20.04.12
Arme allein erziehende Mutter Das Märchen von der armen allein erziehenden Mutter, die angeblich finanziell benachteiligt ist.
Es ist schon verwunderlich wie hartnäckig sich die Mähr von der armen allein erziehenden Mütter hält, deren Leben von Hartz IV abhängt.
Politisch wunderbar ausschlachtbar und genauso medienwirksam in Szene gesetzt lässt es sich aufgrund von diesem Märchen eben sehr einfach Wählerstimmen gewinnen. Auch wenn Politiker vielfach nicht langfristig denken, so scheint die Rechnung in diesem Fall aufzugehen. Bei einer Scheidungsrate von über 50%, und der Tatsache dass in 80% der Fälle das Kind oder die Kinder bei der Mutter leben, kommen hier Jahr für Jahr über 200.000 neue Wähler hinzu.
Die gegenwärtige Politik ist in vielerlei Hinsicht auf eine Wählerschaft im Alter von 50+ ausgelegt, die allein bei der Bundestagswahl 2009 einen Anteil von knapp 50% ausgemachte. Die Gruppe der über 60-jährigen macht immerhin noch einen Anteil von über 30% aus. Diese Generation hat den Krieg und die Nachkriegszeit mit seinen Entbehrungen selbst miterlebt. Diese Generation hat, obwohl zu einem Großteil bereits in Rente, Angst um die eigene Rente, die nur durch die Kinder gesichert werden kann. Politisch leicht manipulierbar.
Ämter und Behörden fragen unterhaltspflichtige Männer zu gerne, ob sie den wollen, dass die eigenen Kinder in Armut aufwachsen oder von Hartz IV leben müssen. Im Augenblick der Fragestellung ist dabei so manch Vater schlichtweg überrollt. Die medienwirksame Ausschlachtung ist bei den Behörden bereits komplett angekommen und diese vermitteln das falsche Bild weiter.
Beispiel: Geschiedener Vater mit 2 Kindern im Alter von 3 und 10 Jahren, Arbeitsplatz am Wohnort, 40 Stunden-Woche; Bruttoverdienst entspricht dem Durchschnittsverdienst*** von 2.500 €/Monat brutto. Dieser Vater zahlt Einkommenssteuer und Sozialversicherungsabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.) in Höhe von ca. 920 Euro. Vom Nettoeinkommen von ca. 1.500 € zahlt er dann Kindsunterhalt in Höhe von 281 € für das dreijährige Kind und 322 € für das 10 jährige Kind. Verbleibt dem Vater 900 Euro. Davon muss er seine Wohnkosten von etwa 350 € decken (mehr wird ihm nicht zugestanden). Von dem Rest soll er leben, und am besten noch eine weitere Familie gründen bzw. anders herum: Der Vater zahlt gesamtgesellschaftlich 920 € und gibt an den Haushalt der Kinder 603 Euro ab.
Jetzt sollte man sich fragen, ob bei einer sogenannten „normalen“ Familie monatlich 600 Euro für den Unterhalt der Kinder verbraucht werden oder anders herum, Wieso reichen 603 Euro Mindestkinderunterhalt den Alleinerziehenden nicht aus?
Viel erschreckender als die reine Theorie warum die Politik das Märchen der „armen allein erziehenden Mütter“ so gerne am Leben hält, sind die nüchternen Zahlen.
Die reinen Barmittel, die Alleinerziehende zur Verfügung haben, sind auf den zweiten Blick gar nicht zu gering und zudem erhalten die „armen Alleinerziehenden“ eben auch unbare Leistungen, die in eine korrekte Berechnung des Haushaltseinkommens mit eingerechnet werden müssen. Hier sind nur beispielsweise zu nennen: Vorzug bei der Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen, Zuzahlungsbefreiungen in der KV.
Beispiel: Rechnet man alle Leistungen, die ein Hartz IV Haushalt bestehende aus einer „armen allein erziehenden Mutter“ mit einem 10-jährigen erhält zusammen, kommt bei ein Bar-Betrag von über 700 Euro/Monat zustande. Dazu kommt, dass die Wohnkosten und Krankheitskosten vom Staat getragen werden sowie die unkontrollierbare Schwarzarbeit.
Dem Unterhaltspflichtigen Elternteil (fast immer Männer) steht hingegen nur ein Barbetrag von netto 550,- Euro zu (Mindestunterhalt eines 10 jährigen Kindes).
Da Erziehungsarbeit unbestritten auch „entlohnt“ werden sollte, was bei einem 10 Jährigen Kind jedoch kein 40 Wochenstundenjob ist, hat das Kind Barmittel von im Monat höher 150,- Euro zu Verfügung (700 - 550 Euro).Bei einer Familie mit einem Vollerwerbstätigen bleibt dem "Erziehenden" kein so tolles Taschengeld von 550,- Euro.
Ein Unterhaltspflichtiger Vater, der finanziell der alleinerziehenden Mutter gleichgestellt sein möchte, muss sich ergo 40 Stunden die Woche den Arsch aufreisen um für sich zur freien Verfügung 550 Euro zu erwirtschaften, während die Mutter sich in der gleichen Zeit selbigen platt sitzen kann.
Der Fairness halber muss hier aber auch deutlich gemacht werden, dass NICHT alle allein lebenden Frauen mit Kinderbesitz (auch „allein erziehende Mütter genannt), lediglich von Hartz IV und Unterhalt leben. Diesen Müttern gebührt der vollste Respekt auch wenn sie von der Mehrzahl ihren Geschlechts- und „Leidens-“Genossinnen wohl nur Spott für ihre gesamtgesellschaftlich vorbildliche Einstellung erhalten. Diese Mütter bezeichnet man denn auch gern als „Rabenmütter“.
Zusammenfassend: Es lohnt sich also für „arme Alleinerziehende“ nicht, arbeiten zu gehen. Die staatliche Alimentierung führt zu ungleicher Behandlung von Familien und Aleinerziehenden. Dem Unterhaltspflichtigen obliegt die finanzielle „Last“ der Gesamtbevölkerung in Form von Steuern und zahlt zusätzlich den Kindsunterhalt. Bei Einkommen nahe 1.500 € netto wird auch für diesen „wirtschaftlich“ sinnvoller sein, Hartz IV zu beziehen. Mit mehr Geld in den Familien ist es also nicht getan, sondern ausschließlich mit mehr Geld für Kinder in Bildungsangeboten und Bildungschancen.
Links:
Private Haushalte – Einkommen (insbesondere Seite 146)
Berechnung des Hartz IV Einkommens Alleinerziehender mit einem Kind (ohne Gewähr)
*** Der Durchschnittsverdienst ist wenig realistischer Einkommenswert, bei dem sowohl die Vielzahl der Geringverdiener als auch die Zahl der Spitzenverdiener den Wert beeinflusst. In der Rentenversicherung wurde für 2008 z.B. von einem durchschnittlichen Jahresbruttoverdienst von 30.084,00 Euro pro rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gerechnet.
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