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Frauenhäuser sollen Frauen eine erste Zuflucht bieten, wenn sie aufgrund von häuslicher Gewalt eine Wohnung verlassen wollen bzw. müssen, in der sie mit dem Täter (oder der Täterin) zusammenleben. Neben einer Unterkunft bieten die Einrichtungen auch Beratung und anderweitige Unterstützung.
Nach Aussage der "Frauenhauskoordinierung e.V." gab es 2008 in der Bundesrepublik Deutschland 358 Frauenhäuser mit rund 7.000 Plätzen[1] Amnesty International spricht für das selbe Jahr von 363 Frauenhäusern.[2] [3] Inzwischen sollen es über 400 sein.[4] Betrieben werden sie von Fraueninitiativen oder Wohlfahrtsverbänden, die hierfür öffentliche Zuwendungen erhalten.
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Von den Anfängen bis heute
Fehlentwicklungen und Zweckentfremdung
Das Frauenhaus als ein Zufluchtsort für geschlagene und missbrauchte Frauen ist ein längst von einer ganz anderen Realität überholtes Relikt aus den 1970er Jahren. In dieser Zeit schossen Frauenhäuser wie Pilze aus dem Boden und mittlerweile gibt es fast in jeder größeren Gemeinde in Deutschland ein solches (deutschlandweit etwa 400). Vor dem neuen Wohnungszuweisungsgesetz, welches wir unseren Bundes-"Familien"ministerinnen zu verdanken haben, war das Frauenhaus für viele Frauen die einzige Möglichkeit, um sich auf legalem Wege und äußerst wirkungsvoll von ihrem lästig gewordenen männlichen Eheballast zu trennen und zugleich seinen Umgang mit den gemeinsamen Kindern auf lange Zeit zu verhindern. Mittlerweile ist es sogar so, dass Frauenhäuser als bloße Unterkunftsstätten für Frauen dienen, welche gerade nirgends unterkommen können und der ehelichen Wohnung und vor allem des Ehemannes überdrüssig sind. Also, ohne dass der Ehemann, beziehungsweise Lebenspartner überhaupt gewalttätig geworden wäre.Sicher ist es so, dass bei der Gründung der ersten Frauenhäuser in Deutschland vor über 30 Jahren ein gewisser Bedarf an Einrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen vorhanden war. Jedoch wurden Frauenhäuser von Anfang an daraufhin ausgerichtet, dass Frauen sich von ihren so genannten gewalttätigen Ehepartnern lösen konnten. Es wurde also aktiv auf eine Trennung und somit Zerstörung der ehelichen Lebensgemeinschaft hin gearbeitet, anstatt nach konstruktiven Lösungsansätzen zu suchen, um die Partnerschaft zu erhalten. Von Anfang an wurde versucht, den alleine in der Wohnung zurückgebliebenen Ehemann von seinen Kindern zu isolieren, und ihm jegliche Kontaktmöglichkeit zu unterbinden. Dies geschah durch die Anonymisierung der Adresse des Frauenhauses.
Mit immer stärkerer Verbreitung des Radikalfeminismus in den Medien und der Politik wurden Frauenhäuser sozusagen salonfähig und es entstanden mehr und mehr. Mittlerweile verfügt jede mittelgroße Kommune über ein oder mehrere Frauenhäuser.
Nun könnte man meinen, dass Frauenhäuser durch das Wohnungszuweisungsgesetz nicht mehr notwendig sind und ausgedient haben, aber weit gefehlt: Heute definieren sich Frauenhäuser als Zufluchtsstätten nicht nur bei Gewalt, sondern mittlerweile als ganz legitimes Druckmittel gegen den Ehepartner. Mittlerweile werden "Opfer" von Frauenberatungsstellen und dergleichen bereits bei familiären Streitereien und Problemen ohne jegliche physische Gewaltanwendung in Frauenhäuser eingewiesen.
Oftmals ist die Situation sogar so, dass die Frau gewalttätig ist, ihre Kinder und ihren Ehepartner schlägt bzw. tyrannisiert und dies den Frauenberatungsstellen bekannt ist, die dann trotzdem die Frau in ein Frauenhaus einweisen.
Gründe, Erklärungen
Die geschilderte Handlungsweise resultiert zum einen aus der radikalfeministischen Denkweise, die in den Frauenberatungs- und Hilfsinstitutionen vorherrschend ist. Zum anderen sind es schlichtweg finanzielle Überlegungen die solche Praktiken begründen. Frauenhäuser, Frauenhilfs- und Beratungseinrichtungen sind letztendlich alle von Fördergeldern abhängig, die sie von den Städten und Gemeinden sowie vom Staat erhalten. Diese Gelder fließen aber nur bei konkretem Bedarf. Davon hängen auch die Arbeitsplätze der Beraterinnen ab. Fließen die Gelder nicht mehr, so droht dem jeweiligen Frauenhaus oder der Beratungseinrichtung die Schließung. Da die dort tätigen Sozialarbeiterinnen jedoch gerne ihren Job behalten wollen, wird eben dazu übergegangen aus Fällen, die keine berechtigten Frauenhausfälle sind, solche zu konstruieren. Die Fälle werden also so lange hingebogen und ratsuchende Frauen bearbeitet, dem vermeintlichen "Opfer" und potentiellen "Kundin" die Situation in deren Beziehung zum Partner als "ausweglos" dargestellt, bis sie sich dann zu einem Einzug ins Frauenhaus überreden lassen.Hier versucht sich also ein Teil einer ganzen Opferindustrie, nämlich der Scheidungsindustrie, bestehend aus Sozialarbeiterinnen, ausgebildeten und selbst ernannten Beraterinnen, diakonischen Einrichtungen, Jugendämtern, Aufklärerinnen von sexueller Gewalt, Anwälte/innen und Richter/innen auf Kosten unschuldiger Ehemänner und Väter, Lebenspartner und deren Kindern über Wasser zu halten und sich weiterhin Fälle, Aufträge und somit das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Dabei wird die gezielte Vernichtung der betroffenen Familien ganz bewusst und eiskalt kalkulierend in Kauf genommen. Dies ist die äußerst fragwürdige Situation der Frauenhäuser heute.
