05.06.13
Gestohlene Kinder – Kindesraub und Zwangsadoption als Herrschaftsinstrument
Kinderraub ist kein neues Phänomen. Seit Jahrtausenden schon werden Eltern ihre Kinder mit Gewalt entrissen. Davon erzählen Sagen und Legenden, aber auch moderne Erzählungen wie „Onkel Toms Hütte“.
Die Vorkommnisse von Kindesraub und Zwangsadoption sind unterschiedlich gut dokumentiert und kritisch aufgearbeitet worden. Was aber fehlt ist eine Gesamtdarstellung der Fälle und Formen von organisiertem Kindesraub, zeitlich begrenzt zum Beispiel auf das 20. Jahrhundert. Daraus könnte man dann versuchen abzuleiten, ob es Grundvoraussetzungen für diese grausame Praxis gab und inwiefern sie sich in Ausführung und „Begründung“ (dafür kann es ja in Wahrheit keine Begründung geben) unterscheiden.
Im Folgenden soll kurz dargestellt werden wie sich Kindesraub vor dem 20. Jahrhundert darstellte, danach sollen die Fälle im 20. Jahrhundert vorgestellt und anschließend ein Vergleich und Fazit versucht werden. Natürlich handelt es sich um ein an der Oberfläche bleibende Überblicksdarstellung mit großen Lücken. Eigentlich wäre das Thema eine eigenen Sammelband wert.
Kinderraub vor dem 20. Jahrhundert
Bereits in Vergangenheit kam es zu Kindesraub und Zwangsadoption. Ausführend war zum Teil die Obrigkeit, wie im Fall der Kaiserin Maria Theresa von Österreich, die Roma-Kinder ihren Eltern wegnehmen ließ und zur Zwangsadoption freigab. Hintergrund war der Versuch der Zwangsassimilierung, der häufig als „unkontrollierbar“ wahrgenommen Roma-Bevölkerung.
Während es im christlichen Abendland im 17. Jahrhundert die so genannten „Beutetürken“kinder gab, die bei Kriegszügen geraubt und dann zwangschristianisiert wurden, gab es auf muslimischer Seite eine ähnliche Praxis.
Als „Knabenlese“ (auch: „Türkentribut“) bezeichnet man die vom Osmanischen Reich praktizierte Zwangsrekrutierung, bei der in den christlichen Provinzen vorwiegend männliche Jugendliche aus ihren Familien entführt und zwangsislamisiert wurden, um sie für seine eigenen Dienste einzusetzen. Als Begründung dafür wurde eine Koransure herangezogen (Sure 8, Vers 41), in der es heißt:
„Und ihr müßt wissen: Wenn ihr irgendwelche Beute macht, gehört der fünfte Teil davon Allah und dem Gesandten und den Verwandten, den Waisen, den Armen und dem, der unterwegs ist.“
Daraus wurde interpretiert, dass es einen muslimischen Anspruch auf jeden fünften Knaben gäbe. Die geraubten Jungen wurden, nachdem sie in Bauernfamilien die osmanische Sprache gelernt hatten, nach den Regeln des Islam erzogen und in der osmanische Armee (als „Janitscharen“) oder in der Verwaltung eingesetzt. Wegen ihrer Nicht-Zugehörigkeit zu Clans oder Adelsfamilien, stellten sie am Hof eine loyale Basis für den Herrscher dar.
Die „Knabenlese“ wurde hauptsächlich auf dem Balkan ausgeführt und soll anfangs ausschließlich bei Serben, im 14. bis zum 18. Jahrhundert durchgeführt worden sein.
Doch Kinderraub ging nicht nur von der Obrigkeit aus. Es gibt auch Berichte, dass sich in Deutschland die Anhänger der beiden großen Konfessionen gegenseitig ihrer Kinder beraubten, um so die „Seele“ des jeweiligen Kindes zu „retten“.
Australien: Kinderraub gegen Aborigines
Die „Stolen Generation” (gestohlene Generation) ist ein Begriff, der die Kinder – häufig „gemischter“ Herkunft – der Aborigines und der indigenen Bewohner der „Torres-Straßen-Inseln“ beschreibt, die von Institutionen der australischen Regierung und Kirchen-Missionen mithilfe verschiedener Erlasse geraubt wurden. Dieser Raubzug fand von 1869 bis (offiziell) 1969 statt.
Laut dem “Bringing Them Home Report” wurden zwischen 1910 und 1970 insgesamt mindestens 100.000 Kinder auf diese Weise gegen ihren Willen von ihren Eltern geraubt (D. Goldberg).
Über 2.000 Kinder sollen dabei in Waisenhäuser, Anstalten für psychisch Kranke und auch Gefängnisse verschleppt worden sein.
