunden.
"Kindesentziehung und Freiheitsberaubung sind die Straftaten, die man mir vorwirft, aber dazu stehe ich", sagt Sylvia Renneberg. "Die eigentliche Straftat ist vor anderthalb Jahren passiert." Sie meint jenen 12. April 2012, als man ihre Tochter aufs Amt bestellte und plötzlich zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts vor ihrer Tür standen, um den von ihr beaufsichtigten Enkel abzuholen. Sylvia Renneberg spricht nur von "dem Hinterhalt".
Im Amtsdeutsch hieß der Vorgang "Inobhutnahme". Es war der bisherige Gipfel eines Streits, der 2010 begonnen hatte, als Claudia Renneberg und Timons Vater sich trennten. Die Mutter unterband letztlich Timons Umgang mit dem Vater. Das Jugendamt kam ins Spiel und forderte ein familienpsychologisches Gutachten. In der Tat attestierte Gutachter Thomas S. aus Bayern zwar jene von der Mutter behauptete Erziehungsunfähigkeit des Vaters, zugleich aber machte er bei Claudia Renneberg Probleme aus - konkret ein überbehütendes, hilfloses Erziehungsverhalten, die Unfähigkeit, dem Sohn Grenzen zu setzen, und die Tendenz, Timon von anderen fernzuhalten.
Dass sie den Hang habe zu klammern, räumte die Mutter ein. Erst auf Druck des Jugendamtes hatte Timon den Kindergarten besucht, wo er sich nach kurzer Eingewöhnung gut in die Gruppe einfügte. So gab es seine Erzieherin vor Gericht zu Protokoll. Von einem durch den Gutachter unterstellten Zurückgebliebensein Timons und dessen angeblicher Aggressivität hatte die Kindergärtnerin nie etwas bemerkt. Um dem aus ihrer Sicht nicht fundierten Gutachten, das auch aus Fachkreisen Widerspruch erfuhr, etwas entgegenzusetzen, ließ sich Claudia Renneberg im Februar 2012 mit Timon ins Krankenhaus Greiz einweisen. Sie hoffte auf eine vom Amt unbeeinflusste Einschätzung. Statt Retardiertheit machten die Greizer Ärzte bei Timon einen "Entwicklungsvorsprung von etwa neun Monaten" aus, statt Aggressivität "guten Umgang mit anderen". Allerdings attestierten auch sie der Mutter Probleme: konkret ein "großes Kontrollbedürfnis" und Klammerverhalten. Der Sohn sei ihr eine Stütze. Sie bespreche Sorgen mit ihm, hole sich Halt. Auf Dauer eine Situation, die das Kind überlaste, sein Wohl gefährde, fand man im Amt.
Als Chance, die Unterbringung des Sohnes in einer Pflegefamilie
abzuwenden, erlegte die Erziehungshelferin der Mutter eine Therapie
gemeinsam mit dem Sohn in einer Klinik in der Oberpfalz auf. Die Mutter
ließ sich darauf ein, brach die Therapie aber vorzeitig ab. Im
Entlassungsbrief wurde ihr eine "posttraumatische Belastungsstörung"
diagnostiziert und eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung des
Borderline-Typs (von Impulsivität, Stimmungsschwankungen, manchmal
selbstverletzendem Verhalten geprägte Störung). Noch während Claudia
Renneberg in der Klinik war, traf das Jugendamt in Reichenbach
Vorkehrungen, ihr Kind abzuholen. "Zuerst versuchte man, den
Kindergarten zur Übergabe hinterm Rücken meiner Tochter zu bewegen, aber
die Erzieherin weigerte sich, mitzumachen", weiß Sylvia Renneberg aus
Berichten der Erzieherin Annett Rosin. Sich gegenüber der Presse zu
äußern, habe sie keine Erlaubnis, betonte Rosin auf Anfrage.
Statt des Kindergartens wurde das Haus der Großeltern, in dessen Erdgeschoss Claudia Renneberg mit Timon ihre eigene Wohnung besaß, zur Kulisse der Abholaktion. "Erst habe ich gesagt, ich gebe Ihnen Timon nicht", entsinnt sich die Oma. Doch hätten die Jugendamtsfrauen gedroht, mit Polizei wiederzukommen. Als der Vierjährige dann gefragt habe, ob die Mama ihn am Abend wieder hole, habe sie ihn angelogen: "Ja, das macht sie", habe sie dem weinenden Kind gesagt.
Am 18. Juli 2012, Timons fünftem Geburtstag, entzog das Amtsgericht Auerbach der Mutter per Beschluss das Sorgerecht. Richterin Inge Bahlmann, zugleich Gerichtsdirektorin, entschied, Timon solle in der Pflegefamilie bleiben, in der man ihn untergebracht hatte. Oma Sylvia Renneberg habe zweiwöchentliches Umgangsrecht. Den Umgang mit der Mutter schloss die Richterin über Monate aus, was sie mit einem schlecht verlaufenen vorangegangenen Besuch begründete. Da habe die Mutter versucht, den Sohn "auf ihre Seite zu ziehen" und ihn verunsichert, argumentierte sie. Für Timons Entwicklung sei aber wichtig, dass er in der neuen Familie Wurzeln schlage und Halt finde, statt Zerrissenheit und Loyalitätszwängen ausgesetzt zu sein.
Claudia Renneberg focht auf juristischem Weg weiter um ihren Sohn und zog bis vors Oberlandesgericht. Auch dort scheiterte sie. Die Richter zweifelten nicht an den Einschätzungen des Ursprungsgutachtens, wenngleich Claudia Renneberg sich seither mehrfach erneut hatte untersuchen lassen - sowohl von einem Plauener Psychiater als auch im Zwickauer Krankenhaus. Eine "reaktive" Depression wurde ihr attestiert, von Borderline war keine Rede mehr. "Reaktive Depression? Kein Wunder wenn man einer Mutter das Kind wegnimmt", findet Sabine Richter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Sie betreut die Familie seit Monaten. "Wir denken, dass die Behörde völlig unverhältnismäßig gehandelt hat", sagt die Frau aus dem Landesvorstand des Verbands. Das gleiche Unverständnis herrscht auch bei anderen, die Timon vor dessen Inobhutnahme regelmäßig erlebten. "Da gäbe es ganz andere, denen man das Kind wegnehmen müsste", urteilt eine namentlich nicht genannt werden wollende fachkundige Person von außerhalb des Familienkreises. Das Jugendamt des Vogtlandkreises beruft sich darauf, keine Details preisgeben zu können. Vor der Entführung betonte das Landratsamt lediglich: Ziel bleibe, Timon in seine Familie zurückzuführen. "Unverzichtbarer Bestandteil" dafür sei aber "aktive Mitwirkung" der Familie.
Eine Aktion wie die Entführung war damit nicht gemeint. Diese erschwert die juristische Lösung nun vielmehr. Der Zwickauer Polizeisprecher Jan Meinel sieht sich und seine Kollegen in der "Zwickmühle". "Menschlich" habe er für die Verzweiflung der Mutter Verständnis. "Doch kann man sich nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Das Wichtigste ist, dass Mutter und Sohn wohlbehalten wieder auftauchen", sagt er. Noch haben die sieben Beamten, die am Fall arbeiten, aber keine Spur.
Statt des Kindergartens wurde das Haus der Großeltern, in dessen Erdgeschoss Claudia Renneberg mit Timon ihre eigene Wohnung besaß, zur Kulisse der Abholaktion. "Erst habe ich gesagt, ich gebe Ihnen Timon nicht", entsinnt sich die Oma. Doch hätten die Jugendamtsfrauen gedroht, mit Polizei wiederzukommen. Als der Vierjährige dann gefragt habe, ob die Mama ihn am Abend wieder hole, habe sie ihn angelogen: "Ja, das macht sie", habe sie dem weinenden Kind gesagt.
