Philippe Boulland will Klarheit: Verletzen deutsche Jugendämter Menschenrechte?
© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/11 / 25. November 2011
Philippe Boulland will Klarheit: Verletzen deutsche Jugendämter Menschenrechte?
Moritz Schwarz
Schockiert sei er gewesen – so schockiert, daß er nun eigens nach
Berlin reist, um mit Vertretern von Bundestag und Bundesregierung über
die Vorwürfe zu sprechen: Ende dieser Woche will der französische
Europaabgeordnete Philippe Boulland klären, was es mit den sich beim
Petitionsauschuß des EU-Parlaments häufenden Beschwerden über angebliche
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland auf sich hat. Konkret geht es
um verzweifelte Väter und Mütter, denen Jugendämter das Sorgerecht für
ihre Kinder „willkürlich“ – so der Vorwurf der Eltern – entzogen haben.
Beschwerden dazu erreichen das Parlament zwar auch aus anderen
EU-Staaten – „insbesondere“ aber „aus Deutschland“, wie ein Papier des
Brüsseler Petitionsausschusses von 2009 feststellt.
Dabei ist
der Nachrücker Philippe Boulland erst seit einem knappen Jahr
Abgeordneter, was er nicht weniger als einer Personalkorrektur des
französischen Premierministers François Fillon verdankt: Der Rücktritt
von Arbeitsminister Éric Woerth – eines Freundes und Förderers Boullands
– Ende 2010 infolge der Bettencourt-Affäre löste einen Domino-Effekt
aus: Der Nachfolger Woerths, Xavier Bertrand, machte einer
EU-Abgeordneten in der Nationalversammlung Platz, für die UMP-Mann
Boulland in Brüssel nachrückte. Überrascht mußte dort der
frischgebackene Abgeordnete im Petitionsausschuß feststellen, daß seit
2006 bereits 119 Beschwerden gegen Jugendämter aus Deutschland
eingegangen waren – eine auffällig hohe Zahl, auch wenn manche Petenten
mehrere Eingaben gemacht hatten. Boullands Argwohn war geweckt,
schließlich versteht sich der vierfache Vater und zweifache Großvater,
der mütterlicherseits aus einer Aristokratenfamilie stammt, als
Familienmensch mit Sinn für traditionelle Werte.
Bereits 2007
war eine Delegation des EU-Parlaments in der Sache in Berlin vorstellig
geworden – nach Meinung von Kritikern aber schlecht vorbereitet gewesen,
so daß es den deutschen Behörden leichtfiel, die Zweifel zu zerstreuen.
Boulland will dagegen gewappnet sein, hat sich intensiv eingearbeitet,
um bei seinen Gesprächen mit Vertretern des Bundesjustiz- und des
Familienministeriums am Donnerstag substantielle Antworten auf seine
Fragen und Vorhaltungen zu bekommen. Demnach scheine es, wie Boulland im
Interview mit einem christlichen US-Sender sagte, in Deutschland „weder
eine Kontrolle (der Jugendämter), noch eine Verpflichtung zu geben,
(Fehlentscheidungen) zu korrigieren“. Leidtragender, klagen Betroffene,
könne jeder werden, da die Ämter das Sorgerecht ohne stichhaltigen Grund
entziehen könnten – es reiche, einen solchen zu behaupten.
Ob
es sich um Einzelfälle handelt oder System dahintersteckt, will die
Delegation klären. „Sollten sich die Rechtsbrüche bewahrheiten“, werde
man „Druck“ auf die Deutschen ausüben, „bis das aufhört“, droht
Boulland.
hoffentlich wird in berlin richtig druck gemacht!!!
AntwortenLöschendie petitionen sind doch nur die spitze eines eisberges!!
nicht betroffene eltern haben keine ahnung was man sich von den gestalten vom jugendamt gefallen lassen muß!!!
und dies alles ohne richtige dienstaufsicht!!!!!!!!
andreas.schliemann@hotmail.com
BEAMTENWILLKÜR/ NAMENSÄNDERUNG BEI PFLEGEKINDERN , oder WIE WIRD EIN KIND EIN PFLEGEKIND?
AntwortenLöschenJugendamt die SUPERBEHÖRDE!!,
Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten,
Mit Hilfe von Ämtern(insbesomdere jugendämtern, Amtsgerichten und Polizei) ,werden in der Bundesrepublik Deutschland ,Vor und Nachnamen von
Pflegekindern verändert, sie erhalten eine neue Identität,dies geschieht oft im Säuglingsalter oder bei der Einschulung(“zum Wohle des Kindes”).
Aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang damit und unter dem Vorwand es wäre das Recht des Pflegekindes dieses zu erfahren, wird in der
Bundesrepublik Deutschland von den Jugendamtsmitarbeitern(studierte Sozialpädagogen) diese Namensänderung dem Pflegekind mitgeteilt,(im Alter
von 12 Jahren,weil nach meinung von Diplompsychologen,das menschliche Gehirn ein Bewusstsein entwickelt hat, mit dem es solch einen Wahnsinn
verarbeiten kann!!!) (“zum Wohle des Kindes”),dadurch wird die Identität des Pflegekindes zerstört,das sich im Glauben befindet das Kind der
Pflegeeltern zu sein,es wird in die Rolle des Pflegekindes gedrängt, was extreme(traumatisierende) Auswirkungen hat,oft ein Leben lang!!! Ich ,der
Autor dieses Beitrags,(selbst ehemaliges Pflegekind=Betroffener)schreibe hier aus eigener Erfahrung und halte dies für ein
JUSTIZVERBRECHEN!!!,(schwere Körperverletzung)und Verstoss gegen die Menschenrechte!!! (die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR)
es gibt mittlerweilen studien darüber in denen herusgefunden wurde, “das das Mitteilen der Namensänderung,”NICHT SO GUT” für das Pflegekind ist
da ein Identitätsverlust statt findet, bis hin zu geistigen Störungen,Komplexe und Aggression!!!!!!,
ich finde man sollte die Situation "Pflegekind" abschaffen,
AntwortenLöschen-weil es für viele Pflegekinder eine zu grosse seelische Belastung ist....,
-weil es nix halbes und nix ganzes ist, genauso wie 1 Euro Jobs oder
Leiharbeit....,
-weil es nicht mehr zeitgemäss ist....,
-weil der kinderklau gestoppt werden muss...,
-weil KINDERHANDEL (36300 Inobhutnahmen im Jahr 2010) in der Bundesrepublik Deutschland nach §236 StGB
verboten ist!!....,
-weil Rückführungen oft gar nicht stattfinden.....,
-weil Kinder zu VOLLWAISEN gemacht werden!!!...,
-weil Pflegekinder um ihre Identität betrogen werden!!...,
-weil Traumatas oft mit dem Begriff SENSIBEL bagatellisiert werden....,
-weil Pflegeeltern auch nicht immer nur "lieb und nett" sind....,
-weil ein Kind keine Ware ist, die man hin und her schieben kann....,
-weil schlechte Eltern hart bestraft werden müssen!!.....,
-weil man den Eltern helfen muss,statt Kinder zu entziehen....,
-weil „Pflegeeltern“, wie Sie sie nennen, professionelle Dienstleister sind, und eben keine Eltern. Sie bieten gegen Bezahlung Kindern, die nicht zur Adoption freigegeben wurden, ein familiäres Lebensumfeld.
-weil keiner mit Kindern Geld verdienen darf....,
-weil alleine schon der Begriff "Pflegekind" ein Unwort ist....,
-weil ein Kind erzogen und nicht "gepflegt" werden muss....,
-weil schon zuviele Pflegekinder gestorben sind...,
-weil Adoption vernünftiger ist....,
-weil die Fehler immer beim Pflegekind gesucht werden ,und nicht bei den Pflegeeltern....,
-weil Pflegekinder oft ein LEBEN lang traumatisert sind !!!....,
-weil Pflegekinder entwurzelt, entfremdet werden, und im erwachsenenalter labil ,ambivalent, beziehungsunfähig sind....,
-weil sich das Pflegekind immer an die Pflegefamilie anpassen muss.....,
-weil ein Pflegekind IMMER der FREMDE ist....,
-weil Pflegeeltern oft Drogen nehmen und lügen....,
-weil Pflegekinder KEINE Erbanschprüche haben....,
-weil Pflegekinder weniger Rechte haben....,
-weil Pflegekinder keinen Führerschein und ein Auto von den Pflegeeltern zum 18ten Geburtstag bekommen, wie leibliche kinder,sondern"entsorgt" werden,indem man sich einfach nicht mehr um sie kümmert,mit dem Argument :du bist doch jetzt erwachsen,bezahle deine Bedürfnisse selbst!!!....,
-weil Kinder kein "Forschungsprojekt" sein dürfen ,wie z.B. bei der Universität in SIEGEN ,
die da mit Pflegekindern spricht....,
-weil ich es für unmenschlich,barbarisch und PERVERS halte....,
-weil die Würde des Menschen unantastbar ist....,
-weil ICH selbst ein Pflegekind gewesen bin....,
Meine Erfahrung: Meine Enkelin konnte nicht direkt von der Mutter/dem Vater versorgt werden.
