01.05.12

Piratenpad für die AG Familienpolitik - Daher hier der Fokus auf die Rechte der Kinder.






https://agfamilienrecht.piratenpad.de/1?



Ahoi, 

ein Piratenpad für die AG.

Hier Raphaels Petitionspapier zum bearbeiten. Freue mich das die AG Fahrt aufnimmt. 
Bestes
ly 
Ich denke den bisherigen Teil zur Familienpolitik sollte man getrennt überarbeiten. Daher hier der Fokus auf die Rechte der Kinder. 

Positionspapier: Kindern die Zukunft
Die Rechte des Kindes
  • Recht auf Gleichbehandlung
Nach dem Grundgesetzt darf kein uneheliches Kind dem ehelichen Kind gegenüber benachteiligt werden. Ebenso sollen auch keine ehelichen Kinder unehelichen Kindern gegenüber Nachteile erfahren dürfen.
  • Recht auf Sorge
Ein Kind hat das Recht auf die Umsorgung durch seine Eltern in jeder Lebensphase ab dem Moment der Zeugung. Die Piraten fordern die Verpflichtung beider Elternteile, das ungeborene und geborene Kind zu umsorgen ab dem Zeitpunkt der Zeugung. Hierbei steht die elterliche Sorge für die Pflicht und das Recht der Eltern, das Kind zu umsorgen. Diese Sorge geht mit der Zeugung automatisch auf beide Eltern über.
 
 -Diese Möglichkeit besteht bereits in einer Partnerschaftsform welche staatlich subventioniert und unter besonderem Schutz steht : die EHE! Somit können potentielle Sexualpartner bereits vorher für die Gewährung des hier geforderten Recht selber Sorge tragen. Es steht jedem Menschen frei, einen Sexualpartner abzulehen, welcher die gemeinsame Verantwortungsübernahme ablehnt!  Desweiteren würde die Inkrafttretung des hier vorgetragenen Vorschlag den § 218 a abschaffen! und Samenspender müssten rechtlich neu positioniert werden etc... Wie soll während einer Schwangerschaft die gemeinsame Sorge geregelt werden, wenn Uneinigkeit besteht? Ich halte es immer für wichtig, auch gedankliche Anstengungen anzustellen, welche Türen mit Forderungen noch geöffnet werden könnten! Zwangsabtreibung, Zwangsaustragung,.... Durchsetzungsmittel Psychiatrie ... staatliche Übernahme der Persönlchkeitsrechte der Frau solange sie schwanger ist ....?
 
 -Keine Ahnung, warum die folgenden 2 Zeilen lila sind -stammt so nicht von mir!
 Die Sorge kann nicht im Namen des Kindeswohles übertragen werden. Die gemeinsame elterliche Sorge sollte einzig zu Das Kind hat ein Recht auf seine beiden Eltern. 
 -Hier widerspiegelt eine grundlegende Vermischung von unterschiedlichen Dingen:
 Das Recht auf Kontakt des Kindes mit seinen Eltern, wobei einzig eine Verpflichtung seitens der Eltern zu derartigen Kontakten besteht, insofern diese vom Kind gewünscht und keine Gefährdung fürs Kind besteht,
und
die elterliche Sorge.
 
Das Recht des Kindes auf Kontakt ist gebunden an die Beziehungsfähigkeit des Elternteil, da die Kontaktwünsche des Kindes bezogen auf die Beziehungsfähigkeit eines Elternteil sehr unterschiedlich sein können. Das hier vorgetrage transportiert eine Pflicht des Kindes gegenüber dem Elternteil Umgang zu pflegen.
Das Sorgerecht ist gekoppelt an der Bereitschaft des Elternteil wirklich vordergründig zum Besten des Kindes Verantwortung inkl. der sich daraus für den Elternteil ergebenden Nachteilen in kauf zu nehmen.
Bezüglich einer Orientierungshilfe zur Einschätzung wichtiger elterlicher, der kindlichen Entwicklung zuträglichen, Kompetenzen finde ich das Buch des ehemaligen Mitarbeiter des JA Pankow, Herrn Dr. André Jacob:
"Das Multiaxiale Diagnosesystem Jugendhilfe (MAD-J)"
sehr gut geeignet.
 