Am 18. Juli 2012, Timons fünftem Geburtstag, entzog das Amtsgericht Auerbach der Mutter per Beschluss das Sorgerecht. Richterin Inge Bahlmann, zugleich Gerichtsdirektorin, entschied, Timon solle in der Pflegefamilie bleiben, in der man ihn untergebracht hatte. Oma Sylvia Renneberg habe zweiwöchentliches Umgangsrecht. Den Umgang mit der Mutter schloss die Richterin über Monate aus, was sie mit einem schlecht verlaufenen vorangegangenen Besuch begründete. Da habe die Mutter versucht, den Sohn "auf ihre Seite zu ziehen" und ihn verunsichert, argumentierte sie. Für Timons Entwicklung sei aber wichtig, dass er in der neuen Familie Wurzeln schlage und Halt finde, statt Zerrissenheit und Loyalitätszwängen ausgesetzt zu sein.
Claudia Renneberg focht auf juristischem Weg weiter um ihren Sohn und zog bis vors Oberlandesgericht. Auch dort scheiterte sie. Die Richter zweifelten nicht an den Einschätzungen des Ursprungsgutachtens, wenngleich Claudia Renneberg sich seither mehrfach erneut hatte untersuchen lassen - sowohl von einem Plauener Psychiater als auch im Zwickauer Krankenhaus. Eine "reaktive" Depression wurde ihr attestiert, von Borderline war keine Rede mehr. "Reaktive Depression? Kein Wunder wenn man einer Mutter das Kind wegnimmt", findet Sabine Richter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Sie betreut die Familie seit Monaten. "Wir denken, dass die Behörde völlig unverhältnismäßig gehandelt hat", sagt die Frau aus dem Landesvorstand des Verbands. Das gleiche Unverständnis herrscht auch bei anderen, die Timon vor dessen Inobhutnahme regelmäßig erlebten. "Da gäbe es ganz andere, denen man das Kind wegnehmen müsste", urteilt eine namentlich nicht genannt werden wollende fachkundige Person von außerhalb des Familienkreises. Das Jugendamt des Vogtlandkreises beruft sich darauf, keine Details preisgeben zu können. Vor der Entführung betonte das Landratsamt lediglich: Ziel bleibe, Timon in seine Familie zurückzuführen. "Unverzichtbarer Bestandteil" dafür sei aber "aktive Mitwirkung" der Familie.
Eine Aktion wie die Entführung war damit nicht gemeint. Diese erschwert die juristische Lösung nun vielmehr. Der Zwickauer Polizeisprecher Jan Meinel sieht sich und seine Kollegen in der "Zwickmühle". "Menschlich" habe er für die Verzweiflung der Mutter Verständnis. "Doch kann man sich nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Das Wichtigste ist, dass Mutter und Sohn wohlbehalten wieder auftauchen", sagt er. Noch haben die sieben Beamten, die am Fall arbeiten, aber keine Spur.
Immer mehr Inobhutnahmen
2012 haben Jugendämter bundesweit 40.200 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Die Zahl der Eingriffe ist in fünf Jahren um 43 Prozent gestiegen. Eine Inobhutnahme ist eine an sich kurzfristige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor einer sie akut gefährdenden Situation. In Sachsen wurden 2012 6055 Verfahren zur Einschätzung einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. In 1234 dieser Fälle kam man zum Ergebnis einer akuten Gefährdung. Die Gründe: Anzeichen für Vernachlässigung: 910 Fälle, körperliche Misshandlung: 259 Fälle, psychische Misshandlung: 265 Fälle, sexuelle Gewalt: 47 Fälle. (gb/eu)
Kommentare
6
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23.09.2013
15:18 Uhr Interessierte: crashy9708:I
Ich glaube gar nicht mal , dass dafür ein ´Familienpfleger`erforderlich gewesen wäre ..
( zumal ich dazu auch so meine eigene Meinung habe )
Man sollte mal ´alle` Beiträge hier > zu diesem Thema lesen !
Ich hatte gerade `Petition Renneberg` gesucht , aber leider nichts gefunden diesbezüglich . Aber darunter stehen 4 Interessante Links > und in denen wieder viele weitere .
Und :
11. Herr Landrat Lenk ...
stimmt es, dass Sie gegenüber dem Autor dieses Beitrages geäussert haben, dass Sie die Pflegeeltern (...) für eine hervorragende Familie halten , in der auf Dauer das Kind sehr gut aufgehoben wäre, weil die Pflegefamilie selber keine eigenen Kinder bekommen kann?
Das ist genau das Problem , was ich auch schon einmal angesprochen hatte ( das momentan 380 Familien Kinder suchen und kaufen )
Zudem kam das sogar im MDR in ´Kripo Live`
Das ist eine ganz üble Sache und wohl sehr verbreitet !!!!!!!!!!!!!!!!!
1 1 -
23.09.2013
14:21 Uhr marte: Einfach ungeheuerlich, wie eine Behörde hier vorgeht!!!! Hut ab vor den couragierten Großeltern. Kann man die Familie irgendwie unterstützen?
2 2 -
21.09.2013
20:55 Uhr charlie12: Schade das die Mutter die Fehler nur bei anderen sucht. Es ist schwer nachzuvollziehen, dass sich 3 Gerichte irren (Amtsgericht Auerbach, Oberlandesgericht Dresden und Bundesverfassungsgericht Karlsruhe) sollen.
2 2 -
21.09.2013
11:43 Uhr crashy9708: Mit Verlaub:
Als ich gerade den Artikel gelesen habe, da konnte ich hinterher nicht mehr so viel essen, wie ich kotzen könnte.
Was bilden sich diese sogenannten "Jugendämter" denn eigentlich ein?
Lungern Kinder den ganzen Tag über im Freien herum, schwänzen die Schule oder haben nicht mal das Frühstück in der Schulmappe, da kümmert sich keine "Sau" darum, auch dann nicht, wenn Drogen oder Alkohol mit im Spiel sind.
...und hier wird einer Mutter ihr Kind genommen, weil sie es übertrieben und abgöttisch liebt?
Das kann doch wohl nicht mehr wahr sein.
Über die "Hexe Honecker" da wurde seitenweise über solche Maßnahmen berichtet und dieser -ach sooooo soziale Staat, indem es scheinbar mehr Asozialität in den Büros der Ämteer gibt als draußen auf der Straße, der spielt jetzt und in diesem konkreten Fall den "Moral-Apostel"?
Natürlich kann übertriebene Sorgfalt einem Kind auch schaden - aber wass wissen denn die Leute vom Jugendamt wirklich und wie "fähig" sind diese eigentlich tatsächlich?
Mir wurden meine Söhne auch nicht zuerkannt, obwohl diese lieber zu mir wollten und das ganze Viertel zusammengeschrien haben als ich sie nach über 2einem Jahr wieder ausfindig gbemacht hatte und wiedersah.
Dann versuchte meine Ex, mir die Kinder vorzuenthalten und daas Jugendamt war daas ganz "dicke" bei der Sache. Erst als ich mit Presse und Anwaltschaft drohte, da ging es plötzlich.
Die Aufgabe der Jugendämter besteht auch darin, die familiären Umstände zu prüfen und Hilfe anzubieten.
Was hier aber passierte, das ist Wild-West im Vogtlandkreis.
Warum hat man dieser Frau keinen Familienpfleger an die Seite gestellt?
Sicher hat der LAndkreis dafür kein Geld - Geld, dass aber vorhanden wäre, würde dieser Landrat sich selber nicht immer neue "Luftschlösser" bauen.
Wie sagte doch Albert Einstein sinngemäß:
Nicht der Mensch ist für den Staat, sondern der Staat ist für denn Menschen da.
3 2 -
20.09.2013
09:56 Uhr Interessierte: Ich hoffe nicht , dass die Beiden wieder auftauchen
denn die Behörden werden ihr Recht durchsetzen !!
Zitat :
"Doch kann man sich nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen !"
Wooo findet man diese Petition ?????????????????
2 4
- 1
- 2
Arzt soll Heimkind schwer misshandelt haben
Es ist der erste Strafprozess um die Ausübung von körperlicher Gewalt in einem nichtkirchlichem Erziehungsheim. Der Arzt bestreitet alle Vorwürfte. Er wird allerdings von einer ehemaligen Erzieherin belastet, die von 2005 bis 2008 in Stiefern tätig war und die im Ermittlungsverfahren die Angaben des inzwischen knapp 18-Jährigen bestätigt hat.
