17.12.2012 16:57:21
eingesandt von GataLinda für OnlineZeitung 24.de
Es ist vollkommen egal, welche Fehler und Unfähigkeiten ein Jugendamt
unter Beweis stellt, es hat so gut wie nie Konsequenzen personeller
oder haftungsrechtlicher Art, sondern es wird seitens der Justiz
weitergemacht, als ob nichts passiert sei.
Kinderklaubehörde Deutschland
Auch die Erfordernis eines richterlichen Beschlusses ist im Grunde nur Makulatur, denn welcher Richter wird einen Beschluss GEGEN den Willen des zuständigen Amtes erlassen, wenn er dann gleichzeitig die Verantwortung für diesen Beschluss gegen den Willen der Jugendhilfe übernehmen muss? Das Jugenhilfegesetz entstand in der Nachkriegszeit, als viele Kinder elternlos umherirrten und dem Jugendamt ein Rechtsmittel zum schnellen Eingreifen erteilt werden musste. Für langdauernde Massnahmen, lebensentscheidende Beschlüsse war das damals im Eilverfahren erlassene Jugendhilferecht nicht geplant und angedacht Dennoch ist nichts haltbarer als ein Provisorium, und so halten auch heute noch satte Beamtenseelen fest an der gewohnten Willkürerlaubnis. Eine Reform ist dringend schon lange erforderlich, wie auch der Verein für Kommunalwissenschaften in seiner Dokumentation aus dem Jahr 2000 (!)
Die
Reform des
Kindschaftsrechts
- eine Reform
für Kinder?
Dokumentation der Fachtagung
am 12. und 13. Mai 2000
in Berlin
darlegt:
Die vorliegende Dokumentation stellt Beiträge von
Menschen zusammen, von denen
viele aus unterschiedlichstem Blickwinkel schon seit langem der Frage
nachgehen, ob die staatliche Gemeinschaft ihrem verfassungsrechtlichen
Auftrag dem Kind
gegenüber gerecht wird; ob sie zielgerichtet und effektiv über die
Einhaltung der Elternpflichten wacht,
wann immer es zu einer das Kind belastenden Familienkrise kommt; ob im
Einzelfall das Handeln der von der staatlichen Gemeinschaft mit diesem
Auftrag
versehenen Menschen das betroffene Kind vor weiterer Schädigung mit
unübersehbaren Spätfolgen für den späteren Erwachsenen und die
Gesellschaft bewahrt.
Wenn man nun den neuestan Medienskandal um das Kind "Jeremy" unter
diesen Aspekten betrachtet, dann kommt man sehr schnell zu einer
Erkenntnis:
Die zugrundeliegenden Fakten sind:
Jeremy hauste in einem Zirkus, wofür die vollkommen unqualifizierte
Pflegemutter über 4000 Euro monatlich an finanzieller Leistung durch das
Amt erhielt. Der 11-jährige flüchtete
Jeremy flüchtete angeblich mit einem Kleintransporter und ist seit seiner Flucht verschwunden.
Folgende Fragen stellen Fachgesellschaften nun schon seit Jahrzehnten an die Politik und den Gesetzgeber:
Der kleine Mensch erhält im bürgerlichen Recht erstmals ein eigenes als solches formuliertes
Recht auf Erziehung durch seine Eltern und Umgang mit seinen Eltern - und
ihm wird gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt, in den Verfahren, bei denen es um
seine Rechte geht, durch einen unabhängigen Beistand vertreten zu werden. Also: Eine
Reform für Kinder?
Kindesrechte im Schatten
Wie kann sichergestellt werden, dass Jugendhilfe und
Gerichtsbarkeit einander ergänzend und aufeinander abgestimmt handeln
und darüber hinaus dem Jugendhilfeansatz des SGB VIII, dass nämlich der
Konfliktlösung durch Information und Beratung der weiterhin für das Kind Verantwortlichen tatsächlich der Vorrang vor der
eingreifenden autoritären Entscheidung des Gerichts eingeräumt wird?
Wer sorgt für eine Aus- oder Weiterbildung der im Familienrecht tätigen Richterinnen und Richter auf dem Gebiet der Psychologie und Pädagogik? Woher wissen die Richterinnen und Richter, welche Verfahrenspflegerin oder welcher Verfahrenspfleger über hinreichende Vorkenntnisse verfügt, um geschädigte, behinderte oder im Loyalitätskonflikt verfangene Kinder begleiten und vertreten zu können?