-die alleinige Sorgerechtsausübung bei einem nichtehelichen Kind stellt per se keine Benachteiliung des Kindes dar, weil die Interessenvertretung auch durch nur ein Elternteil im vollem Umfang gewährleistet werden kann. Für den Fall, dass ein Ehepartner verstirbt wird ja auch keine Forderung gestellt, dass eine zweite Person als Sorgeberechtigter/te installiert wird, um eine sog. Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern zu gewähren. Ein Kind benötigt einen gesetzlichen Vertreter. Die Elternschaft einer Mutter ist durch die Natur gegebenen Umstände Ihrer Elternschaft unmißverstandlich gegeben, was die sofortige rechtmäßige gesetzliche Vertretung des Kindes angemessen gewährleistet. In der Ehe ist die Elternschaft des Vater automatisch bestimmt sogar bis zu einem Jahr nach Beendigung der Ehe, unabhängig davon, ob diese auch den tatsächlichen biologischen Begebenheiten entspricht! Hier müsste dann ebenfalls eine Gleichstellungsanpassung geschehen, weil da ja die Gefahr besteht, dass die Interessensvertretung des Kindes durch einen nicht biologisch Berechtigten erfolgt. Somit steckt in deser Forderung -gemeinsames Sorgerecht ab Zeugung- auch wieder eine eigentliche  Interessensvertretung von Elternrechten bzw. Wunsch nach Machtausübung im Schutzmäntelchen der Kinderrechtevertretung getarnt.
 
--Jedes Kind hat das Recht auf einen gesetzlichen Vertreter. Es ist davon auszugehen, dass die Eltern eines ehelichen Kindes die notwendige Kooperationsbereitschaft durch die Eheschließung erklärt haben. Bei den Eltern von nichtehelichen Kindern darf von einem Mangel dieser Kooperationsbereitschaft ausgangen werden. Es darf nur bei unmißverständlich belegbarer, schwerwiegender Pflichtverletzung gegenüber dem Kind hier  von staatlicher Seite eine Abänderung vorgenommen werden, da stets die Interessensvertretung durch mindestens einen natürlichen Elternteil der verwaltungsgesteuerten -spicht staatlichen- vorzuziehen ist. Auch ist über die Möglichkeit der Rücknahme der Sorgerechtserklärung eine Regelung zu finden, da sich bei nichtehelicher gemeinsamer Sorgerechsausübung ein Ungleichgewicht bezügl. der Rechte und Pflichten zwichen den Eltern zueinander besteht, da eher eine Gefahr von unberechtigter Rechteforderungen ohne das notwenidige Gegengewicht der Pflichtverbindlichkeit einforderbar ist. Die gemeinsame Sorgerechtserklärung bei einem nichtehelichen Kind ist ein Vorschuss auf eine zukünftige verlässliche Kooperationsbereitschaft. Die eheliche gemeinsame Sorge beruht auf die im Eheschleißungskontext öffentllich bekundete partnerschaftliche Kooperation. Stets solle eine verlässliche von groben, langwierigen Streitigkeit freie alleinige gesetzliche Vertretung eines Kindes der konfliktlastigen gemeinsamen Sorge vorgezogen werden. Damit wird eine schnelle Entlastung für das Kind sicher gestellt.
 
 (sollte ich hier etwas im Text durcheinander gebracht haben, so bitte ich um Entschuldigung, da dies der Tatsache geschuldet ist, dass ich mich hier erstmalig beteilige! Danke!)
 
(Keine Ahnung, warum die nachfolgenden 2 1/10 Zeilen lila sind -bin eine Novize!)
Jedoch kann bei schwerwiegenden, genau zu definierenden Kindeswohlgefährdungen, die Sorge einem oder beiden Eltern entzogen werden. Dies aber auch nur temporär für ein halbes Jahr.  Eltern sollten verpflichtet werden, eine Aufsuchende Familientherapie zu machen, wenn das Kindeswohl durch Streitigkeiten der Eltern gefährdet wird. Dazu müssen die entsprechenden Mittel von den Jugendämtern zur Verfügung gestellt werden. Wenn eiin Elternteil die Aufsuchende Familientherapie verweigert, sollte mit Sorgerechtsentzug gedroht werden.
Das Jugendamt muß über die Kompetenz der Analyse vom bestehenden Konflikt verfügen. Eine unterstützende Bearbeitung des Elternkonflikt setzt Gemeinsamkeiten, in denen ein Konsens besteht, voraus. Besonders wichtig ist herauszufinden, welche Wünsche hinter dem Konfliktverhalten stehen! Ist die Motivation das Beste fürs Kind erstreiten zu wollen oder über Beratungsverspflichtung eine andere Form von Aufrechterhaltung der gescheiterten Paarbeziehung zu erzwingen und weiterhin in die Lebensgestaltung des Ex-Partners hineinwirken zu können!  Ferner ist auch deutlich herauszuarbeiten, welche Verantwortungübernahme vor der Trennung bereits vorhanden war. Am Kind orientierte Entscheidungen setzen auch eine Kenntnis des Elternteil von den persönlich sehr individuellen Bedürfnissen des Kindes voraus, welche nur vorliegen kann, wenn auch eine solide Eltern-Kind-Beziehung vorhanden ist. Prinzipiell ist es wichtig für Kinder mehrere verlässliche, kontinuierliche Bezugsperson beider Geschlechter zur Verfügung zu haben. Hieraus jedoch zwangsläufig eine Qualitätsgarantie einzig begründet auf genetische Zugehörigkeit zu behaupten, halte ich für gefährlich. (s. BRD wurde gerügt, weil zwar Samenspende zugelassen wird, jedoch die Eispende nicht!) 
 