Vorwürfe von mehreren ehemaligen Heimkindern
Zudem haben sich mehrere längst erwachsene ehemalige Heimkinder an die Justiz gewandt und erklärt, der Angeklagte, aber auch andere Personen, hätten sie bereits Ende der 1970er- und in den 1980er-Jahren körperlich misshandelt.
Fall kam durch „Heimskandal“ ins Rollen
Der Fall kam ins Rollen, als vor drei Jahren die Vorgänge im Wiener Kinderheim Wilhelminenberg und in anderen Institutionen publik wurden und unter dem Schlagwort „Heimskandal“ in den Medien breite Erörterung fanden. Der betroffene Jugendliche, der damals in einer betreuten WG in Wien lebte, wandte sich daraufhin an seinen Sozialarbeiter und berichtete diesem von seinen Erlebnissen in Stiefern.
Die „Kinderwelt Stiefern“ ist eine private Einrichtung, die mehrere Häuser umfasst und bis zu 70 Kinder und Jugendliche betreut, die sie vom Wiener Jugendamt und dem Land Niederösterreich zugewiesen bekommt. Bereits die mittlerweile verstorbenen Eltern des Angeklagten hatten das Heim geleitet, er selbst wuchs am Gelände auf. Offiziell firmiert der Arzt heute nur mehr als Gesellschafter, formal ist seine Frau als Geschäftsführerin ausgewiesen. In Wahrheit soll er aber - jedenfalls zum Zeitpunkt des gegenständlichen Geschehens - die Zügel in Händen gehalten haben, obwohl er bei einer Einvernahme im Ermittlungsverfahren betont hatte, er greife in die Erziehung und Aufsicht gar nicht, sondern nur „bei Notfällen im medizinischen Bereich“ ein.
Angeklagter soll Buben Stock in Fuß gerammt haben
Den zum Tatzeitpunkt 13-Jährigen soll der Arzt laut Anklage misshandelt haben, nachdem es Erziehern nicht gelungen war, den Burschen zu bändigen. Er soll ihm einen Gehstock mit einer Spitze aus Metall auf den rechten Fuß gestellt und den Stock mit seinem ganzen Körpergewicht in den Fuß des nur mit Socken bekleideten Buben gerammt haben. Der 13-Jährige erlitt dabei dem Strafantrag zufolge eine blutende Rissquetschwunde und wurde vorsätzlich am Körper verletzt.
Danach soll der Mann den Zögling am Genick gepackt, Richtung Badezimmer geschleift und bei der halb voll gefüllten Badewanne 15 bis 20 Sekunden unter Wasser gedrückt haben, so dass der Bursch „befürchten musste, von ihm ertränkt zu werden“, wie es im Strafantrag wörtlich heißt.
Erzieherin bestätigt Version des Jugendlichen
Eine ehemalige Erzieherin stützt aus eigener Wahrnehmung die Angaben des nunmehr 18-Jährigen. Sie erinnerte sich bei ihrer Befragung durch die Polizei an Blutergüsse am Kopf des Jugendlichen, nachdem ihn ihr Chef traktiert habe. Als dieser mit dem Burschen im Badezimmer verschwand, habe sie das Kind verzweifelt „Hör auf, hör auf!“ schreien gehört. Als die Tür wieder aufging, sei der 13-Jährige bis zu den Schultern durchnässt gewesen.
Der Frau wurde übrigens gekündigt, nachdem sie in einem anderen Fall die physische Attacke auf einen Burschen zur Anzeige gebracht hatte. Und während die Mag Elf nach einem Kontrollbesuch in Stiefern im Dezember 2010 noch in einem Protokoll wörtlich festhielt, der Angeklagte „würde so etwas nie tun“ und die Vorwürfe „absurd“ nannte, meldeten sich eine ganze Reihe von ehemaligen Heimkindern, die den Ermittlungsbehörden erzählten, der Mann habe sie bereits als junger Erwachsener vor Jahrzehnten auf sadistische Weise gequält, indem er sie beispielsweise als der körperlich Überlegene zwang, in den Hühnerstall zu kriechen und Eier einzusammeln, während er mit einem Schrotgewehr auf die Hühner schoss.
Diese Vorfälle sind an sich verjährt und wären damit keiner gerichtlichen Aufarbeitung mehr zugänglich, es sei denn, es würden sich allfällige weitere Opfer oder Zeugen zu Vorgängen 1990er-Jahren melden.
25.09.13
Wieder vereint: Ein Rückblick von Dirk Wunderlich
Liebe Freunde und Bekannte,
nach einem turbulenten Wochenende kommen wir nun endlich dazu, Euch zu schreiben.
Wir sind sehr dankbar für die große Unterstützung, die uns
in den vergangenen 3½ Wochen entgegengebracht wurde. Sei es durch
anteilnehmende eMails oder auch praktische Unterstützung vielfältiger
Art.
Was wir uns schon am ersten Tag der Inobhutnahme dachten,
und was dann am Tag der Gerichtsverhandlung offenbar wurde, war, daß das
Jugendamt schon lange diese Inobhutnahme geplant hatte (seit Juni), und
daß die Kinder für ein Jahr von der Familie getrennt werden sollten. Es
ging hier um nachhaltige Familienzerstörung (»basale Neuorientierung«)
und nur nebenbei um Durchsetzung der Schulpflicht. Diese wurde lediglich
als Aufhänger für die offizielle Darstellung gewählt.
Unsere älteste Tochter (Machsejah) wohnte der Verhandlung
auf eigenen Wunsch bei, wozu sie das Recht hat, weil sie mittlerweile
vierzehn Jahre alt ist. Nach ungefähr zwei Stunden wurden sie und ihre
drei Geschwister von Richter Malkmus befragt. Danach gingen die drei
Geschwister wieder in das spezielle Kinderzimmer des Gerichts zu ihren
Betreuern zurück. Als die Verhandlung fortgeführt wurde, fragte Richter
Malkmus, ob Machsejah nicht auch schon nach unten gehen könnte, damit
die Betreuer mit den Kindern wieder zurück in die Jugendhilfeeinrichtung
(nach Wetzlar) fahren könnten. Unser Anwalt, Herr Vogt, machte einen
Einwand bzgl. Machsejah und drückte dabei seine Hoffnung aus, daß die
Kinder vielleicht »heute noch« zu ihren Eltern zurückkönnten. Daraufhin
meinte Richter Malkmus, daß er »heute sowieso noch keine Entscheidung
treffen« würde. Diese »Vorentscheidung« betrübte uns natürlich sehr, und
damit war klar, daß die Kinder mindestens noch weitere drei Wochen in
der Einrichtung verbleiben müßten, weil der eigentliche Haupttermin
(unabhängig von dem »Eilverfahren«) am 10. Oktober stattfinden sollte.
Machsejah wurde dann aber nicht mehr weiter vom Richter
behelligt, und die Verhandlung ging weiter. Obwohl nichts Neues zur
Sprache kam, was vielleicht eine entscheidende Veränderung hätte
bewirken können, fragte Richter Malkmus eine halbe Stunde später
unvermittelt die Vertreter des Jugendamts, ob sie »einverstanden« wären,
wenn die Kinder »heute den Eltern zurückgegeben« würden. Wir waren sehr
überrascht (und natürlich auch sehr erfreut) und lauschten nur noch
ängstlich den Antworten des Jugendamts. Deren Leiter, Herr Weber, hatte
plötzlich »nichts dagegen«. Er wollte sogar das Sorgerecht wieder auf
uns Eltern zurückübertragen wissen. Auch der Amtspfleger des Jugendamts
für unsere Kinder, Herr Harms, wollte den Antrag stellen, daß er aus
seiner Pflegschaft entlassen würde. Nur der Verfahrensbeistand, Herr
Wiebe, war dagegen.
Er wollte nicht nur, daß die Kinder weiterhin in der
Einrichtung verblieben, er wollte sogar, daß auch noch die
Gesundheitsfürsorge auf das Jugendamt/Amtspfleger übertragen würde.
