Sowohl das Verfahren gegen den mittlerweile rechtskräftig Verurteilten Mörder, als auch das Verfahren gegen die Mutter und die mittlerweile suspendierte Mitarbeiterin des Jugendamtes sprechen für sich. Eine typisch österreichische Lösung würde der Fachmann dazu sagen. Die Mutter und auch die Sozialarbeiterin sind, nicht rechtskräftig, zu milden Strafen verurteilt worden.
Doch nun hat sich ein Menschenrechtsspezialist eingeschaltet und eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verfasst, die keine Fragen mehr offen lässt.
Schon das Verfahren wegen Mordes im vergangenen Jahr hat viele Fragen offen gelassen. Ganze Gruppen von Menschenrechtlern wurden vom Verfahren ausgeschlossen und ihnen sogar der Zutritt zum Gerichtsgebäude verboten. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass auch beim Berufungsverfahren einige Ungereimtheiten hervorgekommen sind. Der Vater, die Grpßeltern und auch der Opfervertreter wurden erst gar nicht von der Verhandlung informiert.
Es werden immer mehr Gerüchte laut, dass bei diesem Verfahren einiges vertuscht worden sein soll. So hat es am Körper von Luca mehrere DNA-Spuren gegeben, doch weigerten sich die Ermittler alle Spuren sorgfältig zu untersuchen um eventuell noch weitere Peiniger zu ermitteln.
Showprozess gegen Mutter und Mitarbeiter des Jugendamtes:
In Tirol hingegen wurde gegen die Mutter von Luca und auch gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes verhandelt. Entgegen aller Erwartungen zeigte sich das Gericht hier jedoch äußerst Milde. Lediglich ein Jahr unbedingte Freiheitsstrafe für die Mutter (nicht rechtskräftig) und eine unfassbar milde Geldstrafe für die Sozialarbeiterin des Jugendamtes, die eigentlich für das Wohl des kleinen Luca einschreiten hätte müssen und vollkommen versagt hat. Weitere Verursacher wurden von den Ermittlungsbehörden beim Jugendamt offensichtlich nicht ausgemacht.
Menschenrechtsexperte ortet viele Mängel:
Nun reicht es den Hinterbliebenen, sie haben unverzüglich den Menschenrechtsexperten Prof. Dr. Adrian Hollaender eingeschaltet, der vor wenigen Tagen eine umfassende Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fertiggestellt hat. Von vielen Menschenrechtsverletzungen ist hier die Rede, unter anderen das Recht auf Leben, Schutz vor Folter, und vielem mehr.
Die Beschwerde moniert auch eine Problematik, welche auch schon durch das Int. Network of Human Rights (INHR) mehrfach angesprochen und thematisiert wurde.
In der Beschwerde heißt es wörtlich: „Dabei geht es über den erschreckenden Anlassfall hinaus um ein gesamtes System an staatlich zurechenbaren Unterlassungen im Bereich der Jugendämter in Österreich. So hat auch etwa die UNO in einem laufenden Bericht Ende 2008 auf die Kritik der Liga für Kinderrechte hingewiesen, laut der viele Jugendämter die Kinderrechte nicht schützen, sondern vielmehr bedenkliche Missstände aufweisen.
Auch der Mangel an effizienter Kontrolle der Tätigkeit der Jugendämter wurde kritisiert. Insbesondere in Österreich sind Beschwerden über die Aktivitäten von Jugendämtern laut geworden. Immer mehr betroffene Eltern klagen über diesbezügliche Verfehlungen. Die Volksanwaltschaft hat bereits diesbezügliche Missstände festgestellt. Jedoch ohne dass die aufgezeigten Fehler bestimmter Jugendämter zu den erforderlichen Konsequenzen geführt hätten.“
Widerstand gegen Korruption und Amtsmissbrauch wächst:
Wie es scheint kommt jetzt das Fass zum Überlaufen. Immer mehr Betroffene steigen auf die Barrikaden und wehren sich gegen Amtsmissbrauch und Korruption in Ämtern und in der Justiz. So wird der Fall Luca wohl nur der Anfang sein und sein Tod trotz seiner Unfassbarkeit vielen Kindern das Leben retten.
Interessant ist der Name Roland Reichmann in Ihrem Blogroll. Gerade im Zusammenhang mit Kinderschutz. Sie sollten den Namen einmal googeln!
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AntwortenLöschenhttp://www.gegensexuellegewalt.at/2011/10/19/nach-10-jahren-urteil-erst-rechtskraftig/
Wie glaubwürdig ist diese HP hier eigentlich?