Wirkllich entscheidend für die Beziehungsentwicklung zu einem Kind sind die Sozialkompetenzen der Bezugspersonen,einerseits unabhängig von Geschlecht und genetischer Nähe jedoch mit sehr unterschiedlichen Zeitpunkten, wann die Beziehung starten kann!  Eine Frau kann bereits zum Zeitpunkt der Geburt eine sehr nahe Beziehung zum Kind entwickelt haben, dies begründet sich einfach in dem anatomischen, biologisch gearteten Werdegang zur Elternschaft der Frau. Hier begründet sich auch die Möglichkeit eines großen natürlichern Beziehungsvorsprung. Eine große Herausforderung besteht ja gerade bereits da für die Eltern, mit diesem Unterschied umgehen zu können und darin auch einen ergänzenden Vorteil aus der Unterscheidlichkeit zwischen weiblicher und 
männlicher Elternschaft zu erkennen und bedacht damit umzugehen, ohne den Unterschied in eine Schuldzuweisung unzubauen und hier schon in den Geschlechterkampf einzustimmen. Beide Seiten sollten eine Wahrnehmung und die notwendige Wertschätzung der Unterschiede zwischen weiblicher und männlicher Elternschaft haben.
 
Es ist ein fataler  Irrglaube, jeglichem menschlichen Versagen entgegenwirken zu können.  Dieser Irrglaube blockiert die Findung tatsächlich möglicher Lösungen,  da die Zielvorgabe ja unlösbar ist!!!
 Therapien funktionieren nur auf freiwilliger Basis. Eltern das Sorgerecht zu entziehen, weil sie sich weigern eine Therapie zu machen, sollte nicht zu den Grundsätzen einer liberalen Partei wie den Piraten gehören. Ausserdem wird von vielen Menschen die Arbeit der Therapeuten maßlos überschätzt. Ein anderes und meiner Meinung nach das größte Prolbem oder die schlimmsten Streitigkeiten zwischen den Eltern entstehen durch die Einmischung der mittlerweile unzähligen Mitbeteiligten am Trennungs- und Scheidungs-Prozess, die ja dann auch noch alle irgendwie Geld verdienen wollen und an einer raschen Lösung des Problems wenig echtes Interesse haben können und so oft ein kleiner Konflikt zwischen zwei Eltern durch eine Scheidungs- und Trennungsindustrie künstlich zum Hochkonflikt hochgeschaukelt wird. Es sollten den Eltern Angebote unterbreitet werden, die ihnen dabei helfen könnten, zu einer gemeinsamen und friedlichen Lösung im Sinne der Kinder zu kommen, jedoch ohne Zwang und Androhung von Sorgerechtsentzug, dies halte ich für völlig überzogen und auch nicht im Sinne der Kinder. Zu viel Einmischung von außen und Bevormundung ist kontraproduktiv und kann niemals im Sinne einer lieberalen, freheitlichen Partei sein.
 
 Es gibt aber beratungsresistente Elternteile. Wie will man gegen diese vorgehen, wenn sie einfach nicht mehr die Kinder im Blick haben, sondern nur, um den anderen Elternteil für etwas zu bestrafen, die Kinder darunter leiden lassen. Das kann wohl nicht zum Wohl der Kinder sein. Und erfahrungsgemäß bieten die Jugendämter keine Hilfen an, außer einer Mediation und die bringt auch nichts. Da wird es auch nur hingenommen, wenn ein Elternteil keinen Beratungsbedarf sieht. Bei der Aufsuchenden Familientherapie sollte vor allem mit den Eltern gearbeitet werden, um ihnen den Blick auf die Kinder wieder in Erinnerung zu bringen s.
 