Richter Malkmus schlug dann einen Kompromiß vor, daß er den
Verhandlungstermin vom 10. Oktober auf »Anfang, Mitte Dezember«
verschieben würde, so lange noch das Sorgerecht beim Jugendamt verbliebe
und dann – bei Wohlverhalten unsererseits – das Sorgerecht uns wieder
zurückgegeben werden könnte. Verfahrensbeistand Wiebe war dennoch nicht
einverstanden, mußte sich dann aber dem Willen Richter Malkmus’ beugen.
Ein Einschub bzgl. »Verfahrensbeiständen« ganz allgemein:
Unser Verfahrensbeistand erwies sich in dem ganzen Verfahren als der
viel schlimmere Feind. Er war es, der sowohl die Gerichte
(Familiengericht, OLG) als auch das Jugendamt immer wieder zur
»massiveren Intervention des Staates« aufforderte bzw. ermunterte.
Familiengerichtliche Verfahren vor dem Hintergrund »Homeschooling« sind
eine juristische Farce. Ein für die Eltern (und Kinder) wildfremder
Mensch wird vom Richter zum »Verfahrensbeistand« bestellt, der »die
Interessen [der] Kinder« angeblich »vertritt«. Solch eine Vorgehensweise
ist im besten Fall mal wieder ein euphemistischer Scherz (wobei
tyrannisierten Heimschuleltern natürlich nicht zum Scherzen zumute ist).
Daß solche »Beistände« unmöglich »die Interessen [der]
Kinder« vertreten können, liegt in der Natur der Sache. Richtigerweise
vertritt solch ein »Verfahrensbeistand« ausschließlich die Interessen
des Staates, von dem er auch bestellt wurde (und bezahlt wird)! Er denkt
mit der gleichen ideologischen Verblendung wie staatliche
Behördenvertreter (denn er hat ja gleicherweise eine »staatlich
anerkannte« Ausbildung absolviert) und hat somit auch die gleichen
illegitimen Erziehungsziele des Staates (euphemistisch getarnt als
»Rechte des Kindes«) verinnerlicht, auf dessen bisher erfolgte (bzw.
nicht erfolgte) »Bilanz« er die Kinder lediglich abklopft.
Eltern sollen dann hinnehmen, daß solche »Beistände« sich
das »Recht« herausnehmen, mit ihren Kindern »Einzelgespräche« zu
»führen«. Warum solche Geheimniskrämerei? Liegt das wieder einmal an dem
grundsätzlichen »Mißtrauen«, das der Staat gegen Eltern hegt? Eltern
jedenfalls hegen mindestens in gleicher (nur vollkommen berechtigter)
Weise ein Mißtrauen gegen solche Vorgehensweisen. Es läßt sich bzgl.
»Verfahrensbeiständen« folgendes festhalten:
Erstens, die Rahmenbedingungen, unter denen ein
Verfahrensbeistand seinen Bericht verfertigt, läßt Objektivität von
vornherein gar nicht zu. – »Wes Brot ich eß, des Lied ich sing.« –
Schaut man sich Internetseiten an, in welchen Verfahrensbeistände (und
solche, die es werden wollen) sich gegenseitig Tips geben, so wird eins
ziemlich schnell klar: Man buhlt um die Gunst eines Richters, um
überhaupt sein erstes »Engagement« zu bekommen, und man wird künftig
alles unterlassen, um dessen Gunst wieder zu verlieren. Ein
»Sachstandsbericht«, der die tatsächlichen »Interessen der Kinder«
enthielte (einschließlich der damit verbundenen »Empfehlung«, die Kinder
von ihren Eltern unterrichten zu lassen), würde garantiert zur Folge
haben, daß künftige Bestellungen ausblieben oder zumindest spürbar
geringer würden. Ein vom Staat bezahlter »Verfahrensbeistand« (in
ideologisch begründeten Sorgerechtsentzügen) bleibt somit immer
staatlicher Interessenvertreter. Anstatt nämlich die bei
Heimschulkindern festgestellten Interessen »im gerichtlichen Verfahren
zur Geltung zu bringen«, unterschlägt ein solcher diese und bringt
ausschließlich staatliche Interessen »zur Geltung«.
Zweitens, Verfahrensbeistände sind aufgrund ihrer
»wissenschaftlichen« Ausbildung (die sehr stark von Ideologie geprägt
ist) gar nicht in der Lage, das tatsächliche »Interesse der Kinder
festzustellen«, statt dessen aber befangen von der Zwangsvorstellung
angeblicher »Interessen« von Kindern, die man durch seine Ausbildung nun
zu kennen meint.
Überall da, wo das tatsächliche Interesse von Kindern von
diesen Vorstellungen abweicht, wird ein Verfahrensbeistand grundsätzlich
eine Beeinflussung durch die Eltern unterstellen, weil ja die »wahren«
Interessen von Kindern zwangsläufig mit den »wissenschaftlichen« Normen
übereinstimmen müssen. Auf die Idee, daß Kinder sehr genau spüren (und
ebenfalls so genau wissen), daß sie keinesfalls in die öffentliche
Schule gehen und statt dessen lieber von ihren Eltern unterrichtet
werden wollen, kommen solche »wissenschaftlich« ausgebildeten
Verfahrensbeistände erst gar nicht.
So werden dann klare Rückmeldungen seitens der Kinder (»Ich
will nicht in die Schule gehen!«, »Wir wollen nach Hause zu unseren
Eltern!«) einfach so lange umgedeutet, bis diese wieder in das als
einzig richtig empfundene Schema hineinpassen. Ihre angebliche
Objektivität, die Verfahrensbeistände aufgrund der Illusion,
Erziehungs»wissenschaften« hätten objektive Tatsachen zutage gefördert,
irrtümlich annehmen, ist in Wirklichkeit reine Ideologie, die objektives
Erkennen geradezu verunmöglicht.
Anstatt einfach (kindlich) die Kinder nach ihrem
tatsächlichen Willen zu befragen, versuchen Verfahrensbeistände mit
unnatürlichen und umständlichen Fragen das Phantom eines von den Eltern
»unabhängigen« Kinderwillens zu extrahieren, der aber nur in ihrer
ideologisch (»wissenschaftlich«) geprägten Vorstellung existiert und
nirgends sonst.
Hier wird deutlich, wohin »wissenschaftliche« Ausbildung im
soziologischen Bereich führt: Es wird übersehen (eigentlich:
ignoriert), daß in Familien mit gut funktionierenden Bindungen die
Kinder eher das gleiche wollen wie die Eltern. Wir sagen: »eher«. Damit
meinen wir, daß der überwiegende Teil des Kinderwillens sich mit dem der
Eltern deckt; es gibt aber genügend Bereiche, wo das Kind seinen
»eigenen« Willen hat (und natürlich auch haben kann). In der »modernen«
Erziehungspsychologie jedoch gilt eine Sozialisation nur dann als
»gelungen«, wenn der Wille des Kindes möglichst früh und möglichst stark
von den Vorstellungen der Eltern abweicht. Hier haben wir aber
ideologische Vorgaben, die familienzerstörerisch wirken und keine
wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die neueren Ergebnisse der Hirn- und
Bindungsforschung bestätigen jedenfalls die schon immer gekannten
Binsenweisheiten, daß Kinder in gut funktionierenden Familien sich in
harmonischer Weise zu ihren Eltern ergänzen (und sich nicht zwanghaft
profilieren müssen, indem sie eine möglichst oppositionelle Haltung
ihren Eltern gegenüber einnehmen).
In deutschen »rechtsstaatlichen« Familiengerichtsverfahren
wird also durch Hinzuziehung eines Verfahrensbeistands mal wieder der
Schutzraum der Familie schon im Vorfeld gewalttätig durchbrochen und der
angebliche »Kinderanwalt« entpuppt sich ganz schnell als lupenreiner
»Staatsanwalt« (der eigentlich nur in Strafverfahren beteiligt ist). Man
könnte es aber auch anders sagen: Es lohnt sich für deutsche
Familienrichter zweifellos, Verfahrensbeistände als »Advocatus Diaboli«
einzusetzen. Denn es ist ja offensichtlich, daß diese nicht die
Interessen der Kinder vertreten, sondern ausschließlich die »der
Gegenseite (ohne ihr selbst anzugehören)« – also des Staates (weshalb
eben »Staatsanwalt« die treffendere Bezeichnung wäre).