Wie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz lernen, mit denen der Jugendhilfe gleichwertig zu kommunizieren und zu kooperieren, statt sich im Verhältnis der Über- und Unterordnung zu begreifen?
Die vorliegende Veränderung des Rechtssystems, dessen einzige Legitimation, sich in elterliches Handeln einzumischen, in der Gewährleistung eines effektiven Schutzes des Kindes vor Schädigung liegt, wirft, wie die Dokumentation zeigt, diese und andere Fragen mit Sachverstand vor dem Hintergrund oft großer praktischer Erfahrung kritisch auf.
Die Dokumentation enthält jedoch auch wichtige Anstöße zum Umdenken, lässt Lücken im Gesetz und Ursachen fehlerhaften Handelns erkennbar werden, zwingt zur Auseinandersetzung und fordert die Mitarbeiter der juristischen und psychosozialen Dienste zu echter Kommunikation und Zusammenarbeit heraus
Damit ist im Prinzip schon zusammengefasst, wo die Schwachstellen im
Jugenhilferecht liegen, und es ist keine Raketenforschung, wenn man hier
entsprechende Nachbesserungen im Jugendrecht einbaut. Wer sorgt für eine Aus- oder Weiterbildung der im Familienrecht tätigen Richterinnen und Richter auf dem Gebiet der Psychologie und Pädagogik? Woher wissen die Richterinnen und Richter, welche Verfahrenspflegerin oder welcher Verfahrenspfleger über hinreichende Vorkenntnisse verfügt, um geschädigte, behinderte oder im Loyalitätskonflikt verfangene Kinder begleiten und vertreten zu können?
Wie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz lernen, mit denen der Jugendhilfe gleichwertig zu kommunizieren und zu kooperieren, statt sich im Verhältnis der Über- und Unterordnung zu begreifen?
Die vorliegende Veränderung des Rechtssystems, dessen einzige Legitimation, sich in elterliches Handeln einzumischen, in der Gewährleistung eines effektiven Schutzes des Kindes vor Schädigung liegt, wirft, wie die Dokumentation zeigt, diese und andere Fragen mit Sachverstand vor dem Hintergrund oft großer praktischer Erfahrung kritisch auf.
Die Dokumentation enthält jedoch auch wichtige Anstöße zum Umdenken, lässt Lücken im Gesetz und Ursachen fehlerhaften Handelns erkennbar werden, zwingt zur Auseinandersetzung und fordert die Mitarbeiter der juristischen und psychosozialen Dienste zu echter Kommunikation und Zusammenarbeit heraus
Aber bis dato können Jugendämter, wie im Fall Jeremy, phantasievolle Entscheidungen durchsetzen, gleichgültig, ob dem kleinen Jungen diese Entscheidung "zu seinem Wohl" efällt oder eben nicht. Schlimmer noch als bei Betreuten "(entmÑundigt" im Volksmund) sind Kinder noch nicht einmal durch ihre Eltern geschützt, denn diesen wird jegliche Mitsprache kurzerhand vorenthalten. Das kleine Kind als Spielball des typischen Amtsschimmels. Eine grausige Vorstellung, die leider Realität ist, und zwar seit Jahrzehnten. http://jugendamtw...g-die.html
Die Diskussion um institutionelle Kindeswohlgefährdungen hat zuletzt wieder am "Runden Tisch"
der Bundesregierung gegen Sexuelle Gewalt gezeigt, dass es beim Schutz
der sensiblen Rechte von Kindern vor fehlgeleitetem behördlichen Handeln
oder Unterlassen Lücken gibt, die u.a. zu der Forderung nach der
Bestellung von Ombudsleuten bzw. unabhängigen Beschwerdestellen und
Kinderbeauftragten führten. Eine Umsetzung durch die Politik ist aber
nicht in Sicht.
Bei den Jugendämtern fehlt sowohl eine Fachaufsicht als auch die
Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen
durch jugendamtliches Handeln oder Unterlassen.
Besonders problematisch kann die Arbeit der freien Träger sein, da es
keine gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskontrollen gibt. In einigen
Fällen ist auch zu prüfen, ob die freien Träger für die ihnen
übergebenen Aufgaben auskömmlich von den öffentlichen Trägern der
Jugendhilfe ausgestattet werden...