 Es gibt in Deutschland nur 2 nicht-eheliche Väter, die für das Sorgerecht Ihres Kindes gekämpft haben. Dem ist doch nichts weiter hinzuzufügen, oder ? Ihr kämpft damit für Rechte, die die wahrnehmen, die den Müttern vor Gerichten (beim Familiengericht gibt es weder Gewinner noch Verlierer, darum werden alle Gerichtskosten geteilt plus Anwaltskosten selbst getragen) nur verklagen, damit diese noch mehr Kosten und Ärger an der Backe haben - und dann zum eingeklagten Umgang mit eingeklagter Familientherapie im Rücken - niemals erscheinen. Davon gibts reichlich! FAKT IST, Alleinerziehend zu sein ist kein Spass - wenn eine Mutter sich dazu entscheidet, sind die Gründe es auch nicht. Soviel Freiheit muss wohl sein. Das Jugendamt soll helfen, wo Not am Mann ist - eine Alleinerziehende gehört nicht auf Platz 1 der Checkliste des Jugendamtes zur Kindeswohlgefährdung, DAS sollte die Richtung sein. Alleinerziehend/Patchworkfamilien sind ein maßgebliches Lebensmodell, da es Lebenspartnerschaften nicht mehr wirklich gibt ! Und es WILL auch nicht jeder Vater/Mutter weiteren Kontakt..
Hierzu gibt es bereits Urteile: Es widerspricht dem "Kindeswohl" Kontakte mit einem umgangsablehnenden Elterteil (hier ein verheirateter Mann, der ein außereheliches Kind zeuget und dessen Ehefrau mit Scheidung bei Vater-Kind-Kontakten drohte) anzuordnen also auf Gutdeutsch zu erzwingen. Damit ein Beleg, dass genetische Elternschaft kein Garant für Verantwortungsübernahme darstellt und erzwungene Kontakte ungesund sind Es ist somit auch nicht Möglich, zwangsweise eine Verantwortungsübernahme für die Entsteheung eines leiblichen Kindes bei diesem männlichen Elternteil zu instalieren. Es darf die Vermutung geäußert werden, dass dieser verheiratete Mann auf einen Schwangerschaftsabbruch bestanden hätte, insofern die hier vorgetragene Rechtslage vorläge, dass ab Zeugung gemeinsame Sorge besteht! 
 
Die Privatsphäre für die "Lebensmodelle Familie" sollte anstelle dessen eher in den Vordergrund geraten. 

  • Recht auf Gewaltfreiheit und Schutz vor Gewalt
Das Kind hat das Recht auf den Schutz der Gesellschaft vor Ausbeutung und Gewalt in jeder Form.
  • Recht auf beide Eltern
Das Kind hat das Recht auf seine Mutter und seinen Vater in jeder Lebensphase. Dieser Rechtsanspruch beginnt ab dem Zeitpunkt der Zeugung. Aus dem Recht sollte sich keine Pflicht ergeben. Dann ist es doch aber sinnlos.
  • Recht auf paritätische Betreuung durch die Eltern
Das Kind hat ein Anrecht auf die qualitativ und quantitativ paritätische Betreuung durch seine Eltern. Eine gleichteilige und gleichberechtigte Verantwortung inklusive Betreuung und Erziehung des Kindes ist im Interesse des Kindes. Es hat das Recht auf unterschiedliche Erziehungsimpulse beider Eltern in allen Lebensphasen. Es ist von wichtiger Bedeutung, dass das Kind Rollenmodelle durch Mutter wie durch den Vater erfährt. Hierzu fordern die Piraten eine Präsenz beider Eltern im Alltag des Kindes.
Diese paritätische Präsenz ist aufrechtzuerhalten auch nach der Trennung der Eltern.
  • Recht auf Erhalt der Beziehung zu beiden Eltern auch nach deren Trennung
Da beinahe jede zweite Ehe geschieden wird, und häufig hiervon auch Kinder betroffen sind, ist es wichtig für diesen Fall Regelungen zu finden, die es dem Kind erlauben, beide Elternteile zu erhalten. 
Das Kind hat ein Recht darauf, von beiden Eltern auch nach der Trennung der Eltern umsorgt zu werden. Dabei ist das Kindesrecht über den Interessen der Eltern zu stellen. Diese müssen ihre Paarkonflikte auch nach der Trennung im Interesse des Kindes zurückstellen und sind gezwungen, als Eltern in allen Belangen des Kindes weiterhin zu kommunizieren und einvernehmliche Lösungen in den Fragen der Betreuung und Erziehung zu finden. 
  • Recht auf Unbetroffenheit durch Trennung der Eltern
Wenn Eltern sich trennen, soll dies möglichst geringe Auswirkungen auf die Kinder haben. Um Trennungsverluste eines Elternteils für das Kind zu vermeiden, wird das Doppelresidenzmodell als Standardnachtrennungssituation etabliert. Der Begriff „Doppelresidenzmodell“ unterstreicht im Gegensatz zum bisherigen alten Rollenverständnis zwischen Mann und Frau entsprechendem „Residenzmodell“ die (anteilig) gleichwertige Beherbergung und Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern und somit die konsequente Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach Trennung und Scheidung. Beide Eltern erhalten Hilfen vom Staat (z.B. Steuererleichterungen, Steuerklasse 2), um zusätzlichen Wohnraumbedarf für das Kind vorzuhalten. (Ohne BGE nicht machbar. Die Jobcenter haben gerade den zusätzlichen Wohnraum für ein WE-Kind gestrichen. Ich denke BGE ist hier nicht zwingend, aber zjmindest finanzielle Unterstützungen oder Steuererleichterungen) (Hartzempfänger haben aber keine Steuererleichtungen) ich glaub da ja nicht dran, Steuerliche Erleichterungen hier und da. Pendlerpauschale, was geht mich das an, ich fahre U-Bahn. Vernünftige Löhne und weniger Staat. Mehr Eigenverantwortung, sonst kommt man ja nie beim mündigen Bürger an, wenn der ewig beim Staat bitten muss. Es ist sinnvoll hier Steuererleichtungen zu fordern, weil das System noch so ist wie es ist, aber der Weisheit letzter Schluss ist das für mich nicht.)
 