Wir raten also allen Eltern, die in familiengerichtliche
Verfahren verwickelt werden, dringend, sich auf keinen Fall mit
Verfahrensbeiständen einzulassen. Ihnen wird dann zwar gedroht, daß dies
als »unkooperativ« zur Last gelegt wird, doch ist dies noch immer das
geringere Übel. Läßt man sich auf den Verfahrensbeistand ein, so stehen
dann aufgrund dessen »Sachstandsberichts« sowohl Lügen bzgl. der Familie
als auch familienzerstörende »Anregungen« in der Akte, die ihre Wirkung
zeigen. So fehlt es – außer der Feststellung, man sei unkooperativ –
dann wenigstens an den Lügen, was an sich schon eine Art »Gewinn«
darstellt.
Auf jeden Fall wurden die beiden Beschlüsse des
Eilverfahrens zurückgenommen. Das Eilverfahren gründete sich im übrigen
vor allem auf die »Gefahr«,
»dass die Familie sich, wie schon einmal geschehen, ins Ausland absetzt oder unter steigendem äußerem Druck die Gefahr einer Selbstgefährdung besteht«.
Mit einer solchen »Gefahr im Verzug«-Konstruktion wurden
unsere Kinder aus der Familie geholt, um dann freie Hand zu haben.
Kafkaesk wird es aber spätestens dadurch, daß ein Auswandern ins
bildungsfreie Ausland als »Gefahr für das Kindeswohl« angesehen wird,
das solch ein brachiales Vorgehen (wie in unserem Fall geschehen)
offensichtlich rechtfertigt.
Unsere Verweigerungshaltung war ebenfalls eine ganz andere,
wie dies in den Medien dargestellt (und von manchen offensichtlich
geglaubt) wurde. Unsere Verweigerung bezog sich auf den Schulzwang im
allgemeinen, den wir nach wie vor nicht anerkennen (nur uns diesem
beugen). Die »Lernstandserhebungen« letzten Jahres verweigerten wir,
weil diese lediglich zur Einstufung in die Schule dienen sollten und
nicht als Überprüfung, ob alles in Ordnung sei – also um den Schulzwang
durchsetzen zu können.
Von unserer Seite wurde (teurer) Fernschulbesuch
(Studiengemeinschaft Darmstadt) angeboten einschl. unangemeldeter
Besuche von Schul- und/oder Jugendamt sowie Mitgliedschaften in
Vereinen. In diesem Angebot war alles enthalten, worum es angeblich dem
Staat ginge: Durch entsprechende Zeugnisse der Studiengemeinschaft
Darmstadt hätte der entsprechende Lernstand nachgewiesen werden können,
durch Mitgliedschaften in Vereinen wäre die ach so wichtige
»Gemeinschaft mit anderen Kindern« gesichert gewesen. Immer wieder baten
wir um »Gespräche am runden Tisch«. Auch diese Bitten wurden entweder
völlig ignoriert oder mit dem Hinweis, diese seien nicht »zielführend«
abgetan. (Als »zielführend wird nur der Schulbesuch angesehen.)
Es wurde also zu 100% auf dem Schulbesuch beharrt und
keinen Millimeter davon abgewichen. Nicht wir haben uns verweigert,
sondern das Schul- bzw. Jugendamt. Von unserer Seite war unser
Kompromißangebot auch ein echter Kompromiß, da wir mittlerweile ein
freilernerisches Konzept verfolgen, das wir als das bessere ansehen. Wir
sehen nämlich auch den Umstand, daß bestimmte Bildungsinhalte in
entsprechenden Schuljahren vermittelt werden müssen, als eine unnötige
Einschränkung natürlichen Lernens an. Aufgrund persönlicher Erfahrungen
in den letzten Jahren, wo wir das klassische Homeschooling nicht mehr so
umsetzen konnten wie vor unserer Flucht ins Ausland als auch dem Lesen
entsprechender Bücher (André Stern: Und ich war nie in der Schule)
stellten wir fest, daß unsere Kinder sich viel besser entwickelten als
unter dem starren System von staatlichen Lehrplänen. Obwohl wir davon
überzeugt sind, auch hierin völlige Freiheit von Gott bekommen zu haben
(und auch nur wir Eltern stehen dafür vor Ihm und unseren Kindern in der
Verantwortung, der Staat übernimmt keine), worin, wann und auf welche
Weise wir unsere Kinder unterrichten, wäre eben eine Rückkehr zu den
staatlichen Lehrplänen ein echtes Opfer an Freiheit und natürlichem
Leben gewesen. Doch Homeschooling darf es grundsätzlich in Deutschland
nicht geben, ob freilernerisch oder streng nach Lehrplan:
Das geistige und seelische Wohl der Kinder sei nachhaltig gefährdet, weil die Beteiligten zu 1 die für die Entwicklung der Kinder in einer pluralistischen Gesellschaft wichtige staatliche Schulerziehung ablehnten und verhinderten. Dabei könne dahinstehen, ob die Heimunterrichtung der Kinder eine hinreichende Wissensvermittlung gewährleiste; denn durch den gemeinsamen Schulbesuch sollten Kinder auch in das Gemeinschaftsleben hineinwachsen. Es sei notwendig, Kinder auch anderen Einflüssen als denen des Elternhauses auszusetzen. (BGH, XII ZB 41/07 vom 11.9.2007, Abs. 7)
Das tolle »Angebot« des Jugendamts, eine christliche Schule
besuchen zu können, war also in Wirklichkeit gar kein Angebot, denn
dies kann jeder Bürger der Bundesrepublik tun, wenn er dies will, und er
braucht dazu keine besondere Genehmigung des Schul- oder Jugendamtes
bzw. dies hätten wir auch schon 2005 tun können. Es blieb also bei 0%
Kompromißbereitschaft und 100%iger Maximalforderung von seiten des
Schul- und Jugendamtes, was nun mit der Brechstange Kindeswegnahme /
Erpressung mittels als Geiseln gehaltener Kinder nun auch erzwungen
wurde. (Paragraph 68 des Hessischen Schulgesetzes heißt tatsächlich
»Schulzwang«.)
Schließlich noch ein paar Sätze zu: »Das Paar hatte […]
ihre Kinder von der Außenwelt abgeschirmt.« Es ist wirklich unglaublich,
was wir hier an Verleumdung erleben mußten. Unsere Kinder bewegen sich
völlig frei und ungezwungen in unserem Wohnort. Eine empörte Anwohnerin
schrieb zwei Tage nach der Inobhutnahme in einem Brief »an die
zuständige staatliche Behörde«:
Auf meinen Waldspaziergängen habe ich sie kennengelernt: vier schöne Kinder, ordentlich gekleidet, niemals vorlaut oder frech, wissbegierig was Tiere und Pflanzen betrifft und friedlich im Umgang miteinander. Sie fielen mir auf, waren fröhlich und offen. Solch nette Kinder sind selten und ich habe mich mit ihnen angefreundet. Auch das liegt nicht im Trend unserer Zeit, dass Kinder zu alten Leuten so höflich sind, Ich bekam Hochachtung vor diesen Eltern, denen gelingt, was nicht alle Pädagogen für sich verbuchen können. (Gabriele Herget)
Ein anderer Nachbar schrieb ebenfalls ans Familiengericht:
Ich bin froh, dass meine Tochter mit diesen Kindern spielt weil sie sehr natürlich sind. In der Schule sprechen sie immer nur über teure Sachen oder Handys. Bei Wunderlichs lernt meine Tochter viel über die Natur. Sie lesen meiner Tochter auch aus Büchern vor und ich bin froh, dass es dort keinen Fernseher gibt (ich habe auch keins). Als mir die Eltern einmal bei einem Behördenbrief geholfen haben, haben die Kinder zusammen mit meiner Tochter sogar ein Essen alleine gekocht. (Yosof Moschfek)
Es macht sich aber eben besser, eine Familie, der man mit
absolut unverhältnismäßiger (und illegaler) Staatsgewalt begegnet ist,
in der Öffentlichkeit als »streng religiös«, und deren Kinder »von der
Außenwelt abgeschirmt« darzustellen, um dadurch mehr Verständnis bei der
Bevölkerung erheischen zu können.
