Unfassbar,
mit welcher Dreistigkeit Jugendämter hierzulande vorgehen dürfen, ohne
daß diese selbst irgendeiner Kontrollinstanz sich zu unterziehen haben.
Und das in einem Land, welches sich als demokratischen Rechtstaat
bezeichnet. Völlig zurecht stellte der Bielefelder RA Georg Rixe fest,
daß Familiengerichtsverfahren aufgrund ihrer großen Bedeutung im Sinne
der betroffenen Kinder mit größtmöglicher Beschleunigung durchgeführt
werden sollten. Außerdem bemängelte er, daß im neuen Gesetzentwurf der
Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für eine
„Beschleunigungsbeschwerde“ nicht vorhanden sei.
Selbst das
Bundesverfassungsgericht scheint diese skandalöse Verfahrensdauer nicht
dazu zu bewegen, etwas zu ändern!
RA Georg Rixe erreichte am 21.04.
dieses Jahres eine Urteilsverkündung im geführten Beschwerdeverfahren
(Nr. 41599/09) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in
der Deutschland mit Nachdruck das überlange Umgangsverfahren
vorgeworfen wurde. Dies würde zu einer fortschreitenden Entfremdung der
Kinder gegenüber ihrer Bezugspersonen führen, bei Nichteinigung der
Parteien müsse ein Gericht alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die
Verfahren zu beschleunigen, und deshalb solle bereits bei Beginn eines
Verfahrens ein Verfahrenspfleger bestellt werden. Außerdem rügte der
EGMR Deutschland die fehlende Beschwerdemöglichkeit eben wegen der
überlangen Verfahrensdauer.
Jugendämter – eine Institution gegründet im Nazi-Deutschland
Vorneweg
sei an dieser Stelle besonders betont, daß nicht alle Jugendämter gleich
als Kinderklau-Behörden zu betrachten sind. Viele Mitarbeiter leisten
dort hervorragend gute Arbeit ganz im Sinne des Kindeswohles
und der ratsuchenden Familien. Um 1900 wurden die Vorläufer der
Jugendämter im Bürgerlichen Gesetzbuch ins Leben gerufen, die
Gemeindenwaisenräte. Das im Jahre 1924 in Kraft getretene
Reichsjugendwohlfahrtsgesetz führte ein Jahr später zu ersten
Jugendamtsgründungen, wobei diese aber noch unter polizeilicher und
ordnungsrechtlicher Kontrolle standen. Als Teil der Staatsgewalt im
NS-Staat übernahmen die Jugendämter die Kontrolle über die
Kindererziehung, so auch das politische Lenken von Familien und Kindern.
Aber selbst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Ruf des Jugendamtes
nicht gerade besser. Zunächst wurde es von 1947 bis 1952 nicht
dem Familien- oder dem Justizministerium unterstellt, sondern dem
Innenministerium, also auch der Polizei. Eine Vielzahl von Kindern, die
durch das Jugendamt im europäischen Ausland den Eltern entzogen wurden,
kamen nicht zurück zu ihren biologischen Eltern. Zu
Beginn der 1970iger Jahre fand eine Umstrukturierung des Jugendamtes
statt, und zwar von einer Kontrollinstanz oder Eingriffsbehörde in eine
moderne Dienstleitungsbehörde. Mit dem 1991 inkraftgetretenden KJHG (
SGB VII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetzes „Gesetz zur Neuordnung des
Kinder- und Jugendhilferechts“, soll die Leistungsverpflichtung zu
meist bei den Kommunen liegen, Angebote im Wesentlichen von freien
Trägern erbracht werden, wobei das JA als Verwaltung und
Jugendhilfeausschuß erhalten bleibt.