Dies sichert die paritätische gleichberechtigte gemeinsame Betreuung des Kindes durch beide Elternteile. Von diesem Modell kann nur abgewichen werden, wenn beide Eltern dies einvernehmlich und nicht gegen den Wunsch des Kindes (Wille des Kindes wird derzeit rein wilkürlich interpretiert -vorwiegend so, dass ein Zwang zum Umgang gerechtfertig werden kann, dies jedoch nur, wenn es um Umgang für Väter geht! z.B.Beziehung ohne gemeinsame Haushaltsführung, Diagnose. Frau kann nicht mehr ohne medizinische Unterstützung schwanger werden, dann doch ohne medizinischen Eingriff Schwangerschaft, Mann erklärt mit der Entscheidung der Frau einverstanden zu sein, Eheversprechen im 6. Schwangererschaftsmonat, gemeinsames Kind 3 Monate alt -die Mutter willigt der gemeinsamen Sorge ein, Vater von da an zu keinerlei Gemeinsamkeit z.B. Wohnungssuche mehr bereit, Mutter fordert Verantwortungsteilhabe des Vaters -wird verweigert- Kommen und Gehen weiterhin wie ein Junggeselle, Trennung durch die Mutter nach einer Gewaltandrohung, sofortige Anschuldigung durch den Vater die Mutter würde Umgang verweigern, vereiteln, erschweren, die Mutter würde die Gestaltung der Umgänge vorschreiben etc. alle derzeit gängigen Argumente, um das Sorgerecht zu entziehen, Hilfen JA: Keine! Handeln ja, Ergebnis: Kind muß im Heim leben, weil der Vater darauf besteht das es bei Ihm leben soll obwohl das Kind seit 6 Jahren durchgängig seinen Willen bekundet, sein Zuhause bei der Mutter zu haben (-zur Erinnerung Vater und Kind lebeten nie in Haushaltsgemeinschaft, weil Vater dies ablehnte!) Es bestand durchgängig eine parteiliche Unterstützung des Vaters, keinerlei Überprüfung dessen Angaben, stets wurde dessen Glaubhaftigkeit vorausgesetzt,  kein Mehraugenprinzip über unabhägige Dritte Stellen, außerkraft setzten der Kinderschutzanforderungen intersiziplinär zu arbeiten (Gesundheitsamt, RSD etc.) jegliche Informationen und dessen Bewertung liefen nur über eine Person ... dies ist nur eine grobe Schilderung dess
en, was durch die unfachliche Arbeit im Jugendamt tatsächlich auch angerichtet wird -dies ist ein Prozess, an dem das Jugendamt insgesamt 7 Jahre mitgewirkt hat!!! Der Wille des Kindes ist ein Spielball der Interessen Anderer) ach, ja, mein Anteil: ich war strikt gegen das 50/50 Model, welches hier als "Doppelresidendmodell" für gesetzliche Festlegung vorgeschlagen wird, welchem ich zustimmen sollte, trotz jeglicher fehlernder elterlicher Kooperationsbereitschaft, welches aucht vom Kind jahrelang kategorisch abgelehnt wurde. Eine automatische  Festlegung des hier bezeichneten "Doppelresidenzmodel" wäre eine weitere Verschärfung in die bereits bestehenden Konflikte unter denen die Kinder am meisten zu leiden haben! Ist also nicht zur Deeskalation geeignet.
 
