Das Jugendamt Hannover
hatte die Rückgabe der drei und fünf Jahre alten Brüder beantragt, die
von ihren Eltern nach Polen entführt wurden.
Warschau/Kattowitz.
In einem Sorgerechtsstreit um zwei von den eigenen Eltern nach Polen entführte
Kinder hat das Familiengericht im oberschlesischen Bytom eine Rückkehr der
Kinder nach Niedersachsen zurückgewiesen. Das Jugendamt Hannover hatte die
Rückgabe der heute drei und fünf Jahre alten Brüder beantragt, berichtete
die polnische Nachrichtenagentur PAP am Mittwoch. Die Eltern der beiden
Kleinen waren 2007 von Bytom nach Deutschland gezogen, wo sie auf eine
bessere Zukunft hofften.
Im Jahr 2011 entzog das Jugendamt ihnen das
Sorgerecht wegen nicht näher beschriebener schlechter Verhältnisse in der
Familie.
Die Jungen wurden in einem Kinderheim untergebracht und hatten einmal in der
Woche Kontakt mit ihren Eltern. Vor einem Jahr brachten die Eltern die
Kinder nach einem dieser Besuche nicht ins Heim, sondern kehrten mit ihnen
nach Polen zurück. Das Familiengericht in Bytom entschied am Mittwoch, dass
die Kinder zwar von den eigenen Eltern „gestohlen“ wurden, eine Rückkehr
nach Deutschland aber den Jungen psychisch schaden könne. Die Kinder sind in
einem Heim im oberschlesischen Kattowitz untergebracht. Die Großmutter
bemüht sich um das Sorgerecht. (dpa/abendblatt.de)
http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article2342444/Gericht-Entfuehrter-Kinder-nicht-zurueck-nach-Hannover.html
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