Eine äußerst fragwürdige Inobhutnahme findet in Deutschland statt
Man darf
sogar so weit gehen, zu behaupten, daß manche Kinder und Jugendliche
ganz bewusst Familien entrissen werden, ohne daß diese sich entsprechen
wehren können. Die Fälle eklatanter Fehler seitens der Jugendämter
häufen sich, wobei die Dunkelziffer wahrscheinlich ziemlich hoch sein
dürfte, weil immer noch viele Menschen einfach nicht den Mut aufbringen,
sich zu wehren, ihre Rechte nicht einfordern. Im Jahr 2006 wurden in
Deutschland 25.800 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut
genommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren dies rund 400
(+ 2%) mehr als 2005. Damit nahmen die Jugendämter 2006 pro Tag rein
rechnerisch rund 71 Kinder und Jugendliche in Obhut.
So
berichtete Cornelia Bolesch in der Süddeutschen Zeitung am 05. Mai 2008
über Briefe von verzweifelten Eltern, in denen
„Nacht-und-Nebel-Aktionen“ seitens der Jugendämter beschrieben werden,
sie klagen sogar über „Nazi-Methoden“. Die Kinder sollen in
Pflegefamilien gesteckt worden sein und seien sogar zum Teil mißhandelt
worden. Gutachter hätten den Eltern hochmütig die geistige Gesundheit
und das Sorgerecht abgesprochen. Immer mehr solcher Briefe erreichen das
Europaparlament, deutsche Jugendämter werden an den Pranger gestellt.
Wo bleibt der Aufschrei derjenigen Kollegen in den Jugendämtern, die
genau diese Praxis des Kinderklaus eben nicht wollen? Ist es
auch die Angst, die dahintersteckt, womöglich den Job zu verlieren?
Dessen darf man sich leider sicher sein. Es muß ein sehr großes
gewinnträchtiges Geschäft dahinterstehen, wenn immer mehr Kinder unter
fragwürdigen Umständen in Pflegeheime oder Pflegefamilien gelangen, wenn
man bedenkt, welche Gelder dabei fließen! Unser Staat würde eine Menge
Steuergelder einsparen, wenn die Kinder in ihren Familien bleiben und
sie dort selbst gefördert werden würden.
Es muß sich noch viel mehr Widerstand bilden
Das Leid
ist sehr groß, welches durch den staatlich legitimierten Kinderklau
stattfindet. In diesem Artikel sind keine namentliche Kinderklau-Fälle
zitiert worden. Einer der bekanntesten ist wohl der Fall der Familie
„Haase“. Etliche Rechtsanwälte, aber auch Medien haben bisher keine
durchgreifende Änderung bewirken können, auch die Politik selbst
verharrt. Was liegt also näher, als weiterhin auf diese äußerst
bedenklichen Mißstände hinzuweisen, sie stets sehr schnell öffentlich zu
machen? Buergerstimme wird dran bleiben und gegebenenfalls den
ein oder anderen tragischen Fall hier erläutern. Kein Staat hat das
Recht, Kinder zu klauen, wenn die Sachlage eindeutig ist!
Ihr
Lotar Martin Kamm
hallo,
AntwortenLöschenSelbstverständlich leisten Jugendämter, Pflegefamilien und auch Heime eine unschätzbare Arbeit für uns alle. ABER gleichzeitig gibt es ganz klar und offensichtlich im höchsten maße schwer Kriminelle Richter ( Familienrichter ) und Jugendamtsmitarbeiter die unbedingt vor das Gericht am besten vor ein internationales Gericht gezerrt gehören. Schließlich und endlich geht es hier um Menschenhandel durch Beamte des Deutschen Staates!
Die italienische Mafia ist gegenüber diesen schwerkriminellen Personen ein Kindergarten. Wann, ich frage wann endlich greift hier endlich die Kriminalpolizei, das BKA und die entsprechenden Staatsanwaltchen ein? Wie feige ist man denn?
Die persönliche Sache an die Öffentlichkeit zu bringen erfordert sehr viel Mut – es ist in etwa so, als würde man seine Vergewaltigung veröffentlichen. Man schämt sich, obwohl man Opfer ist. Das ist bitter… aber es gibt nur einen Weg für Beteroffene: Bringt eure Sache zur Anzeige. Verfolgung unschuldiger, Falschaussagen vor Gericht, Nötigung, Menschenhandel etc. Jetzt!
bumchaka