-am Kind orientiertes elterliches, kooperatives Verhalten würde sich am deutlichsten im ausüben des Nestmodel zeigen.  Nun, sollten beide Eltern über einen längeren Zeitraum bereits durch gemeinsame Haushaltsführung, sprich eheähnliche Gemeinschaft, und auch deutlich erkennbar in der alltäglichen Verantwortungsübernahme den elterlichen Fürsorgeverpflichtung gegenüber dem Kind bereits gemeinsam nachgekommen sein und sich für eine Trennung entscheiden, so wäre die Beste kindorientierte Lösung von Eltern das "Nestmodell" d.h. das Kind behält seine gewohnte Umgebung und die Eltern müssen Zeitweise pendeln!!! Somit müßten auch die Eltern die Wechselbelastung Ihrer Trennungsenscheidung tragen! Dies ist aber natürlich auch nur wieder realisierbar, wenn die Eltern da Ihre Verantwortung erkennen und dadurch eine sehr hohe Kooperationsbereitschaft  bei beiden besteht.! Vorrangig haben die großten Lasten von Erwachsenen getragen zu werden und nicht von den Kinder, die ja jeglicher Entscheidung bezüglich Trennung unterworfen werden.
 (Wie alt ist das Kind? 3? Außerdem wünscht sich erstmal kein Kind, dass sich die Eltern trennen.)) Es gibt Paartrennung bei denen die Verhältnisse so sind, dass die Auswirkungen eher erst durch das Verhalten des/r "verlassenen" Expartner /in fürs Kind entstehen z.B. siehe meine oben Schilderung Zelen 53 - 54, wichtig ist eine fachliche Analyse der elterlichen Sozialkompetenzn und Erfassung von bestehenden Bindungen -s. Hinweis auf Buch von Dr. Andrś Jacobs  wenn der Konflikt in den öffentlichen Raum rückt. Damit meine ich familiengereichtliche Verfahrenseröffnung, die stets auch mit der Einschaltung des Jugendamt verbunden ist!  Übereinstimmungen in den Kompetenzen der Eltern sind auch das  Arbeitsinstrument für Beratung -elterliche Gemeinsamkeiten müssen heraus gearbeitelt  und benannt werden, um diese anschließend in die Elternaufmerksamkeit zu heben. Nur wenn ein Gefühl des WIR auf die elterliche Beziehungsebene geschaffen werden kann, dann ist Kooperation zwischen Eltern möglich. Dann ist der nächste Schritt auf dieser bestehenden positiven Elternbasis, eine  Auseinandersetzung mit den elterlichen Unterschieden von Nöten. Akzeptanz  und als Krönchen vielleicht noch die Wertschätzung für die Individualität des anderen Elternteil  wäre dann ein Erfolg für alle!ünscht sich auch kein 2jähtriger, plötzlich von Fr-So in eine andere Stadt von/zu Fremden gefahren zu werden. Das ist aber Rechtens. Ist das ok im Umkehrschluß (gesetzliche Lage : JEDERZEIT, wann der umgangsberechtigte Vater möchte - oder auch nicht) ?! vereinbaren. Auch nur dann können die Eltern den Wohnort aus dem bisherigen Umfeld des Kindes herauslegen. Getrennt lebenden Eltern sind von der Gesellschaft (vom Staat) (wer ist dieser verdammte Saat eigentlich. Reden wir hier von der Verwaltung oder der Gesellschaft?)t) berufliche Flexibilitäten einzuräumen, um die Betreuung des Kindes mit dem Beruf zu vereinbaren.
  • Recht des Kindes auf die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie für dessen Eltern
Das Kind hat ein Recht auf die Betreuung und Erziehung durch beide Eltern. Hieraus leitet sich das Kindesrecht ab, dass beide Eltern die Möglichkeit erhalten, Beruf mit Familie durch  geeignete Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren.
  • Recht auf Sozialisierung mit anderen Kindern 
Großfamilien sind heute die Ausnahme. Kinder wachsen zum Teil ohne Geschwister oder andere Kinder in ihrem Umfeld auf. Eine Betreuung durch die Eltern wird gewünscht; es ist aber ebenso wichtig, dass Kinder früh die Möglichkeit erhalten, sich mit anderen Kindern in ihrem Sozialverhalten zu entwickeln. Kind hat ein Recht mit anderen Kindern – auch ohne die direkte Anwesenheit der Eltern – eigene Freiräume zu nutzen und auf eine individuelle Entwicklung. Hieraus ergibt sich der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr.
  • Recht auf einen Kinderkrippen-, Kindergartenplatz
Aus dem Recht des Kindes auf Sozialisierung mit anderen Kindern ergibt sich das Recht auf einen Kinderkrippen-, Kindergartenplatz und Hortbetreuung. Es ist in jedem Fall zu fördern, Kinder auch unterschiedlichen Alters (sog. "Familiengruppen") in Gruppen spielen zu lassen, da hierin das Sozialverhalten, zum einen durch das Lernen von älteren Kindern, zum anderen durch die Übernahme von Verantwortung von jüngeren Kindern, besonders die Entwicklung des Kindes fördert.
  • Die Kosten der Kinderbetreuungsplätze sollen von der Allgemeinheit getragen werden.
  • Es obliegt den Einrichtungen, Fördervereine zur weiteren Finanzierung zu etablieren oder Partnerschaften mit wechselnden (!) Yoga-/Musik-/Tanz-Kursen einzugehen und diese wirtschaftlich in Form eines Angebotes (immer für alle Kinder der Einrichtung) zu nutzen
  • Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ist durch die Eltern des Kindes einklagbar.
  • Eltern, die Kinder im eigenen Haushalt selbst betreuen möchten, sollen dies, unter Wahrung des Kindesrechtes auf Sozialisierung mit anderen Kindern, auch durchführen. Der Staat fördert dies jedoch nicht durch finanzielle Gaben (Herdprämie), da hierdurch gerade Kinder bildungsferner Schichten, von der frühkindlichen Bildung ferngehalten werden. nun, wirklich gute frühkindliche Bildungseinrichtungen stehen ohnehin vorwiegend sozioökonomisch besser stehenden Personenkreisen zur Verfügung s. steigende Zahl von privaten Betreuungseinrichtungen, die eher vordergrüdig dem allgemeinenmiserablen staatlichen Bildungsniveau im Rahmen seiner Einrichtungen geschuldete ist als dem Mangel an Einrichtung. Eine wirkliche gezielte frühkindliche Förderung in rein öffentlichen Kindergärten ist fast ausgeschlossen, da dies aufgrund von Personalschlüssel und anderer Faktoren kaum umsetzbar ist Es gibt keine bildungsferne Schicht! Es gibt höchstens bildungsferne Bezugspersonen! Bildungsferne kommt in allen sozioökonomischen "Schichten" vor. Sie gestaltet sich nur sehr unterschiedlich! Der oft vollzogene Rückschluss, dass geringes Einkommen mit Bildungsferne einher geht ist im höchsten Maße sträflich falsch! Pure Argumentation auf platte Statistik hat der Welt noch nie eine Besserung gebracht! Stets sollte erfasst werden, welche Bedingungen dazu führten, dass trotz geringem Einkommen die erfolgreiche Platzfindung in der Gesellschaft ermöglichte: gute Bildung ist eine der Voraussetzungen dafür.
  • Die Betreuungszeiten der Kitas / Schulen sind zu überdenken. Viele Mütter/Väter stehen morgens nur auf, um die Kinder um 8h in die Schule zu bringen und bekanntermassen ist da grade nicht unser aller bester Biorhytmus..
  • Recht und Pflicht auf Schulbildung (Ich bin für das Recht, aber gegen die Pflicht, weil der derzeitge Staat nicht mehr seiner Erziehungspflicht angemessen nachkommen kann. die hat er sich im GG über die Schulen gesichtert hat. Kann er es nicht mehr, dann muss er diese Recht zurück geben.Mir wurde auch ein Teil des Sorgerechts (ABR) vom Staat weggenommen. Wenn der das bei mir darf, weil ich angebliche nicht richtig erziehen kann, wie nehmen ich dann dem Staat sein Recht weg, wenn er es ebenfalls nicht kann. Wenn Eltern ihre Kinder zuhause untrerichten wollen, dann sollen sie das tun. Die Kinder müssen jährlich die Nichtschülerprüfung ablegen. Zeigen sie keine Defizite im Stoff, ist alles ok.und wir brauchen  einen bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan. Das flexibilisiert auch den Arbeitsmarkt, weil jeder mit Kindern leichter umziehen kann. ) Hier sehe ich einen Nachteil, dass das Kind nicht ausreichend Gelegenheit bekommt Sozialkontakte unter Gleichaltrigen zu knüpfen.Ich verstehe jedoch Deinen Punkt. Es mag durchaus Fälle geben, wo Eltern das Kind besser Unterrichten können als der Staat mit dem Schulsystem. Jedoch bedeutet Schulbildung nicht, dass der Staat Kinder erzieht. Dies sollte er auch nicht in Anspruch nehmen.Das tut er aber. Der Staat ist den Eltern über die Schule als Erziehungsträger gleichgesetzt. Auch wenn das nicht so in Art.7 GG steht, wird die Gesetzesableitung so interpretiert. gib mir deine email, dann schick ich dir dazu was. und das Gedröhne mit den sozialkontakten geht mir nur noch auf den Keks. Halten die Eltern ihre Kinder etwa in geschlossenen Wäschekörben? Ich bin die jüngste von Dreien. Ein Arbeiterkind. Ich war nie in einer Kita und wenn ich krank war, dann blieb ich als Kind allein Zuhause. War das schön? Nein. Hab ich es überlebt? Ja! Ich habe draussen gespielt und hatte Freunde und Nachbarskinder. 
Das Kind hat ein Recht auf qualitativ wie quantitativ umfassende Schulbildung, von qualifizierten Pädgogen, die auf humanistischem Niveau ausgebildet wurden. Die Qualität soll sich mindestens im oberen Drittel im internationalen Vergleichsmaßstab bewegen (Pisa Studie). Quantitativ hat jedes Kind ein Recht auf 10 Jahre Schulbildung. (Heißt das, die Schulprlicht wird abgeschafft?: Nein. Ein Recht ist auch mit einer Pflicht verbunden. Siehe z.B. Artikel 6 Abs 2 Grundgesetz, in dem die Erziehung der Kinder durch die Eltern als Recht und Pfliicht definiert wird (Erziehungsrecht, Erziehungspflicht) Hiermit wird auf das Recht des Kindes hingewiesen. Keiner - auch nicht die Eltern - können das Kind zwingen die Schulbildung "abzubrechen" oder arbeiten zu gehen.( Und wenn die Eltern ihre Pflicht erfüllen können, weil sie ihr Kind besser unterrichten können? Der Staat hat versagt. Und wenn wir hier bei den Piraten sind dann geht es auch um freie Wahl der Lebensform der Familien, der Eltern, wie sie ihr Recht und ihre Pflicht ausüben. Wenn der "Staat" nicht so kläglich versagt hätte, gäbe es die Piraten nicht ... und dieses Pad auch nciht,)
 