Argentinien: Kinderraub gegen Oppositionelle
Etwa 4-500 Kinder von ermordeten Oppositionellen wurden an Putschisten bzw. Loyalisten des Militärcoups von 1976 „verschenkt“.
DDR: Kinderraub gegen die Zeugen Jehovas und Oppositionelle
In der DDR sollen cirka mehrere hundert Kinder deren Eltern den „Zeugen Jehovas“ angehörten, ihren Eltern geraubt worden sein.
Die Homepage http://zwangsadoptierte-kinder.de/ berichtete von weiteren Fällen von Kindesraub und Zwangsadoptionen.
Kanada: Kinderraub gegen „Native Americans“
In Kanada wurden die Kinder kanadischer „Native American“ (Indianer, Inuit) von ihren Eltern geraubt. Die Indianerinternate in Kanada bestanden bis 1970.
Norwegen: Kinderraub gegen Romas
In den 1960er sollen in Norwegen Romakinder („Tater“) ihren Eltern geraubt worden sein.
Schweiz: Kinderraub gegen Jenische
Der sozikulturellen Minderheit der Jenischen , die teilweise nomadisch und halbnomadisch als „Landfahrer“ leben wurden von 1926 bis 1973 600 Kinder geraubt. Diese 600 Jenische wurden vom Schweizer Jugendwerk „Pro Juventute“ ins „Sittingungshaus“ gebracht.
Kinderraub im „Dritten Reich“
1. Kinderraub im so genannten „Altreich“
Unter Hitler wurden anscheinend auch Kinder von den Zeugen Jehovas (damals als „Bibelforscher“ verfolgt), deren Eltern sich weigerten sie in die HJ gehen zu lassen zur Adoption freigegeben. Solcherart sollen 800 Kinder in NS-Fürsorgeanstalten gelandet sein.
2. „Germanisierungs“-Politik im Osten
Organisator des Kinderraubes in den besetzten Gebieten im Osten war vor allem die SS. Verantwortlich für die Planung und Durchführung war die „Abteilung C2 (Wiedereindeutschung)“ im „Rasse- und Siedlungshauptamt“ (RSH) der SS. SS-Chef Himmler sprach von einer „Aussiebung von Kindern guten Blutes. Die „gut-rassischen Kinder“ gelte es „umzuvolken“ und „einzudeutschen“.
Die wichtigsten Richtlinien der Kinderraub-Aktion (Hrabar: 112) waren:
* „die im »Rassepolitischen Hauptamt« der Reichsleitung der NSDAP ausgearbeitete Studie über die »Sonderbehandlung rassisch wertvoller Kinder« vom 25. November 1939“
* das „Schreiben Himmlers vom 15. Mai 1940 über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten, in dem vorgesehen war, »Jährlich insgesamt bei allen 6–10-Jährigen eine Siebung aller Kinder des Generalgouvernements nach blutlich Wertvollen und Nichtwertvollen“ vorzunehmen“.
* „die Rede Heinrich Himmlers vor höhere SS-Offizieren am 16. September 1942 in Shitomir, in der er anwies, »gutes Blut für Deutschland zu gewinnen« oder es zu vernichten, damit es nicht dem Feind in die Hände falle.“
Zentrum dieser Raubzüge war vor das besetzte Polen. So wurden alle Waisen- und Adoptivkinder im „Warthegau“ erfasst, auf ihre „rassische Eignung“ geprüft und nach äußeren Merkmalen selektiert. Es gab 62-Punkte-Formulare zur „Rasse“-Kategorisierung. Einigen Angaben nach wurde bei den Älteren Kindern auch eine „charakterliche Prüfung“ vorgenommen. Bei Bestätigung der angeblichen „arischen Herkunft“ durch das Äußere wurden die Kinder an ein Gaukinderheim weitergegeben und die Spuren des Raubs wurden in den Akten verwischt. Zur Verschleierung der Herkunft wurden amtliche Dokumente mit bewussten und falschen Angaben produziert. Da der „Lebensborn“ die Kinder meist in der Stadt Posen (Polen) übernahm, wurde der Einfachheit halber meist auch Posen als Geburtsort bestimmt. Auch die Vor- und Nachnamen, teilweise auch das Geburtsdaten, wurden geändert. Die Namen wurden meist eingedeutscht. So wurde aus Jan Sulisz wurde Johann Suhling und aus Helena Fornalczyk Helen Former. Zur Tarnung wurden auch Geschwister getrennt. Mit einem solchen Verfahren wurde die Herkunft der Kinder vollends verborgen.