4. Es sollte eine Verlagerung der gerichtlichen Überprüfung jugendamtlichen Handelns von den heute zuständigen Verwaltungsgerichten auf die Familiengerichte erfolgen. Damit würden die Familiengerichte zuständig für die Bearbeitung aller Meldungen von Kindeswohlgefährdungen, ganz gleich, durch wen diese Gefährdung verursacht wird – durch Personensorgeberechtige oder durch öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
5. Ein funktionierendes Jugendhilfesystem setzt voraus, dass auch das Gesundheitssystem in den Kinder und Jugendschutz eingebunden wird. Dazu bedarf es gesetzlicher Schnittstellen zwischen dem SGB V und SGB VIII.
In der Umsetzung dieser – in der Fachdiskussion seit langem geforderten – Maßnahmen sehen die Unterzeichnenden eine unverzichtbare Voraussetzung für die wirksame Bekämpfung lebensbedrohlicher Risiken für Kinder in öffentlich verantworteter Erziehung.
4. Es sollte eine Verlagerung der gerichtlichen Überprüfung jugendamtlichen Handelns von den heute zuständigen Verwaltungsgerichten auf die Familiengerichte erfolgen. Damit würden die Familiengerichte zuständig für die Bearbeitung aller Meldungen von Kindeswohlgefährdungen, ganz gleich, durch wen diese Gefährdung verursacht wird – durch Personensorgeberechtige oder durch öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
5. Ein funktionierendes Jugendhilfesystem setzt voraus, dass auch das Gesundheitssystem in den Kinder und Jugendschutz eingebunden wird. Dazu bedarf es gesetzlicher Schnittstellen zwischen dem SGB V und SGB VIII.
In der Umsetzung dieser – in der Fachdiskussion seit langem geforderten – Maßnahmen sehen die Unterzeichnenden eine unverzichtbare Voraussetzung für die wirksame Bekämpfung lebensbedrohlicher Risiken für Kinder in öffentlich verantworteter Erziehung.
Ziviler Ungehorsam als Antwort auf jahrelanges Politikversagen
Wielange pennen die Politiker noch, bis das Volk endlich zur Eigenhilfe schreitet, wie es offenbar in Jeremys Familie geschehen ist? Es gibt das recht auf zivilen Ungehorsam, wenn ein Gesetz ganz offensichtlich dem Zweck, für den es geschaffen wurde, zuwiderläuft. Insofern kann man nur hoffen, dass das Beispiel Jeremy Schule macht und alle betroffenen Kinder, bei denen offensichtliche Fehlentscheidungen getroffen wurden, sich selbst helfen werden und sich gegen diese Unrechtsgesetze zur Wehr setzen werden.
Während Jeremy irgendwo untergetaucht ist, wird er unterdessen von denen gejagt, die eigentlich dafür zuständig wären, ihm zu einer ordentliche Jugend und zu einem Leben ohne Sorge zu verhelfen...
Kinderklaubehörde
Jugendamt, Machtmissbrauch, Behördenwillkür, Väternotruf, Kindesentzug,Korruption
Wielange pennen die Politiker noch, bis das Volk endlich zur Eigenhilfe schreitet, wie es offenbar in Jeremys Familie geschehen ist? Es gibt das recht auf zivilen Ungehorsam, wenn ein Gesetz ganz offensichtlich dem Zweck, für den es geschaffen wurde, zuwiderläuft. Insofern kann man nur hoffen, dass das Beispiel Jeremy Schule macht und alle betroffenen Kinder, bei denen offensichtliche Fehlentscheidungen getroffen wurden, sich selbst helfen werden und sich gegen diese Unrechtsgesetze zur Wehr setzen werden.
Während Jeremy irgendwo untergetaucht ist, wird er unterdessen von denen gejagt, die eigentlich dafür zuständig wären, ihm zu einer ordentliche Jugend und zu einem Leben ohne Sorge zu verhelfen...
Kinderklaubehörde
Jugendamt, Machtmissbrauch, Behördenwillkür, Väternotruf, Kindesentzug,Korruption
- Kindesrechte im Schatten: GataLinda (GataLinda)
- Kinderklaubehörde Deutschland: http://jugendamtwatch.blogspot.com.es/2012/06/kinderklau-relaunchedde-der-ganz.html (J
- http://www.onlinezeitung24.de/article/4702
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