Lehrer sollten besser auf die Bedürfnisse von Kindern ausgebildet werden. Kinder sollten ein Recht haben gemäß ihrer Möglichkeiten unterrichtet zu werden. Keine der Schulzweige wie Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien darf diskriminiert werden. /diese Schulformen schaffen die diskriminierung doch erst.)Eine Durchgängigkeit muß in jedem Schuljahr gewahrt bleiben. Zusätzlich hat jeder Schüler bei Bedarf ein Anrecht auf individuelle Förderung, wenn anderweitig eine ausreichende Förderung nicht sicher gestellt werden kann. (Was ich an den Deutschen nicht mag, ist die Tatsache, das sie meinen das Rad immer neu erfinden zu müssen, obwohl es da nichts zu verbessern gibt. Die Einheitsschule der DDR hat sich bewährt. die Unterschiedlichen Schulformen gehören abgeschafft. Schuluniformen angeschafft. Oder schaut nach Skandinavien...http://de.wikipedia.org/wiki/PISA-Studien#Das_Modell_Finnland BITTE BEACHTEN " Die Lehrer in Finnland sind anders ausgewählt und besser ausgebildet als in Deutschland, so dass nicht die Schulform oder -struktur, sondern die Qualität der Lehrer über den Bildungsstandard mitentscheiden kann.) (p.s. ich bin gelernter Wessi))
Vielleicht hilft ein Recht (!) auf ein Lehrerbewertungssystem mit einer gesamtheitlichen Note über die Schule hinweg. Transparenz von der Basis ! :D ÖFFENTLICHER DIENST ist öffentlicher Dienst - und beinhaltet von dienstwegen keinen Grundgesetzanspruch auf Anonymität. Polizisten nennen auch öffentlich Ihre Namen !!! (Die Bestimmung der Note eines Lehrers dürfte sich als unverhältnismäßig schwierig herausstellen. Man müsste den Unterricht eines Lehrers überwachen, ohne dass der Schüler oder Lehrer davon etwas mitbekommen, man müsste einheitliche bundesweite (Je nach Geltungsbereich der Note) Tests entwickeln, um den Lernerfolg des Schülers zu evaluieren etc. . . Bevor man sich damit beschäftigen kann, sollte erst einmal das Bildungssystem grundlegend überarbeitet werden, idealerweise die Kleinstaaterei im Bildungswesen abgeschafft werden.)
  • Recht auf Ausbildungsplatz
Jedes Kind hat das Recht auf einen Ausbildungsplatz. Der Staat hat Maßnahmen zu ergreifen, dieses Recht in der Praxis zu implementieren. Das Ziel kann durch steuerliche Auflagen von Arbeitgebern implementiert werden.
  • Recht auf Studienplatz
Jedes Kind hat bei geeigneter Vorqualifikation (Fachhochschulreife, Hochschulreife) das Recht auf einen Studienplatz. Studiengebühren sollen hierfür nicht anfallen. Das Recht beinhaltet ebenso eine Maximalverhältnis von Studierenden zum Lehrenden, welches nicht überschritten werden darf.
  • Recht auf den zweiten Bildungsweg
Kinder sollten die Möglichkeit bekommen, eine alternative Chance durch den zweiten Bildungsweg zu erhalten. (sollten oder sollen?)
  • Recht auf Ruhe, Spiel und Freizeit
 Ein Kind ist ein Kind und sollte dies auch, neben all den Anforderungen (Ausbildung), die heute an Kinder gestellt werden, ausleben können. Daher ist dem Kind ausreichend Zeit für Ruhe, Spiel und Freizeit einzuräumen.



Info Blog - wie Familienpolitik in Deutschland derzeit gestaltet wird - JEDES KIND hat ein Recht darauf Jugendamtfrei leben zu dürfen.
 

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