Zuerst wurden sie dann in Durchgangslagern gesammelt, um sie dann in spezielle Heime im „Altreich“, in deutsche Heimschulen zu bringen. Die Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren wurden an den „Lebensborn“ (SS-Organisation), die im Alter von sechs bis 12 Jahren an den „Inspekteur der Deutschen Heimschulen“ bzw. an eine „Deutsche Heimschule“ geschickt. Nach einiger Zeit sollten diese Kinder durch den „Lebensborn“ deutschen Familien zur Adoptierung vermittelt werden. Die Kinder beim „Lebensborn“ sollten vor allem an kinderlose, verdiente SS- und NS-Ehepaare vermittelt werden. Dass mit den geraubten Kindern als Adoptivkinder hohe Nazis belohnt wurden, zeigt das Beispiel, dass zwei Kinder aus der „Oberkrain“ im März 1943 dem Münchener Stadtkommandanten Hans von Mann und seiner Frau zugeteilt wurden.
Durch erzwungenes Deutsch-Lernen und Eingliederung in Naziorganisationen (teilw. bei einjähriger Dienstpflicht) sollten die Kinder, die äußerlich dem NS-(Klischee)Bild eines „Ariers“ entsprachen „wiedereingedeutscht“ werden. Dazu gehörte auch das strenge Verbot des Polnischen bei Ahndung mit körperlichen Bestrafungen. Die teilweise sehr harten Bestrafungen und die Zwangsverschleppung an sich, hatten zahlreiche Flucht- und Selbstmordversuche der geraubten Kinder zur Folge. Je älter die Kinder, um so häufiger gab es diese Art der Reaktion. Obwohl die 10 bzw. 12 Jahre für die Aktion als obere Altersgrenze galt, ist bekannt dass beispielsweise auch ein 14jähriges Mädchen aus dem Warthegau zwangsverschleppt wurde, dass darauf hin einen Selbstmordversuch unternahm.
Die geraubten Kinder kamen …
* aus Anstalten und anderen Fürsorgeanstalten (Waisen- und Findelkinder).
* von Pflegeeltern.
* aus „Mischehen“.
* von polnischen ZwangsarbeiterInnen bzw. überhaupt Kinder von Ausländerinnen im Reich
* aus unehelichen Verbindungen zwischen Deutschen und Polen („uneheliche Kinder von Fremdvölkischen“). Teilweise wurden auch schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollten daran gehindert. So heißt es im, ganz offensichtlich der Tierzüchter-Sprache entlehnten, typisch rassistischen Weise: „Einem von der Kindsmutter gestellten Antrag auf Schwangerschaftsunterbrechung wurde nicht stattgegeben, weil mit einem rassisch guten Nachwuchs zu rechnen ist.“
* aus Familien, die bei Kampf- und Repressions-Handlungen getötet wurden.
* ab 1944 aus Schulen. Mit zunehmenden Kriegsverlusten, scheint das Programm immer mehr ausgeweitet worden zu sein.
* von Eltern, die einen Eintrag in die „Deutsche Volksliste“ (Klassifizierung der angeblichen deutschen Herkunft) ablehnten oder als „politisch belastet eingestuft“ worden.
Beim organisierten Kindesraub stieß sich das abstruse nationalsozialistische Rassen-Dogma aber immer wieder an der Realität. Kinder von slawischen Völkern, also in der NS-Diktion von „slawischen Untermenschen“, wiesen ein Aussehen auf, dass laut herrschender Lehre „arisch“ war. Um diesen Bruch von Realität und Fiktion ideologisch zu überdecken, wurden die geraubten Kinder mit „arischem“ Aussehen zu volksdeutschen Waisenkindern und Nachkommen von slawisierten Deutschen erklärt. Eine deutsche Abstammung wurde einfach behauptet. Denn nach der herrschenden Doktrin war ein „wertvolles“ (also als „arisch“ eingestuftes) Kind automatisch auch germanisch. Alle blonden und blauäugigen Kinder in einem polnischen Waisenheim waren damit Deutsche, die es in die „Volksgemeinschaft“ wieder einzugliedern („Wiedereindeutschung“) galt.
Ausnahme bei dieser Art der ideologischen Rechtfertigung waren aber immer Juden. Egal wie blond und blauäugig Juden waren, sie waren in den Augen der Nationalsozialisten zuallererst und zuallerletzt Juden. Das unterschiedliche Aussehen von Juden gilt nach der antisemitischen Lehre als einer der Tricks der Juden um sich als „Parasitenvolk“ ihrem „Wirtsvolk“ anzupassen....
....http://eisberg.blogsport.de/2009/02/25/gestohlene-kinder-kindesraub-und-zwangsadoption-als-herrschaftsinstrument/
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