Jedenfalls sind wir sehr dankbar für alle Unterstützung,
die uns entgegengebracht wurde. Am Tag der Inobhutnahme waren wir
wirklich am Boden zerstört. Doch was dann daraufhin geschah, hat uns
ungemein gestärkt und wieder aufgerichtet. Ohne diese Stärkung hätten
wir es nicht vermocht, uns zur Wehr zu setzen und um unsere Kinder zu
kämpfen. Deshalb noch einmal hier an dieser Stelle: Vielen Dank für alle
Eure Unterstützung.
Liebe Grüße
Dirk & Petra Wunderlich
Fall Anna - Der Tod kam vom Jugendamt ZDF 25.09.2013 - Prozess gegen Jugendamtsmitarbeiterin - Hätte der gewaltsame Tod des neunjährigen Pflegekindes Anna aus Bad Honnef verhindert werden können? Am 22. Juli 2010 war das Mädchen nach jahrelangen Misshandlungen von ihrer Pflegemutter in der Badewanne ertränkt worden. Die Pflegeeltern wurden bereits verurteilt. Jetzt steht auch die ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes Königswinter, die für das Pflegekind Anna zuständig war, vor Gericht. Der 45-jährigen Sozialpädagogin werden fahrlässige Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in 26 Fällen sowie Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch vorgeworfen. Trotz zahlreicher Warnhinweise habe sie das Kind nicht aus der Familie genommen. Den Befehl zur Aktenvernichtung erteilte der freigesprochene Jugendamtsleiter!
23.09.13
Jugendamt - Republikflucht! Immer mehr Eltern holen sich ihre Kinder aus den Fängen des Deutschen Jugendamtes zurück und flüchten - Pressekonferenz in Polen
Uciekli z Niemiec do Bytowa przed rodakami. 13-letnia Niemka twierdzi, że była prześladowana
http://www.dziennikbaltycki.pl/artykul/997077,uciekli-z-niemiec-do-bytowa-przed-rodakami-13letnia-niemka-twierdzi-ze-byla-przesladowana,id,t.html?cookie=1Czu%C5%82am
Polish Association Parents Against Discrimination of Children in Germany: conference in the case of Antonia Schandorff
http://www.rogalinski.com.pl/polish-association-parents-against-discrimination-of-children-in-germany-conference-in-the-case-of-antonia-schandorff/Einladung zur Pressekonferenz im Fall Antonya Schandorff
Wir laden Sie ein zur Pressekonferenz am 24.09.2013 um 13.00 Uhr in Bytów (77-100 Bytów, Polen, Pommern), ul. Wojska Polskiego 12 (Wojska Polskiego 12) im Restaurant "IMBIR" (Gebäude des „Bytower Kulturzentrums” - poln: "Bytowskie Centrum Kultury") Erdgeschoss, Eingang - zentral von der Straße.
Antonya Schandorff ist ein 13 jähriges Mädchen, das am 28. August 2013 auf spektakulärer Weise aus einem Kinderheim des Jugendamtes in Visselhövede zu ihren Eltern geflüchtet ist, nachdem es dort fast sieben Monate unter menschenunwürdigen Verhältnissen, wie in einem Gefängnis, in absoluter Isolation von ihren Eltern, Verwandten und Freunden festgehalten wurde.
Das Mädchen wurde direkt von der Schule mit List und unter Anwendung körperlicher Gewalt von Mitarbeitern des Jugendamtes verschleppt und in die Einrichtung des Jugendamtes eingeliefert. Dort wurde Antonya fast sieben Monate lang festgehalten.
Antonya, der jegliche Kontakte zu ihren Eltern verboten wurden (man verbot ihr telefonische und postalische Kontakte zu ihren Eltern, sie durfte auch keine Essenspakete von ihren Eltern empfangen), plante und realisierte selbständig ihre Flucht. Ihr erstes Ziel nach der Flucht war ein Internet-TV-Sender, bei dem sie in einem Interview über ihr Schicksal berichtet hat:
http://www.youtube.com/watch?v=a5GfzZVY1eo
Antonya erzählt darüber, wie sie im Kinderheim behandelt wurde, wie ihre Sachen mehrmals am Tag durchsucht wurden, wie sie täglich gezwungen wurde eine unbekannte Flüssigkeit zu trinken, wonach sie anschließend schwach und schläfrig wurde und dass einer der Mitarbeiter des Kinderheimes sie permanent beobachtet hat, sogar während des Duschens.
Gegenwärtig ist Antonya überglücklich und genießt die gemeinsame Zeit zusammen mit ihren geliebten Eltern. Die Familie holt die ihr gestohlene Zeit nach und Antonya kommt nach den traumatischen Erlebnissen wieder zu sich.
Antonya hat noch während ihres Aufenthalts im Kinderheim heimlich eine Kurzfilm-Botschaft verfasst und diese im Internet veröffentlicht: http://www.youtube.com/watch?v=a5GfzZVY1eo
Antonia und ihre Eltern werden von dem Polnischen Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V. - www.dyskryminacja.de unterstützt. Juristisch werden Antonya und ihre Eltern von Herrn Rechtsanwalt Markus Matuschczyk vertreten, der für seine erfolgreichen Einsätze in brisanten Familienschicksalen bekannt ist (Massenmedien berichteten).
Berichte über die Familie vom heute:
1. http://www.dziennikbaltycki.pl/artykul/997077,uciekli-z-niemiec-do-bytowa-przed-rodakami-13letnia-niemka-twierdzi-ze-byla-przesladowana,id,t.html
2. http://www.gp24.pl/apps/pbcs.dll/article?AID=%2F20130919%2FBYTOW%2F130919488
3. http://bytow.naszemiasto.pl/artykul/2003739,co-ciekawego-w-dzienniku-powiatu-bytowskiego-m-in-niemiecka,id,t.html#skomentuj
Es haben bereits zahlreiche Journalisten, Vertreter von Institutionen, Politiker und Sympathisanten ihr Kommen angekündigt. Die Familie Schandorff wird anwesend sein und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen
mgr Wojciech Leszek Pomorski
Vorsitzender
Polnischer Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.
Veröffentlicht am 22.09.2013
http://www.rogalinski.com.pl/polish-a...
http://www.youtube.com/watch?v=9UkedE... Die Richterin Ziemer: "Sie kommen aus meinen Fängen nicht mehr heraus!" Jeder Charakter sucht sich den passenden Beruf. Olivier Karrer hatte Recht: Jugendamt und deutsche Justiz bringen die ganze Nation in Verruf!
( Die verrutschte Tonspur war leider nicht mehr zu korrigieren. Das tut uns auch leid! )
http://www.youtube.com/watch?v=9UkedE... Die Richterin Ziemer: "Sie kommen aus meinen Fängen nicht mehr heraus!" Jeder Charakter sucht sich den passenden Beruf. Olivier Karrer hatte Recht: Jugendamt und deutsche Justiz bringen die ganze Nation in Verruf!
( Die verrutschte Tonspur war leider nicht mehr zu korrigieren. Das tut uns auch leid! )
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Kommentare des Nutzers, der das Video hochgeladen hat (TheStudebaker1955)
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Das Problem dieses Staates: Die Primitiven versuchen mit MACHT die intelligenteren, die geistreicheren Leute zu unterjochen. Das wird schiefgehen. Das Ende der Jugendämter wird fürchterlich. Es ist nicht mehr aufzuhalten.
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Alle Kommentare (6)
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Wenn Umzüge schon dazu führen ein Kind aus einer Familie zu reißen, was kommen noch für Gründe als Bestätigung für falsches handeln auf uns zu ?
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Erst garnicht die Geburt anmelden, damit bleibt das Kind Mensch und nicht greifbar für die BRiD-Justizvollpfosten!
Mit der Anmeldung übergibt man das Kind dem Staat!
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Ja, Olivier Karrer hatte Recht: Jugendamt und Justiz bringen die ganze Nation in Verruf!
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21.09.13
Offener Brief vom Väteraufbruch für Kinder e.V. - K A M P F D E M F A M I L I E N Z E R S T Ö R U N G S S Y S T E M ! ! !