AntwortenLöschenDAHER wurde ich vom: Jugendamt - der Betreuerin d .Mutter - u. der Oberärztin der Frühgeborenen Station, wo ich E. besuchte gefragt:
" Können Sie sich vorstellen, das Kind zu versorgen " ?
Meine Antwort war nach reiflicher Überlegung: JA !
Es sollte erwähnt sein, das ich aus Gründen der Neutralität meiner Tochter
gegenüber damals es besser an sah, nicht selber die Vormundschaft zu
übernehmen .
So wurde, 4-6 Wochen nach der Geburt eine Vormündin bestimmt, und von nun
an lief alles, was mit dem Aufenthalt meiner Enkelin zu tun hatte
- FREMDBESTIMMT -
Meine Bereitschaft zur Versorgung des Kindes muß wohl im Müll gelandet sein ?!
.
Zum Anfang durften meine Tochter u. meine E. ein mal die Woche unter Aufsicht
sehen. Wir waren damals damit Glücklich !!!
Die erste Sachbearbeiterin beim JA. informierte mich über den Antrag zu verwandtschaftlichen Pflege, den ich etwa 5 Wo. später stellte.
Darauf hin sollte man/ich vom Pflegekinderdienst geprüft werden.
Antragstellung: Mai 2013
Die Antwort auf meinen Antrag kam erst mit Anwaltlicher Unterstützung Jan. 2014
Man hatte Infos über mich eingeholt, in der man auf Grund einer lange
zurückliegende Erkrankung, die ausgeheilt ist.
- Attest liegt vor, u. wurde freiwillig vorgelegt -
den Stempel der Ungeeignetheit in Form des Titels:
- Kindswohlschädigend zu sein angehängt -
"Angeblich" mußen das JA bzw. zuarbeitende Informanten keine Schweigepflichtsentbindung für die Einsicht von Krankenakten einholen ?!?
( In meinem Fall von "anno Tobacc" ) beim Betreffenden einholen !?!?
Mein Umgangsrecht mit meiner ENKELIN sah hinfort so aus:
Zum Anfang durften meine Tochter u. ich E. ein mal die Woche unter Aufsicht
sehen
Nach einem halben Jahr: einmal im Monat
Mit jeweils einer einzelnen Bitte darum von Monat zu Monat
Nach 8 Monaten durfte ich als Omi sie nicht mehr sehen.
Ohne Gründe zu kommunizieren warum !!!!??? ( 2 Mo., zw. dem Wechsel von Kurzzeitpfl./fremder Dauerpflege waren hingegen angekündigt ) .
Die Mails seit Geburt meiner Enkelin sind ,
- mittlerweile Briefe - in denen ich meine Bitte um Auskunft/z. Umgang stelle,
( zu deren Formulierung ich mir Hilfe von kompetenten Personen einhole ), um
nichts "falsches" zu schreiben, erhalte ich nie ungefragt Antwort ???
sind mittlerweile unzählbar !!!
Mittlerweile weiß ich,
das selbst so ein Prozess DURCHSICHTIG für mich gehandhabt werden MUß !
Dieses verhalten des JA schreit nämlich förmlich nach einer Anwaltlichen
Auseinandersetzung.
5 Monate kam keine Antwort/Reaktion a. meinen Antrag: auf Verwandtschaftliche
Pflege - 4 Monate dauerte es bis der "Ablehnungsgrund" vor lag -
weitere 3 Monate bis uns der Informand fürs JA-Urteil die "Quelle" nannte.
Nun könnte man doch meinen, das ich meine Enkelin, nach Karenzzeit wieder
sehen dürfte:
Skandalöser Weise will das JA 9 Monate Lebenszeit meiner Enkeltochter
verstreichen lassen, ehe ich sie einmal, u.U. 1. Std. sehen darf !!!!????
Selbst ein Gefangener, der sich etwas zu Schulden hat kommen lassen, hat mehr
Kontakt zu seinen Angehörigen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bitte, Herr Boulland, machen Sie Ihren Einfluß geltend, Damit mir und weiteren
Familien noch mehr Leid erspart bleibt !