Psychische und soziale Gewalt nach der Definition des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder
Laut der Betreiberinnen des "Schutzhauses" der Arbeiterwohlfahrt Schwalmeder kann sich Gewalt unter anderem im Zurückhalten von Komplimenten und anderen Formen emotionaler Unterstützung, Schweigen, Schrecken einjagen (z.B. durch zu schnelles Auto fahren) und "vieles mehr“ ausdrücken.[5] Weitere Kriterien wie "behandelt sie als Dienerin", "trifft alle Entscheidungen allein", "Anschuldigungen", "Verspotten" oder "ständige Kritik" sind ausgesprochen interpretationsfähig und damit bestens geeignet, Übertreibungen zu fördern und Frauen solange durch Einflüsterung zu bearbeiten, bis sie sich tatsächlich als Opfer sehen.Wirksamkeit
40.000 Fälle von Frauen, die in Deutschland in Frauenhäuser flüchten, verteilen sich auf etwa 400 Frauenhäuser, also etwa 100 Fälle pro Frauenhaus. Wenn davon auszugehen ist, dass jede Frau dort für 10 Tage bleibt, ergibt das, dass sich in jedem deutschen Frauenhaus im Durchschnitt drei Frauen aufhalten. Trotzdem benötigt jedes Frauenhaus Personal - da sie rund um die Uhr geöffnet sein müssen, wird eine Person dafür nicht ausreichend sein. (Genaueres ist z. Z. nicht bekannt.)Obwohl jährlich 240.000 Frauen zwischen 20 und 59 Opfer häuslicher Gewalt werden, nimmt die große Mehrheit davon offensichtlich nicht die Frauenhäuser in Anspruch. Über die Gründe kann nur spekuliert werden.
Die Frauenhäuser werden jedenfalls ihrem eigenen Anspruch somit nicht gerecht und sind anscheinend auch nicht besonders wirksam.
Anonymität
Frauenhäuser agieren aus dem Verborgenen heraus. Das Prinzip der Anonymität wird gegebenfalls per einstweiliger Verfügung gar richterlich unter Androhung einer hohe Strafe durchgesetzt. Begründet wird das mit dem besonderen Sicherheitsbedürfnis dieser Frauen, genauer, mit ihrer Angst vor dem Täter, geschürt durch die Parteilichkeit der Frauenhausarbeit.Im Konzept der Anonymität wird in der Ausübung der Taten nicht differenziert, denn die Idee der Opferschaft der Frau ist Prinzip. Die Opferschaft des Mannes findet dagegen nur minimalistischen Anklang, etwa mit dem lapidaren Satz: Auch Männer können Opfer häuslicher Gewalt sein. Konsequenzen aus dieser Option werden bislang nicht gezogen.[6]
Kritik
- Frauenhäuser agieren aus dem Verborgenen heraus. Das widerspricht dem Wesen einer Demokratie.
- Frauenhäuser entziehen sich jeder öffentlichen Kontrolle. Sie bezeichnen sich gerne selbst als autonom, sind es aber nicht. Die Betreiberinnen fordern öffentliche Gelder und unterliegen den Gesetzen.
- In Frauenhäuser werden Kinder gegen den Willen eines sorgeberechtigten Elternteils verbracht und vor diesem versteckt. Das ist Kindesentziehung. Es ist ungesetzlich und umgehend zu ändern.
- Die Frauenhäuser begründen ihre Existenz mit einer pauschalen Schuldzuweisung: Männer seien Täter, Frauen müßten geschützt werden. Dabei arbeiten diese Frauen mit einer Definition von Gewalt, die einer sachlichen Betrachtung nicht Stand hält.
- Mit dem Gewaltschutzgesetz wurden Frauenhäuser eigentlich überflüssig. Tatsächliche Täter oder Täterinnen können (nach dem Wortlaut des Gesetzes) der Wohnung verwiesen werden. Aber: Ein Polizist und eine Frauenhausfrau definieren Gewalt völlig unterschiedlich.
- Mit der schon erwähnten absurden Definition von Gewalt begründen feministische Frauen ihr Recht auf pauschale Diskriminierung aller Männer. Sie verstoßen damit gegen das Gleichberechtigungsgebot, das in § 3 GG festgeschrieben ist.
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