25. August 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
offensichtlich geht es nicht anders, einer Mutter, einem Vater und deren Baby zu ihrem besonders schützenswerten Recht auf Familie nach Art 6 GG zu verhelfen, als die Beteiligten Personen anzuzeigen.
Dieses ist heute geschehen.
Da es von unserer Seite NICHTS zu verheimlichen gibt und WIR nicht um unseren guten Ruf fürchten müssen, wird die Strafanzieige, in welcher die verdächtigten Strafanzeigen des Beteiligten Klinikpersonals angezeigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
UNS sind die kindeswohlschädigenden Strukturen des sogenannten "Saystems" bestens bekannt.
Hier wie auch anderswo, erteilen Schulrektoren wie z.B. Dr. Oster vom St. Hildegardis Mädchengymnasium sorgenden Vätern Hausverbote und erstatten sogar Strafanzeigen, wenn diese Väter versuchen, an der Schule als einzdige "Öffentliche Einrichtung", an der man Geburtstagsgeschenke seinen Kindern zukommen lassen könnte, ieses auch zu tun.
Hochbezahlte "Fachkräfte" wie z.B. Frau Ulla Bundrock-Muhs von der eigenen Firma www.querkopf.de sehen sich leider außer Stande, trotz der honorigen Bezahlung durch das Jugendamt in Höhe von 60 € netto je Stunde für bis zu 40 Monatsstunden, den Kindern und dem Vater zu helfen.
Das ist leider "systembedingt" und sorgt m.E. einzig dafür, dass die hochbetahlte "Hilfe" möglichst lange gewährt und bezahlt werden kann.
Ob der hier "Hilfe-beantragende" Elternteil an den bis zu 2.850 Euro bruto jeden Monat, an diesen "Vergütungen" beteiligt wird und ob die Beteiligten Mitarbeiter in den Kindwegnehmenden Krankenhäusern Provisionszahlungen erhalten, kann weder behauptet noch dementiert werden.
Dieses wird vertrauensvoll in die Verantwortung der ermittelnden Staatsanwaltschaften gelegt.
Alle Leser sollten sich jedoch einmal das "Kinderhaus Renkenberge" in Niedersachsen etwas genauer anschauen.
Dort teilte der 16 jährige Marcel W. mit ursprünglichem Wohnsitz in Dortmund mit, dass er dreimaltäglich RESTOL verabreicht bekäme.
Seine "Diagnose" war Marcel nicht bekannt.
Jedoch wusste er, dass er das Zeug nehmen müsse, damit er nicht so oft "ausraste".
Das Psychopharmazeutikum (Bromazepam) wird übrigens Erwachsenen Patienten in der Regel nur einmal abends verabreicht!
Die dreifache Dosierung orgte bei Marcel ggf. für die Sprachauffälligkeiten und den nicht mehr regulären Muskeltonus.
Er, seine zwei Geschwister und ein anwesendes Mädchen haben panische Agst vor dem Leiter des Privatkinderheimes Brands und sprangen bei dessen Erblicken schreckhaft und Angsterfüllt Schutzsuchend hinter die Hecke!
U.a. das Jugendamt in Vechta, namentlich Herrr Andre Grabbe, sit an der Fremdunterbringung eines Kindes in diesem "Heim" beteiligt.
Es handelt sich um den 14-jährigen Manuel W., dessen Mutter Deutschland NICHT mit dem damals 13-jährigen Sohn im Besitz ihres Sorgerechtes verlassen durfte.
Ggf. ausschließlich aus dem Grund, dass dann die3hochgepriesene hohe Auslastungsquote des "Kinderhauses Renkenberge" leiden könnte und weil sodann die Einnahmen in vermuteter Höhe von rd. 8.000 € jeden Monat wegfallen könnten!
Denn: Nachdem an der Gesundheitssorgeberechtigten Mutter vorbei, bereits eine Psychotherapie für Manuel veranlasst und ggf. sogar bereits abgerechnet wurde und ggf. sogar bereits mit diesem ggf. Scheinargument bereits der erhöhte "Pflegesatz" generiert wurde, stellte Herr André Grabbe vom Jugendamt Vechta einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Entzug der Gesundheitssorge bei der, um das Wohl ihres Kindes besorgten Mutter.
Mal gut, dass ein kundiger Beistand in der Gerichts-Verhandlung in Papanburg anwesend war, welcher verhindern konnte, dass die Mutter dort vollends verarscht wurde.
So konnte er die Richterin Tolksdorf erinnern, dass Herr André Grabbe doch die Aktivlegitimation seines Arbeitgebers, sprich dem Landrat benötigte, um, wie von der Richterin vorgeschlagen, den Antrag auf Entziehung des Sorgerechts bei der Mutter im Hauptsacheverfahren, als Antrag im einstweiligen Anordnungsverfahren umzuändern.
Hier sah Frau Tolksdorf, die dem Jugendamt sehr zugetan war und den Beistand zu Beginn wütend und zornig angesehen und "angesprochen" hatte, ein Problem.
Dieses wurde sodann auf den Vertreter des Jugendamtes abgewälzt :-)
Die Verfahrensbeiständin des Kindes, Frau "Rechtsanwältin" Brake, mahnte Herrn Grabbe an einigen Punkten durch Handzeichen zur Beruhigung.
Da es der Aufmerksamkeit der Richterin nicht entging, dass der Beistand die Mimiken, Gestiken und Gestikulierungen der übrigen Beteiligten, zu denen Frau Tolksdorf ein eher freundschaftliches Verhältnis zu pflegen schien, mahnte sie den Beistand "aufzupassen" und "nach vorn zu schauen". - Ja, Frau "Lehrerin"....
Naja, wer in den drei "Verhandlungen" Nachhilfe in Rechtskunde erhalten haben könnte, liegt vermutlich in den Augen der Betrachter.
In Duisburg erhalten solch aufgeweckte Beistände vom Jugendamt, hier, Frau Melanie Mattausch, JA Duisburg Rheinhausen, gerne mal eine Psychiatrische Diagnose.
Wie in 30 % der bekannten Jugendamtsfälle "Narzisstische Persönlichkeitsstörung" - beim betreffenden Vater sogar krankhaft.
Herr Fastabend, der aktuelle Jugendamtsleiter schließt sich zumindest vermutungsweise seit einigen Monaten solchen Diagnosen an und legt dem Vater dringend nahe, sich eine psychologische oder psychiatrische Hilfe zu holen.
Damit gibt er natürlich Wasser auf die Mühle der entfremdenden Mutter, welche sogleich ihren Kindern von den vermeintlichen "Diagnosen" deren Vater berichtet und damit in erheblichem Maße von der ihr obliegenden Wohlverhaltenspflicht abzuweichen pflegt.
Naja, auch wenn zu unterstellen ist, dass die junge Familienricterin Jennifer Schiefer (alle Beteiligten sind auch hier einkopiert) den Braten längst durchschaut hat, so unterstützt sie m.E. die fortdauernde Familienzerstörung. U.a. auch durch die permanente Gewährung der Pfändungsmöglichkeit der Mutter in sämtliche Einnahmequellen des vierfachen Vaters.
Das muss den Frauen in Machtpositionen wahrscheinlich eine große Freude bereiten.
Von satanistischen Theorien, wie sie Herr Winfried Sobottka, Dortmund verbreitet, will ich hier mal lieber nicht sprechen.
Wer mehr erfahren will, über die Wirtschaftsmacht der Fremdbetreuungsindustrie und Familienzerstörungsmächte, der kann sich sehr gerne bei mir melden.
Vorab sei auf die Firmen wie
Momo-Netreuungsprojekte GmbH
Wellenbrecher
Andante
Sonderpflege e.V.
St. Joseph gGmbH´s in aller Orten
Augustinus GmbH z.B. Gelsenkirchen (u.a. Frau Schwarz, die Umgang zweier 13 und 15 jähriger Jungen in Gemeinschaft mit dem Amtsvormund der Stadt Gladbeck Kuschnerus vereitelt)
Perspektive GmbH Datteln (o.ä.) mit der Geschäftsführerin Hildegard Overfeld, welche gerne mal Verfahrensbeistandschaften übernimmt und sich anschließend zur Vormünderin bestellen läßt und die Kinder in die eigene Firma (Kindervermittlungsdienst im Auftrag der Jugendämter oder in Kooperationsunternehmen vermittelt)
und last but not least, dem Vorreiter und Begründer der "Profifamilien" - www.profifamilie.de
Backhaus GBR
verwiesen.
