Die 18-jährige Ann-Kathrin fürchtet, dass sie ihren Sohn wieder hergeben muss.
Letztes Update am 03.03.2012
Wie lange kann Ann-Kathrin (links) ihren kleinen Liebling noch in den Armen halten? Der Rechtsstreit um den Einjährigen geht weiter.
Das Tauziehen um Baby Jonas ist noch nicht zu Ende. Das Jugendamt legte Berufung ein – gegen das Urteil des Bezirksgericht Lambach, dass die Wegnahme des Einjährigen rechtswidrig gewesen sei. „Die Behörde ist chancenlos“, sagt Roland Gabl, der Anwalt von Jonas’ Mutter Ann-Kathrin. „Das psychiatrische Gutachten spricht klar für meine Mandantin“, so der Jurist. In diesem Dossier hat Werner Gerstl, der bekannte Linzer Jugendpsychiater festgehalten, dass er keine Vernachlässigung bei dem Einjährigen feststellen konnte.
Jonas’ Oma Heidi ist verzweifelt. „Das Jugendamt versucht erneut, meiner Tochter den Buben wegzunehmen. Es wird alles unternommen, um uns fertig zu machen“, sagt die 50-Jährige. Deshalb habe sie Anwalt Gabl auch damit beauftragt gegen die Auflagen des Jugendamtes Klage einzureichen. Ann-Kathrin musste sich nämlich verpflichten, mobile Familientherapie in Anspruch zu nehmen und regelmäßige Besuche der Behörde zuzulassen. „Meine Tochter fühlt sich total kontrolliert“, so die Großmutter.
Herbert Scheiblhofer aus dem Büro von Sozialreferent Josef Ackerl zum KURIER:
„Das Jugendamt war mit der Entscheidung des Richters unzufrieden, daher die Berufung.“ Jonas wurde kurz vor dem Heiligen Abend 2011 bei Pflegeeltern untergebracht. Mit der Begründung, dass seine 18-jährige Mutter mit der Erziehung überfordert sei. Am 15. Februar kam das Bezirksgericht Lambach dann zu dem Schluss, dass die Wegnahme des Buben rechtswidrig gewesen sei. Einen Tag später durfte Jonas zurück zu Ann-Kathrin.
Und nun geht der Rechtsstreit weiter.
Hintergründe:
Das Jugendamt argumentierte in dem Fall, die Großmutter des Kindes sei für die Erziehung sehr wichtig, weil die junge Mutter alleine mit der Betreuung überfordert sei. Doch der Großmutter drohte eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht beglichener Verkehrsstrafen. Das Kindeswohl gerate in Gefahr, wenn sich die Oma wegen eines Haftaufenthaltes nicht mehr 24 Stunden täglich kümmern könne.
Der Bub wurde der Mutter abgenommen und bei einer Pflegefamilie untergebracht. Da half auch nicht, dass die Großmutter die Strafen in der Höhe von 1.200 Euro sofort bezahlte.
Das zuständige Bezirksgericht wies nun laut Zeitung in einer Entscheidung den Antrag der Jugendwohlfahrt, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen, ab und ordnete die "umgehende Rückführung in die Obhut der Kindesmutter" an. Es erteilte allerdings Auflagen:
Die junge Frau muss eine Familienbetreuung in Anspruch nehmen und regelmäßige Hausbesuche des Jugendamtes akzeptieren. Für den Fall eines Haftaufenthaltes der Großmutter gäbe es zudem spezielle Einrichtungen, in der die 18-jährige Mutter und das Kind gemeinsam leben könnten, hieß es in dem Beschluss. (APA)
Jonas’ Oma Heidi ist verzweifelt. „Das Jugendamt versucht erneut, meiner Tochter den Buben wegzunehmen. Es wird alles unternommen, um uns fertig zu machen“, sagt die 50-Jährige. Deshalb habe sie Anwalt Gabl auch damit beauftragt gegen die Auflagen des Jugendamtes Klage einzureichen. Ann-Kathrin musste sich nämlich verpflichten, mobile Familientherapie in Anspruch zu nehmen und regelmäßige Besuche der Behörde zuzulassen. „Meine Tochter fühlt sich total kontrolliert“, so die Großmutter.
Herbert Scheiblhofer aus dem Büro von Sozialreferent Josef Ackerl zum KURIER:
„Das Jugendamt war mit der Entscheidung des Richters unzufrieden, daher die Berufung.“ Jonas wurde kurz vor dem Heiligen Abend 2011 bei Pflegeeltern untergebracht. Mit der Begründung, dass seine 18-jährige Mutter mit der Erziehung überfordert sei. Am 15. Februar kam das Bezirksgericht Lambach dann zu dem Schluss, dass die Wegnahme des Buben rechtswidrig gewesen sei. Einen Tag später durfte Jonas zurück zu Ann-Kathrin.
Und nun geht der Rechtsstreit weiter.
Hintergründe:
Wegen unbezahlter Verkehrsdelikte entzogenes Baby darf zurück zu Mutter
16. Februar 2012
Oberösterreichisches Gericht verfügte Rückgabe
Linz - Ein Gericht im Bezirk Wels-Land hat entschieden, dass ein seiner jungen Mutter abgenommenes Baby umgehend wieder zurückgegeben werden muss. Das berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten" auf ihrer Internetseite am Donnerstag. Das Kind war kurz vor Weihnachten einer Pflegefamilie übergeben worden, weil die Großmutter Strafzettel nicht bezahlt hatte.Das Jugendamt argumentierte in dem Fall, die Großmutter des Kindes sei für die Erziehung sehr wichtig, weil die junge Mutter alleine mit der Betreuung überfordert sei. Doch der Großmutter drohte eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht beglichener Verkehrsstrafen. Das Kindeswohl gerate in Gefahr, wenn sich die Oma wegen eines Haftaufenthaltes nicht mehr 24 Stunden täglich kümmern könne.
Der Bub wurde der Mutter abgenommen und bei einer Pflegefamilie untergebracht. Da half auch nicht, dass die Großmutter die Strafen in der Höhe von 1.200 Euro sofort bezahlte.
Das zuständige Bezirksgericht wies nun laut Zeitung in einer Entscheidung den Antrag der Jugendwohlfahrt, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen, ab und ordnete die "umgehende Rückführung in die Obhut der Kindesmutter" an. Es erteilte allerdings Auflagen:
Die junge Frau muss eine Familienbetreuung in Anspruch nehmen und regelmäßige Hausbesuche des Jugendamtes akzeptieren. Für den Fall eines Haftaufenthaltes der Großmutter gäbe es zudem spezielle Einrichtungen, in der die 18-jährige Mutter und das Kind gemeinsam leben könnten, hieß es in dem Beschluss. (APA)
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