Wobei das nur ein Bruchteil des Gesamtmarktes abbildet.....
Alle Angaben erfolgen in bestem Wissen und Gewissen und stellen meine persönliche Meinung gem Art 5 GG dar.
Wer ggf. eine andere Meinung vertritt behalte sie für sich oder teile sie mir gerne öffentlich mit.
K A M P F D E M F A M I L I E N Z E R S T Ö R U N G S S Y S T E M ! ! !
Sehr geehrte Frau Helbig,
Dr. Gundula Werner, Geschäftsführerin
Prof. Dr. Jörg Berrouschot, Ärztlicher Direktor
Dr. Lutz Blase, Geschäftsführer
Sabine Heymann, Pflegedienstdirektorin
hiermit setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass Ihre Ärztinnen Behrens und Wiederanders im Wissen der Folgen für das heute Neugeborene Lukas-Maxim Oeler von der Mutter getrennt haben und es nicht zulassen, dass die Mutter ihr Kind stillt.
Frau Oeler berichtete, das sie heute zwei Abstillpillen nehmen musste.
Ihr Personal berichtete, dass die Abstillpillen NUR auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern verabreicht würden.
Frau Wiederanders versuchte zu argumentieren, dass die Abstillpillen aus "medizinischen Gründen" verabreicht werden müssten.
Meinen Argumenten, dass die beste Medizin für Mutter und Kind, das stillen sei, wollte Frau Wiederanders nicht folgen.
Auf mein Ansprechen, dass im letzten Jahr bereits die Tochter der Frau Oeler im Alter von drei Monaten durch die "Vermutung" des Vorliegens eines "Schütteltraumas" bei dem Baby, weggenommen wurde, warf sie ein, dass sie die Verantwortliche gewesen sei und ganz klar ein Schütteltrauma diagnostiziert worden sei.
Auf meine Nachfraqge, ob ein MRT erstellt worden sei, bestätigte sie dieses. Die Schichtaufnahmen hätten ganz klar belegt, dass das Kind geschüttelt worden sei.
Sodann gab sie um 22:37 Uhr vor, sie müsse nun zu einer Geburt und legte auf.
Zuvor gelang es mir noch, sie auf die §§ 823 BGB ff hinzuweisen und dass die Trennung von Kind und Mutter m.E. eine Form der Körperverletzung darstelle.
Beide Ärztinnen waren sich einig, dass Frau Oeler heute, Samstag, 17.08.2013 in der Frühe das Krankenhaus verlassen wolle - ohne ihr Kind.
Frau Oeler sieht das anders.
Bezüglich der Abstillpillen sagte sie, dass man ihr gesagt habe, dass sie diese nehmen müsse.
Frau Oeler ist erst 23 Jahre jung und sicherlich von "Fachleuten" noch sehr gut zu steuern.
Um weitere körperliche Schäden bei Mutter und Kind zu verhindern (Lehre der Psychosomatik) ist unverzüglich sicherzustellen, dass das Kind zur Mutter kommt.
Und zwar unabhängig davon, was das Jugendamt oder irgendwelche Beschlüsse sagen.
Alle gesprochenen Personen - Schwester Ulrike, Frau Dr. Behrens, Frau Dr. Wiederanders konnten meine Frage, welche Gefahr von der jungen Mutter ausgehen könne, wenn sie ihr Baby stille, nicht beantworten.
Meine abschließende Frage an Sie:
"Welches Interesse verfolgen Ihre Ärztinnen mit dem, m.E. kindeswohlgefährdenden Verhalten?"
"Werden Ihre Mitarbeiter ggf, finanziell für deren Verhalten entlohnt?"
Gemäß der Aussagen der Frau Stefanie Oeler dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bezüglich der Verschleppung ihres ersten Kindes an.
Um der ermittelnden Staatsanwalt eine schnelle Aufnahme der Ermittlungen auch im aktuellen Fall der Kindswegnahme und m.E. Gefährdung der Gesundheit der betroffenen Familienmitglieder zu geben, kopiere ich sie in diese E-Mail ein.
Im Übrigen ist diese E-Mail als "offenes Schreiben" verfasst und wird zur freien Verteilung im Internet verwendet.
Ihre Mitarbeiter wollten heute NICHT daran mitwirken, dass der Säugling das bekommt, was er in den ersten Lebensstunden und Tagen braucht:
Muttermilch - Mutterliebe - mütterliche Wärme, Fürsorge und elterliche Bindungen.
Sicherlich darf ich erwarten, voin Ihnen eine kurzfristige Stellungnahme zu erhalten.
Sie leiten diese Mail bitte unverzüglich Ihrer Klinikleitung und der Leitung der Ethikabteilung Ihres Hauses zu.
Anbei zwei Dokumente, aus welchen die Folgen mit etwaigen strafbaren Auswirkung der in Ihrem Haus Beteiligten, hervorgehen.
Der Bericht der Frau Kricheldorf über PAS könnte scheinbar nicht hierher gehören, jedoch schauen sie sich hier bitte das fett Gedruckte auf Seite 4 an.
Sofern Ihr Haus daran mitwirkt, dass dem Kind die Mutter entzogen wird, dann wirkt Ihr Krankenhaus aktiv an einer Kindeswohlgefährdung mit, welche m.E. durch nichts zu entschuldigen ist.
PS: Ihr Personal teilte mit, dass das Kind NICHT zum stillen zur Mutter kommen könne oder aber ins Zimmer zur Mutter kommen dürfe, weil keine "permanente Überwachung" gewährleistet sei.
Hier lesen wir etwas anderes: http://www.klinikum-altenburgerland.de/kkhabg/Kliniken/FKL/Rund_um_die_Geburt/Mutter-Kind-Station.html
Ihr Personal wird darauf hingewiesen, dass es eine schriftliche Aufforderung der Mutter vorzulegen hat, in welcher die Mutter Oeler schriftlich zu erklären hat, dass sie aktiv nach der Abstillpille gefragt und weiterhin einnehmen will, um gegen ihre mütterlichen / elterlichen Pflichten nach Art 6 GG zu wirken.
Kann Ihr Personal oder Ihre Klinik, dieses nicht vorlegen, wird die Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu ermitteln haben.
Weiter interesant ist Abs. 2 des § 1631 BGB:
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Ihre Frau Dr. Wiederanders erreichte ich unter der Durchwahl: 03447 / 52 12 12
PPS: an alle Bürger Deutschlands: bei jährlich 38.500 statistisch erfassten Fällen von "Inobhutnahmen" von unschuldigen Kindern, bei anzunehmend gleichhoher Dunkelziffer werden jährlich rd. 80.000 Kinder der Fremdbetreuungsindustrie zugeführt - Vorreiter: www.profifamilie.de - Nachahmer:
- Kaspar-X, Momo-Betreuungsprojekte gmbH, Wellenbrecher, Andante, Perspektive GmbH, Unikum, Corsten GmbH, Haasenburg, Kinderhaus Renkenberge e.V. (hier erhalten Minderjährige nach Aussage des Gefangenen Kindes Marcel Wilden die Medikamente Acera und RESTOL, ein Bromazepam = Psychopharmaka) usw.
"Pflegesätze": ab 3.500 € aufwärts, je nach festgelegtem "Pflege- und Förderbedarf bis 9.000 € je Monat und Kind und mehr.
Hier hilft NUR INFORMATION!
Also bitte helfen Sie durch Ihre Berichterstattung und Weiterleitung dieser Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Väteraufbruch für Kinder e.V. der Familienverband
Kreisverein Duisburg
Moerser Str. 284
47228 Duisburg
Tel.: 020 65 / 899 762
Fax.: 020 65 / 899 763
E-Mail: VAfK-Duisburg@gmx.de
www.Duisburg.Vaeteraufbruch.de
(Quelle:Richter Nachrichten)